Fachanwalt für Erbrecht Hamburg
Wir beraten Sie im Bereich des Erbrecht verständlich und vertreten Ihre Interesse kompetent — Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg.
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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg
Effektive Vermögensnachfolge weiter gedacht!
Unser Büro in Hamburg finden Sie im CS-Busnisscenter dirket gegenüber von der Elbphilamonie. Wir beraten unsere Mandanten sowohl vor dem Erbfall im Rahmen der Vermögensnachfolge durch Testament und vorweggenommene Erbfolge, als auch nach dem Erbfall im Bereich der Erbauseinandersetzung und des Pflichtteils.
Wir beraten unsere Mandanten dabei ausschließlich im Bereich des Erbrechts. Vereinbaren Sie mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht Hamburg ein Gesprächstermin in dem wir Ihr Anliegen erörtern und erste Möglichkeiten aufzeigen können.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg — Angebot
Erbauseinandersetzung
Erben mehrere Personen bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Diese gilt es grundsäztlich auseinander zu setzen.
Hierbe kommt es nicht setlten zu rechtlichen Schwirigkeiten unter den Miterben. Da bei geht es meist um anrechnungsfähige Vorempfänge seitens des Erblassers.
Aber auch bereits im Rahmen der Verwaltung der Erbengemeinschaft kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung stehen wir Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht Hamburg gerne beratend zur Seite.
Testamentsgestaltung
Als Fachanwalt für Erbrecht Hamburg sind wir unseren Mandanten bei der Vermögensnachfolge behilflich. Denn nur ein fehlerfreies Testament garantiert, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers auch wirksam umgesetzt werden kann und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
Bei der Erstellung eines wirksamen Testaments müssen gesetzliche Vorgaben wie z.B. Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Wobei es auch hier im Rahmen der Gestaltung die Möglichkeit gibt den Pflichtteil weitgehends zu reduzieren.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken um die Regelung des Nachlasses zu machen. Als auf das Erbrecht spezialisierte Fachanwalt für Erbrecht Hamburg zeigen wir Ihnnen die unterschiedlichen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile auf.
Pflichtteilsrecht
Sind nahe Angehörige durch ein Testament von der Erbfolge ausgenommen worden, so steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Ihr Fachanwalt für Ebrecht Hamburg ist Ihnen bei der Geltendmachung von Auskunfts und Wertermittlungsanspruch gegen die Erben behilflich.
Gab es bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen durch den Erblasser, kann dem Pflichtteilsberechtigten noch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu stehen.
Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwalt für Erbrecht Hamburg gerne im Berich des Pflichtteilsrechts.
Testamentsvollstreckung
Mit einem Testament möchte man sein Vermögen schützen, das Erbe gerecht verteilen und den Frieden in der Familie wahren.
Um in der Praxis Rechtsstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden bietet es sich in vielen Fällen an einen Testamentsvolltrecker einzusetzen.
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. steht Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht Hamburg nicht nur als rechtlicher Berater zur Seite, sondern übernimmt für Sie als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) auch gerne die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Was kostet ein sog. Erstgespräch?
Ein Erstgespräch berechnen wir nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit 190,00 Euro zzgl. 19% USt.
Eine über das Erstgespräch hinausgehende Beratung erlauben wir uns im Rahmen einer seperaten Vergütungsvereinbarung nach Aufwand und Umfang abzurechnen.
Was beinhaltet ein Erstgespräch?
Eine Erstberatung bzw. ein Erstgespräch i.S.d. § 34 RVG beinhaltet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung.
In der Regel erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens und es werden Ihnen dabei Möglichkeiten des weiteren Vorgehens aufgezeigt.
Wielange dauert ein Erstgespräch?
Ihr Fachanwalt für Erbrecht Hamburg setzt grundsätzlich zunächst eine Stunde für das Erstgespräch an. In manchen Fällen kann eine erste Bewertung Ihres Anliegens auch schon einmal schneller erfolgen.
Bei rechtlich komplexeren Fällen kann das Erstgespräch auch schon einmal länger dauern. Daher stellt die Angabe von einer Stunde zunächst nur einen internen organisatorischen Richtwert dar.
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