Hofüberlassungsvertrag — Hofnachfolge
Die Hofübergabe will frühzeitig vorbereitet werden, damit der Betrieb für die Zukunft erfolgreich weitergeführt werden kann.
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Hofüberlassungsvertrag
Prüfung des Hofüberlassungsvertrag
Wir übernehme für unsere Mandaten die rechtliche Prüfung und Gestaltung von Hofübberlassungsverträgen. In der heutigen Zeit ist die Höfeordnung nicht mehr für alle landwirtschaftlichen Betriebe das richtige Mittel. Es kommt immer häufiger dazu, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Höfeordnung zu nicht tragbaren Ergebnissen führt.
Dabei ist nicht nur die seitens der weichenden Erben bestehende Kritik an den geringen Hofabfindungen zu verstehen.
Vielmehr kann es auch bei den heutigen Wirtschaftsformen in der Landwirtschaft dazu kommen, dass die Höfeordnung als solche nicht mehr anwendbar ist und es zu ungewollten Ergebnissen kommt. Dies lässt sich durch entsprechende vertragliche Regelungen grundsätzlich vermeiden.
Vertragliche Gestaltung
Wir übernehmen dir rechtliche Ausgestaltung im Rahmen des Hofüberlassungsvertrag.
Abfindungsvereinbarung
Im Rahmen der Hofübergabe, lassen sich Abfindungsvereinbarungen frei regeln.
Verzichtserklärungen
Verzichtserklärungen im Rahmen des Überlassungsvertrags sollten wohl überlegt sein.
Anrechnung von Zuwendungen
Es empfiehlt sich im Rahmen der Vereinbarung Anrechnungen von Vorempfängen klar zu regeln.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Was ist ein Nachabfindungsanspruch?
Nachabfindungsanspruch erhalten, wenn der Hoferbe innerhalb der ersten zwanzig Jahren nach Hofübernahme den Hof bzw. Hofgrundstücke oder Hofzubehör veräußert oder aus landwirtschaftsfremden Nutzungen Erträge erzielt.
Wer kann die Nachabfindung verlangen?
Den Nachabfindungsanspruch können natürlich die weichenden Erben verlangen, aber auch Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer sowie der überlebende Ehegatten, der den Ausgleich des Zugewinns verlangt. Jeder von ihnen kann seinen Anteil am Veräußerungserlös alleine für sich geltend machen.
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