Stärken Sie Ihre Rechte als Ehepartner – Der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten: Was Sie wissen sollten!

Max­imieren Sie Ihren Pflicht­teil­sanspruch als Ehe­gat­te und sich­ern Sie sich eine gerechte Beteili­gung am Erbe – Wir ste­hen Ihnen als erfahrene Fachan­walt für Erbrecht zur Seite!

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Pflichtteil des Ehegatten

Sich­ern Sie sich Ihren gerecht­en Pflicht­teil­sanspruch als Ehe­gat­te und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen. Als erfahren­er Fachan­wlt für Erbrecht ken­nen wir die kom­plex­en rechtlichen Aspek­te, die mit dem Pflicht­teil­sanspruch ver­bun­den sind. Wir ste­hen an Ihrer Seite, um Ihre Ansprüche effek­tiv durchzuset­zen. Mit unserem fundierten Fach­wis­sen und unser­er engagierten Unter­stützung kämpfen wir dafür, dass Ihnen als Ehe­gat­te Ihr angemessen­er Anteil am Erbe zusteht. 

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise, um Ihre Rechte zu wahren und eine gerechte Beteili­gung am Nach­lass zu gewährleis­ten. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Ter­min zu vere­in­baren und Ihren Pflicht­teil­sanspruch als Ehe­gat­te opti­mal zu sich­ern. Gemein­sam set­zen wir uns für Ihr Recht als Ehe­gat­te ein und sor­gen dafür, dass Ihr Pflicht­teil­sanspruch angemessen berück­sichtigt wird – für eine gerechte Erbteilhabe.

Pflichtteilsanspruch des Ehegatten

Der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten

Sind Sie besorgt darüber, ob Sie als Ehep­art­ner den gerecht­en Anteil am Erbe Ihres ver­stor­be­nen Part­ners erhal­ten? Möcht­en Sie sich­er­stellen, dass Ihre finanzielle Sicher­heit gewahrt bleibt, selb­st wenn Ihnen das Gesetz Ihren angemesse­nen Pflicht­teil voren­immt? Dann sind Sie hier genau richtig!

Unsere renom­mierte Kan­zlei ver­fügt über langjährige Erfahrung im Bere­ich des Erbrechts und hat zahlre­iche Man­dan­ten dabei unter­stützt, ihre Rechte im Zusam­men­hang mit dem Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten erfol­gre­ich durchzuset­zen. Wir wis­sen, dass der Ver­lust eines geliebten Men­schen bere­its schw­er genug ist, und wir sind hier, um Ihnen den rechtlichen Bei­s­tand zu bieten, den Sie verdienen.

Was ist der Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten? Nun, das deutsche Erbrecht gewährt dem über­leben­den Ehep­art­ner einen geset­zlich fest­gelegten Anspruch auf einen Teil des Nach­lass­es, auch wenn er oder sie in einem Tes­ta­ment nicht bedacht wurde. Doch die Bes­tim­mungen des Pflicht­teil­sanspruchs sind kom­plex und kön­nen von Fall zu Fall vari­ieren. Deshalb ist es entschei­dend, einen kom­pe­ten­ten Fachan­walt für Erbrecht an Ihrer Seite zu haben, der Sie durch den Prozess führt und Ihre Inter­essen wahrnimmt.

Unser erfahrenes Team von Fachan­wäl­ten für Erbrecht analysiert Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion genau und entwick­elt maßgeschnei­derte Strate­gien, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch opti­mal zu vertreten. Wir ver­fü­gen über das notwendi­ge Fach­wis­sen, um kom­plexe juris­tis­che Fra­gen zu klären und Ihre Ansprüche vor Gericht durchzuset­zen, wenn dies erforder­lich ist. Dabei ste­hen wir Ihnen mit unserem fundierten Fach­wis­sen und unser­er engagierten Unter­stützung jed­erzeit zur Seite.

Ver­trauen Sie auf unsere Fachkom­pe­tenz und unser Engage­ment, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten zu schützen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um eine ver­trauliche Beratung zu vere­in­baren und den ersten Schritt zu unternehmen, um Ihr Recht einzu­fordern. Ihre finanzielle Sicher­heit und Ihr Wohl sind unsere Priorität.

Nutzen Sie jet­zt die Chance und set­zen Sie sich für Ihren Pflicht­teil­sanspruch ein – mit dem Fachan­walt für Erbrecht an Ihrer Seite!

