Nachabfindungsanspruch — Höfeordnung
Neben der Hofabfindung steht den weichenden Erben bei Verfügungen des Hofnachfolgers ein Nachabfindungsanspruch zu.
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Nachabfindungsanspruch — Höfeordnung
Nachabfindungsanspruch
Nachabfindungsansprüche entstehen in der Regel bei Veräußerungen durch den Hoferben oder erwirtschafteter Einkünfte aus nicht landwirtschaftlicher Nutzung. Dabei führt nicht jede Veräußerung oder anderweitige Nutzung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken zu einem Anspruch der weichenden Erben, hier ist stets der konkrete Einzelfall zu prüfen.
Neben den im Hofüberlassungsvertrag getroffenen Bestimmungen ist zum einen bei der nicht landwirtschaftlichen Nutzung nach dem 1/10 des Hofeswert zu fragen und des weiteren sind auch die Reinvestitionsfristen zu beachten.
nicht landwirtschaftliche Nutzung
Neben der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen kann auch die nicht landwirtschaftliche Nutzung einen Nachabfindungsanspruch nach der Höfeordnung auslösen.
Nicht landwirtschaftliche Nutzungen sind insebsondere die Vermietung von Ferienwohnungen, aber auch das Betreiben von Photovotaike Anlagen oder Windernergieanlagen. Aber auch das Betreiben einer Biogasanlage kann einen Nachabfindungsanspruch auslösen.
Hier ist aber immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Die Verpachtung zu landwirtschaftlichen Zwecken hingegen löst keine Nachabfindungsansprüche aus.
Auskunftsanspruch der weichenden Erben
Der Hofübernehmer hat den weichenden Erben grundsätzlich über Verfügungen zu informieren, die einen Nachabfindungsanspruch begründen. Hieraufhin steht dem weichenden Erben sodann ein Auskunftsanspruch zu.
In der Praxis stellt sich dies meist etwas anders da. Dort erhält der weichende Erbe in der Regel von anderen Stellen Kenntis von etwaigen Verfügungen oder er hat zumindest einen ersten Anhaltspunkt.
Wir sind Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Auskunftsanspruchs und der Durchsetzung des Nachabfindungsanspruchs behilflich.
In der Regel steht Ihnen auch ein Recht zur Einsicht ins Grundbuch und der dazugehörigen Grundakte zu.
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Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Was ist ein Nachabfindungsanspruch?
Nachabfindungsanspruch erhalten, wenn der Hoferbe innerhalb der ersten zwanzig Jahren nach Hofübernahme den Hof bzw. Hofgrundstücke oder Hofzubehör veräußert oder aus landwirtschaftsfremden Nutzungen Erträge erzielt.
Wer kann die Nachabfindung verlangen?
Den Nachabfindungsanspruch können natürlich die weichenden Erben verlangen, aber auch Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer sowie der überlebende Ehegatten, der den Ausgleich des Zugewinns verlangt. Jeder von ihnen kann seinen Anteil am Veräußerungserlös alleine für sich geltend machen.
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