Landwirtschaftliches Erbrecht

Wir berat­en Sie bei der außerg­erichtlichen Gel­tend­machung, als auch bei der gerichtlichen Durch­set­zung Ihrer Ansprüche im Rah­men der Höfeordnung.

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Landwirtschaftliches Erbrecht
Die geregelte Hofnachfolge in der Landwirtschaft

Die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Ver­mö­gen weist eine Rei­he von Beson­der­heit­en auf. Dies bet­rifft nicht nur die geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen son­dern auch die wirtschaftlichen Ver­hält­nisse und die sozialen Struk­turen in der bäuer­lich geprägten  Familie.

Um den Bestand des Betriebes zu sich­ern, sollte die Über­gabe land- oder forstwirtschaftlichen Ver­mö­gens von einem Recht­san­walt mit spez­i­fis­chen Ken­nt­nis­sen begleit­et werden.

Landwirtschaftliches Erbrecht

Abfindungsanspruch des weichenden Erben

Als weichen­der Erbe ste­ht Ihnen eine Hofabfind­ung nach § 12 HöfeO zu. Diese errech­net sich anhand des Ein­heitswertes bzw. des sich daraus ergebe­nen Wirtschaftswerts. In der Prax­is stellt sich dabei oft die Frage was sich der weichende Erbe als Voremp­fang aus dem Hof stam­mend anrech­nen lassen muss. 

Wegfall der Hofeigenschaft

Nicht sel­ten ist in der Prax­is stre­it­ig, ob noch ein Hof im Sinne der Höfe­ord­nung vor­liegt. In der Regel wurde hier die Bewirtschaf­tung durch den Hoferblass­er eingestellt. In diesen Fällen ist nach dem Weg­fall der Hofeigen­schaft außer­halb des Grund­buchs und nach der Frage des Wieder­anspan­nens zu fragen. 

Nichtlandwirtschaftliche Nutzung

Nach­abfind­ungsansprüche kom­men auch in Betra­cht, wenn der Hofübernehmer durch nicht land­wirtschaftliche Nutzun­gen auf dem Betrieb  nicht uner­he­bliche Einkün­fte erzielt. Hat der Hoferblass­er bere­its vorher diese Nutzun­gen gezo­gen, so ist dies bere­its im Rah­men der Hofabfind­ung zu berücksichtigen. 

Wirtschaftsfähigkeit

Die Hof­nach­folge kann grund­sät­zlich nur von einem wirtschafts­fähi­gen Hof­nach­folge ange­treten wer­den.  Sollte kein wirtschafts­fähiger Nachkomme vorhan­den sein, so sollte bere­its vorher über eine entsprechende Regelung getrof­fen wer­den. Gerne sind wir Ihnen bei der Nach­fol­geregelung behilflich.

Feststellungsverfahren

Im Rah­men eines Fest­stel­lungsver­fahren kann gegk­lärt wer­den, ob ein Hof i.S.d. Höfe­ord­nung vor­liegt. Das Fest­stel­lungsver­fahren dient auch dazu fest­stellen zu lassen, ob das Betrieb­skon­to als hofzuge­hörig oder hof­freies Ver­mö­gen einzustufen ist. Denn das Betrieb­skon­to ist nur bis zu dem Wert hofzuge­hörig, den der Betrieb für ein Wirtschaft­s­jahr gewöhn­lich benötigt. 

Nachabfindungsanspruch

Veräußert der Hoferbe inner­halb von 20 Jahren nach der Hofüber­nahme Flächen vom Betrieb, ste­ht den weichen­den Erben grund­sät­zlich ein sog. Nach­abfind­ungsanspruch zu. Der Anspruch ori­en­tiert sich an den geset­zlichen Erbquoten der weichen­den Erben. Im Vor­felde ste­ht den weichen­den Erben ein Auskun­ft­sanspruch gegen den Hofer­ben zu. 

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine auss­chließlich aufs Erbrecht spezial­isierte und tätige Recht­san­walt­skan­zlei. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt im land­wirtschaftlichen Erbrecht. Wir berat­en Sie bei Fra­gen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich. 

Im Rah­men der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en, als auch in gerichtlichen Ver­fahren. Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren ein erstes Beratungsgespräch.

Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Wie berechnet sich der Pflichtteil im landwirtschaftlichen Erbrecht?

Wie im all­ge­meinen Erbrecht ste­ht dem enterbten weichen­den Erben die Hälfte seines geset­zlichen Erbanspruchs zu. Nach der Höfe­ord­nung ste­ht Ihm somit die Hälfte des Hofabfind­ungsanspruchs nach § 12 HöfeO zu. 

Wann ist die Höfeordnung anwendbar?

Bei einem Wert unter 10.000 Euro gilt die Höfe­ord­nung, wenn der Eigen­tümer seine Besitzung zum Hof erk­lärt hat und der Hofver­merk im Grund­buch einge­tra­gen ist. Bei einem Wirtschaftswert von über 10.000 Euro ent­fällt das. Wert­steigerun­gen über 10.000 Euro kön­nen zur Gel­tung der Höfe­ord­nung führen.

Wann ist jemand Wirtschaftsfähig?

Nach der Legalde­f­i­n­i­tion in § 6 VII HöfeO ist der­jenige wirtschafts­fähig, der nach seinen kör­per­lichen und geisti­gen Fähigkeit­en, nach seinen Ken­nt­nis­sen und sein­er Per­sön­lichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selb­ständig ord­nungs­gemäß zu bewirtschaften.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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