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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine auss­chließlich aufs Erbrecht spezial­isierte und tätige Recht­san­walt­skan­zlei. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt im land­wirtschaftlichen Erbrecht. Wir berat­en Sie bei Fra­gen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich. 

Im Rah­men der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en, als auch in gerichtlichen Ver­fahren. Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren ein erstes Beratungsgespräch.

Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Wie berechnet sich der Pflichtteil im Erbrecht?

Die Höhe des Pflicht­teils ist von der Höhe des Erbes und der geset­zlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nach­lasshöhe ver­schaf­fen – nur so hat man eine Basis für die Berech­nung. Ist bekan­nt, wie hoch der geset­zliche Erban­teil ist, fol­gt die Pflicht­teil-Berech­nung: die Pflicht­teil-Höhe bez­if­fert sich auf genau 50 % des geset­zlichen Erbteils.

Was ist bei der Testamentserstellung zu beachten?

Wer seinen let­zten Willen for­mulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papi­er und einen Stift. Das Auf­set­zen eines Tes­ta­ments erfol­gt entwed­er eigen­händig durch ein hand­schriftlich­es Tes­ta­ment oder durch eine notarielle Beurkun­dung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Tes­ta­ment hand­schriftlich schreiben, dieses auch zu unter­schreiben und mit Ort und Datum zu verse­hen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beacht­en, wenn man ein Tes­ta­ment auf­set­zen möchte. Ihr Fachan­walt für Erbrecht berät Sie gerne.

Muss sich der Erbe Schenkungen anrechnen lassen?

Nach § 2325 BGB wer­den Schenkun­gen, die der Erblass­er in den let­zten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenom­men hat, auf die Erb­schaft angerech­net. Unab­hängig von dieser Regelung wer­den auch Schenkun­gen beim Erben angerech­net, bei denen es sich um soge­nan­nte Ausstat­tun­gen handelt. 

Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?

Die Nach­fol­ge­pla­nung sollte bere­its frühzeit­ig in den Blick genom­men wer­den. Grund­sät­zlich sollte das Tes­ta­ment auf das Unternehmen abges­timmt wer­den. Hier­durch kön­nen tat­säch­liche und vor aber auch steuer­lich Prob­leme ver­mieden wer­den. Tes­ta­ment und Gesellschaftsver­trag soll­ten dabei stets Hand in Hand gehen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vor­sorgevoll­macht ist ein Instru­ment der rechtlichen Vor­sorge. Sie bes­tim­men damit für den Fall ein­er Not­si­t­u­a­tion einen Bevollmächti­gen die finanziellen, organ­isatorischen und medi­zinis­chen Vorgänge für Sie zu erledi­gen. Sie stellen damit sich­er, dass Ihr Wille jed­erzeit gewahrt bleibt. 

Was versteht man unter einem Vermächtnis?

Ein Ver­mächt­nis ist eine Zuwen­dung eines Ver­mö­gensvorteils, ohne den Begün­stigten zum Erben zu machen. Er hat als soge­nan­nter Ver­mächt­nis­nehmer lediglich eine schul­drechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbenge­mein­schaft. Das bedeutet, dass ein Ver­mächt­nis­nehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflicht­en teilt. Ein Ver­mächt­nis ist in der Regel eine einzelne Zuwen­dung, die aus dem gesamten Nach­lass her­ausgenom­men und ein­er bes­timmten Per­son zuge­sprochen wird. Bei rechtlichen Fra­gen vere­in­baren Sie einen ersten Ter­min mit Ihrem Fachan­walt für Erbrecht.

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