Die Hoferbfolge nach der Höfeordnung

Nach der Höfe­ord­nung erbt nur ein Erbe den Hof. Den sog. weichen­den Erben ste­ht nur eine Hofabfind­ung zu. Durch die geset­zliche Regelung soll ver­hin­dert wer­den, dass land­wirtschaftliche Betriebe zer­split­tert wer­den. Maßge­blich ist dafür, dass ein Hof im Sinne der Höfe­ord­nung vor­liegt und der poten­zielle Hoferbe wirtschafts­fähig ist.

Erben in der Landwirtschaft

Hoferbfolge in der Landwirtschaft

Umfassende Beratung

Betriebspachtvertrag prüfen
Ein Hof nach der Höfe­ord­nung liegt vor, wenn die Voraus­set­zun­gen des § 1 HöfeO erfüllt sind. In der Regel ist davon auszuge­hen, dass ein Hof vor­liegt, wenn ein sog. Hofver­merk vor­liegt. Dies alleine muss aber nicht aus­re­ichen. Es han­delt sich dabei lediglich um eine wieder­leg­bare Vermutung.

Im Wesentlichen ist auf den Wirtschaftswert abzustellen. Prob­leme kön­nen sich ins­beson­dere bei Betrieben ergeben, auf denen keine land­wirtschaftliche Nutzung mehr stat­tfind­et. In diesen Fällen ist immer nach der Prob­lematik des sog. Wieder­anspan­nens zu klären.

Der Hoferbe muss grund­sät­zlich über eine sog. Wirtschafts­fähigkeit ver­fü­gen. Kurz gesagt, der Hoferbe muss in der Lage sein den Betrieb in sein­er ursprünglichen Form weit­er zu führen. Es kommt somit auf eine Einzelfall­be­tra­ch­tung an. Eine land­wirtschaftliche Aus­bil­dung kann dabei aber grund­sät­zlich von Vorteil sein.

Einzel­heit­en zu dieser rechtlichen Prob­lematik der Hoferb­folge klären wir mit Ihnen gerne im Rah­men eines Erst­ge­spräch­es ab. Vere­in­baren Sie daher gerne einen Ter­min für Ihr Erstgespräch.

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll

Ihr Rechtsanwalt im Höferecht
Umfassend Beraten

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht u. Fachanwalt für Erbrecht

Im Erbrecht ste­ht Ihnen Recht­san­walt Björn-Thor­ben Knoll, LL.M. bera­tend zur Seite und übern­immt die rechtliche Vertre­tung im Höfer­echtsver­fahren vor allen Landwirtschaftsgerichten. 

Effektive Lösungen

Höferecht

Individuelle Lösungen 

Rechtliche Fragen?

  • Hof­nach­folge
  • Betrieb­skon­ten
  • Nicht landw. Nutzungen 
  • Weg­fall der Hofeigenschaft
  • Fehlende Wirtschafts­fähigkeit

Rechtliche Lösungen!

  • Hofüber­las­sungsver­trag
  • Fest­stel­lungsver­fahren
  • Nach­abfind­ungsansprüche
  • Hof­fol­gezeug­nis
  • Dingliche Sicherung
Mitgliedschaften
Erbrecht Kiel
Erbrecht Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Agrarrecht
Rechtsberatung Kiel

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Daten­schutz

2 + 9 =

0431 / 979 969 94

info(at)btknoll-rechtsanwalt.de

Holstenbrücke 4–6, 24103 Kiel

Pflichtteilsrecht

Vermögensnachfolge

Ehegattenerbrecht

Auseinandersetzung

Selbstgenutztes Familienheim

Das gemeinschaftliche Testament  mehr

Erstberatung Erbausschlagung

Steuerliche Optimierung durch die Familienstiftung mehr

Erstberatung Erbrecht

Vorbehaltsnießbrauch als steuerliche Optimierung  mehr

Nachabfindung

Hofeigenschaft

Hofzugehörigkeit

Hofübergabe

Selbstgenutztes Familienheim

Verzicht auf auf die Hofabfindung mehr

Betriebspachtvertrag prüfen

Pflichtteilsansprüche im Höferecht mehr

Erstberatung Erbrecht

Bauland als Hofabfindung für weichende Erben  mehr

Büro Kiel

Büro Münster

Fachanwalt für Erbrecht Kiel

Unser Büro in der Innenstadt von Kiel  mehr

Fachanwalt für Erbrecht Münster

Unser Büro in Münster mehr