Der Pflicht­teilsergänzungsanspruch ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche auf den ihnen zuste­hen­den Erbteil zu stärken. Wir wis­sen, dass famil­iäre Erb­schaftsstre­it­igkeit­en oft emo­tion­al belas­tend sind. Mit unserem pro­fes­sionellen Team kön­nen Sie jedoch beruhigt sein, denn wir set­zen uns für Ihre Inter­essen ein und kämpfen für Ihr Recht auf eine faire Verteilung des Erbes.

Unser Fachan­walt für Erbrecht analysiert gründlich Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion und prüft, ob die Voraus­set­zun­gen für den Pflicht­teilsergänzungsanspruch erfüllt sind. Mit unser­er fundierten rechtlichen Beratung und unser­er Erfahrung bei der Durch­set­zung von Ansprüchen unter­stützen wir Sie dabei, das Max­i­mum aus Ihrem Erbe herauszuholen.

Wir wis­sen, dass jed­er Fall einzi­gar­tig ist und eine maßgeschnei­derte Lösung erfordert. Daher bieten wir Ihnen eine per­sön­liche Betreu­ung und entwick­eln eine indi­vidu­elle Strate­gie, um Ihre Ansprüche auf den Pflicht­teilsergänzungsanspruch best­möglich zu real­isieren. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen eine gerechte und angemessene Erbteil­habe zu ermöglichen.

Ver­passen Sie nicht die Chance, Ihr Erbe zu max­imieren und Ihren Pflicht­teilsergänzungsanspruch effek­tiv gel­tend zu machen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Ter­min zu vere­in­baren. Unser Fachan­walt für Erbrecht wird Ihnen mit Engage­ment, Fach­wis­sen und Erfahrung zur Seite ste­hen und dafür sor­gen, dass Sie erhal­ten, was Ihnen rechtlich zuste­ht. Ver­trauen Sie uns, um Ihre Zukun­ft zu sich­ern und Ihre Ansprüche erfol­gre­ich durchzusetzen.

Der große Pflichtteilsanspruch 

Wussten Sie, dass Sie als Ehep­art­ner ein Anrecht auf den großen Pflicht­teil haben kön­nen? Dies gilt, wenn Sie mit dem Erblass­er in ein­er Zugewin­nge­mein­schaft gelebt haben und diese nicht vor­ab been­det wurde.

Unsere erfahre­nen Fachan­wälte für Erbrecht ste­hen Ihnen zur Seite, um Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion einge­hend zu prüfen und Ihnen kom­pe­tente Beratung anzu­bi­eten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren großen Pflicht­teil erfol­gre­ich gel­tend zu machen und Ihr Erbe zu sichern.

Doch welche Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein, um den großen Pflicht­teil zu erhal­ten? Sie müssen eine Zugewin­nge­mein­schaft mit dem Erblass­er gehabt haben, die zum Zeit­punkt des Todes noch nicht durch Schei­dung been­det wurde. Zudem muss Ihnen ein Ver­mächt­nis oder ein Teil des Erbes zugedacht wor­den sein, der geringer ist als der Pflicht­teil bei ein­er Enter­bung. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Zusatzpflicht­teil, auch bekan­nt als großer Pflichtteil.

Die Berech­nung des großen Pflicht­teils erfol­gt auf Grund­lage des um ¼ erhöht­en geset­zlichen Erbteils gemäß § 1371 BGB. Nehmen wir an, das Erbe beträgt 100.000 € und Ihnen wurde ein Ver­mächt­nis von 15.000 € zugedacht. Der geset­zliche Erbteil beträgt gemäß § 1931 Absatz 1 BGB 50.000 € (1/2), dazu kommt der pauschale Zugewin­naus­gle­ich von 25.000 € gemäß § 1371 Absatz 1 BGB. Der geset­zliche Erbteil wird um dieses Vier­tel erhöht, also auf 75.000 €. Um den Pflicht­teil zu erhal­ten, wird dieser Wert hal­biert. Ihnen ste­hen somit ins­ge­samt 37.500 € zu, abzüglich des Wertes Ihres Ver­mächt­niss­es oder Erbteils.

Unsere Kan­zlei bietet Ihnen die rechtliche Unter­stützung und das Fach­wis­sen, um Ihre Ansprüche erfol­gre­ich durchzuset­zen. Wir ken­nen die Fall­stricke und Möglichkeit­en des Erbrechts und set­zen uns für Ihre finanzielle Sicher­heit ein. Unser engagiertes Team ste­ht Ihnen mit pro­fes­sioneller Beratung und effek­tiv­en Lösun­gen zur Seite, um Ihre Inter­essen zu schützen und das best­mögliche Ergeb­nis für Sie zu erzielen.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und Erfahrung, um Ihren großen Pflicht­teil als Ehep­art­ner zu sich­ern. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um eine ver­trauliche Beratung zu vere­in­baren und den ersten Schritt zu unternehmen, um Ihr Erbe zu schützen.

