Nachabfindungsanspruch — Höfeordnung

Neben der Hofabfind­ung ste­ht den weichen­den Erben bei Ver­fü­gun­gen des Hof­nach­fol­gers ein Nach­abfind­ungsanspruch zu.

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Nachabfindungsanspruch — Höfeordnung

Nachabfindungsanspruch

Nach­abfind­ungsansprüche entste­hen in der Regel bei Veräußerun­gen durch den Hofer­ben oder erwirtschafteter Einkün­fte aus nicht land­wirtschaftlich­er Nutzung. Dabei führt nicht jede Veräußerung oder ander­weit­ige Nutzung zu nicht land­wirtschaftlichen Zweck­en zu einem Anspruch der weichen­den Erben, hier ist stets der konkrete Einzelfall zu prüfen. 

Neben den im Hofüber­las­sungsver­trag getrof­fe­nen Bes­tim­mungen ist zum einen bei der nicht land­wirtschaftlichen Nutzung nach dem 1/10 des Hofeswert zu fra­gen und des weit­eren sind auch die Rein­vesti­tions­fris­ten zu beachten.

nicht landwirtschaftliche Nutzung

Neben der Veräußerung von land­wirtschaftlichen Flächen kann auch die nicht land­wirtschaftliche Nutzung einen Nach­abfind­ungsanspruch nach der Höfe­ord­nung auslösen. 

Nicht land­wirtschaftliche Nutzun­gen sind inseb­son­dere die Ver­mi­etung von Ferien­woh­nun­gen, aber auch das Betreiben von Pho­tovotaike Anla­gen oder Windern­ergiean­la­gen. Aber auch das Betreiben ein­er Bio­gasan­lage kann einen Nach­abfind­ungsanspruch auslösen. 

Hier ist aber immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Die Ver­pach­tung zu land­wirtschaftlichen Zweck­en hinge­gen löst keine Nach­abfind­ungsansprüche aus. 

Auskunftsanspruch der weichenden Erben

Der Hofübernehmer hat den weichen­den Erben grund­sät­zlich über Ver­fü­gun­gen zu informieren, die einen Nach­abfind­ungsanspruch begrün­den. Hier­aufhin ste­ht dem weichen­den Erben sodann ein Auskun­ft­sanspruch zu. 

In der Prax­is stellt sich dies meist etwas anders da. Dort erhält der weichende Erbe in der Regel von anderen Stellen Ken­ntis von etwaigen Ver­fü­gun­gen oder er hat zumin­d­est einen ersten Anhaltspunkt. 

Wir sind Ihnen bei der Gel­tend­machung Ihres Auskun­ft­sanspruchs und der Durch­set­zung des Nach­abfind­ungsanspruchs behilflich. 

In der Regel ste­ht Ihnen auch ein Recht zur Ein­sicht ins Grund­buch und der dazuge­höri­gen Grun­dak­te zu. 

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Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Was ist ein Nachabfindungsanspruch?

Nach­abfind­ungsanspruch erhal­ten, wenn der Hoferbe inner­halb der ersten zwanzig Jahren nach Hofüber­nahme den Hof bzw. Hof­grund­stücke oder Hofzube­hör veräußert oder aus land­wirtschafts­frem­den Nutzun­gen Erträge erzielt.

Wer kann die Nachabfindung verlangen?

Den Nach­abfind­ungsanspruch kön­nen natür­lich die weichen­den Erben ver­lan­gen, aber auch Pflicht­teils­berechtigte, Ver­mächt­nis­nehmer sowie der über­lebende Ehe­gat­ten, der den Aus­gle­ich des Zugewinns ver­langt. Jed­er von ihnen kann seinen Anteil am Veräußerungser­lös alleine für sich gel­tend machen.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
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Sophia Hartmann 
2022-06-16
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Sarah Liebermann 
2022-06-15
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Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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