Die Auskunft des Hausgenossen Der sog. Hausgenosse ist dem Erben grundsätzlich hinsichtlich der von ihm geführten erbschaftlichen Geschäfte zur Auskunft verpflichtet. Ferner dahingehend, was er über den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände weiß....
Anfechtung der Ausschlagung In einem Erbfall hat der Erbe grundsätzlich 6 Wochen zeit das Erbe auszuschlagen. Dies ist meist zu empfehlen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Doch was ist, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, weil man davon ausgegangen...
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