Fachanwalt für Erbrecht Hamburg

Wir berat­en Sie im Bere­ich des Erbrecht ver­ständlich und vertreten Ihre Inter­esse kom­pe­tent — Ihr Fachan­walt für Erbrecht Hamburg.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg
Effektive Vermögensnachfolge weiter gedacht!

Unser Büro in Ham­burg find­en Sie im CS-Bus­niss­cen­ter dir­ket gegenüber von der Elbphil­a­m­onie. Wir berat­en unsere Man­dan­ten sowohl vor dem Erb­fall im Rah­men der Ver­mö­gen­snach­folge durch Tes­ta­ment und vor­weggenommene Erb­folge, als auch nach dem Erb­fall im Bere­ich der Erbau­seinan­der­set­zung und des Pflichtteils.

Wir berat­en unsere Man­dan­ten dabei auss­chließlich im Bere­ich des Erbrechts. Vere­in­baren Sie mit Ihrem Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg ein Gespräch­ster­min in dem wir Ihr Anliegen erörtern und erste Möglichkeit­en aufzeigen können.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg — Angebot

Erbauseinandersetzung

Erben mehrere Per­so­n­en bilden Sie eine Erbenge­mein­schaft. Diese gilt es grund­säztlich auseinan­der zu setzen.

Hierbe kommt es nicht setl­ten zu rechtlichen Schwirigkeit­en unter den Miter­ben. Da bei geht es meist um anrech­nungs­fähige Vorempfänge seit­ens des Erblassers.

Aber auch bere­its im Rah­men der Ver­wal­tung der Erbenge­mein­schaft kommt es zu Unstim­migkeit­en zwis­chen den Erben. 

Im Rah­men der Erbau­seinan­der­set­zung ste­hen wir Ihnen als Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg gerne bera­tend zur Seite.

Testamentsgestaltung

Als Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg sind wir unseren Man­dan­ten bei der Ver­mö­gen­snach­folge behil­flich. Denn nur ein fehler­freies Tes­ta­ment garantiert, dass die let­ztwillige Ver­fü­gung des Erblassers auch wirk­sam umge­set­zt wer­den kann und Stre­it­igkeit­en unter den Erben ver­mieden werden. 

Bei der Erstel­lung eines wirk­samen Tes­ta­ments müssen geset­zliche Vor­gaben wie z.B. Pflicht­teil­sansprüche berück­sichtigt wer­den. Wobei es auch hier im Rah­men der Gestal­tung die Möglichkeit gibt den Pflicht­teil weit­ge­hends zu reduzieren.

Grund­sät­zlich ist es rat­sam, sich frühzeit­ig Gedanken um die Regelung des Nach­lass­es zu machen. Als auf das Erbrecht spezial­isierte Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg zeigen wir Ihn­nen die unter­schiedlichen Möglichkeit­en sowie deren Vor- und Nachteile auf.

Pflichtteilsrecht

Sind nahe Ange­hörige durch ein Tes­ta­ment von der Erb­folge ausgenom­men wor­den, so ste­ht ihnen ein Pflicht­teil­sanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des geset­zlichen Erbanspruchs.

Ihr Fachan­walt für Ebrecht Ham­burg ist Ihnen bei der Gel­tend­machung von Auskun­fts und Wert­er­mit­tlungsanspruch gegen die Erben behilflich. 

Gab es bere­its zu Lebzeit­en  Ver­mö­gen­süber­tra­gun­gen  durch den Erblass­er, kann dem Pflicht­teils­berechtigten noch ein sog. Pflicht­teilsergänzungsanspruch zu stehen.

Wir berat­en und vertreten Sie als Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg gerne im Berich des Pflicht­teil­srechts.

Testamentsvollstreckung

Mit einem Tes­ta­ment möchte man sein Ver­mö­gen schützen, das Erbe gerecht verteilen und den Frieden in der Fam­i­lie wahren.

Um in der Prax­is Rechtsstre­it­igkeit­en unter den Erben zu ver­mei­den bietet es sich in vie­len Fällen an einen Tes­ta­mentsvoll­treck­er einzusetzen. 

Recht­san­walt Björn-Thor­ben Knoll, LL.M. ste­ht Ihnen als Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg nicht nur als rechtlich­er Berater zur Seite, son­dern übern­immt für Sie als zer­ti­fiziert­er Tes­ta­mentsvoll­streck­er (AGT) auch gerne die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.

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Lassen Sie sich umfassend von uns beraten

Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine auss­chließlich aufs Erbrecht spezial­isierte und tätige Recht­san­walt­skan­zlei. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt im land­wirtschaftlichen Erbrecht. Wir berat­en Sie bei Fra­gen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich. 

Im Rah­men der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en, als auch in gerichtlichen Ver­fahren. Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren ein erstes Beratungsgespräch.

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Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Was kostet ein sog. Erstgespräch?

Ein Erst­ge­spräch berech­nen wir nach § 34 Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz (RVG) mit 190,00 Euro zzgl. 19% USt. 

Eine über das Erst­ge­spräch hin­aus­ge­hende Beratung erlauben wir uns im Rah­men ein­er seper­at­en Vergü­tungsvere­in­barung nach Aufwand und Umfang abzurechnen.

Was beinhaltet ein Erstgespräch?

Eine Erst­ber­atung bzw. ein Erst­ge­spräch i.S.d. § 34 RVG bein­hal­tet nach der Recht­sprechung des Bun­des­gericht­shofs eine pauschale, über­schlägige Einstiegsberatung.

In der Regel erhal­ten Sie eine erste rechtliche Ein­schätzung Ihres Anliegens und es wer­den Ihnen dabei Möglichkeit­en des weit­eren Vorge­hens aufgezeigt. 

Wielange dauert ein Erstgespräch?

Ihr Fachan­walt für Erbrecht Ham­burg set­zt grund­sät­zlich zunächst eine Stunde für das Erst­ge­spräch an. In manchen Fällen kann eine erste Bew­er­tung Ihres Anliegens auch schon ein­mal schneller erfolgen. 

Bei rechtlich kom­plex­eren Fällen kann das Erst­ge­spräch auch schon ein­mal länger dauern. Daher stellt die Angabe von ein­er Stunde zunächst nur einen inter­nen organ­isatorischen Richtwert dar. 

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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