Sich­ern Sie sich Ihren gerecht­en Anspruch auf Erbe – mit unser­er Unter­stützung für Ihren großen Pflichtteil!

Der kleine Pflichtteilsanspruch

Sind Sie sich bewusst, dass Ihnen als Ehep­art­ner ein Anspruch auf den kleinen Pflicht­teil zuste­ht? Auch wenn Ihnen ein Teil des Nach­lass­es oder ein Ver­mächt­nis zugedacht wurde, das jedoch geringer ist als der Pflicht­teil bei ein­er Enter­bung, haben Sie immer noch das Recht auf einen gerecht­en Anteil am Erbe.

Unser hochqual­i­fiziertes Team von Fachan­wäl­ten für Erbrecht ste­ht Ihnen zur Seite, um Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion sorgfältig zu prüfen und Ihnen kom­pe­tente Beratung anzu­bi­eten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren kleinen Pflicht­teil­sanspruch erfol­gre­ich gel­tend zu machen und Ihre Rechte zu wahren.

Doch was genau ist der kleine Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten? Wenn Ihnen beispiel­sweise ein Ver­mächt­nis von weniger Wert oder ein Teil des Erbes zugedacht wurde, der unter dem Pflicht­teil bei ein­er Enter­bung liegt, haben Sie immer noch das Recht, Ihren gerecht­en Anteil einzu­fordern. Unser erfahrenes Team ken­nt die spez­i­fis­chen Geset­ze und Vorschriften und ste­ht Ihnen mit fundiertem Fach­wis­sen zur Seite, um Ihre Inter­essen zu schützen.

Unsere Kan­zlei bietet Ihnen die nötige Unter­stützung und Exper­tise, um Ihren Anspruch auf den kleinen Pflicht­teil­sanspruch durchzuset­zen. Wir set­zen uns mit Lei­den­schaft für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen dabei, die best­mögliche Lösung zu erre­ichen. Unser Team von Fachan­wäl­ten für Erbrecht begleit­et Sie durch den gesamten Prozess und ste­ht Ihnen mit pro­fes­sioneller Beratung zur Seite.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und Kom­pe­tenz, um Ihren kleinen Pflicht­teil­sanspruch als Ehe­gat­te zu sich­ern. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um eine ver­trauliche Beratung zu vere­in­baren und den ersten Schritt zu unternehmen, um Ihre Ansprüche gel­tend zu machen.

Set­zen Sie sich für Ihren gerecht­en Anteil am Erbe ein – mit unser­er Unter­stützung für Ihren kleinen Pflichtteilsanspruch!

Ausschluss des Pflichtteilsanspruch

Sind Sie sich bewusst, dass das Pflicht­teil­srecht des Ehep­art­ners aus­geschlossen wer­den kann? Gemäß § 1933 BGB gibt es keinen Anspruch auf den Pflicht­teil für Ehe­gat­ten, wenn zum Zeit­punkt des Todes die Voraus­set­zun­gen für eine Schei­dung erfüllt waren. Das bedeutet, dass der Pflicht­teil ent­fällt, wenn entwed­er die Schei­dung beantragt oder ihr zuges­timmt wurde, oder wenn die Ehe nach § 1565 BGB als gescheit­ert gilt, ohne Aus­sicht auf Wieder­her­stel­lung der Ehe. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Optio­nen in solchen Fällen verstehen.

Unser erfahrenes Team von Fachan­wäl­ten für Erbrecht ste­ht Ihnen zur Seite, um Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion sorgfältig zu analysieren und Ihnen umfassende Beratung anzu­bi­eten. Wir sind mit den neuesten geset­zlichen Bes­tim­mungen ver­traut und kön­nen Ihnen dabei helfen, den Auss­chluss des Pflicht­teils für Ihren Ehep­art­ner erfol­gre­ich durchzusetzen.

Aber wann beste­ht kein Anspruch auf den Pflicht­teil für Ehe­gat­ten? Neben den oben genan­nten Schei­dungsvo­raus­set­zun­gen ent­fällt der Anspruch auch, wenn zum Zeit­punkt des Todes eine Berech­ti­gung zur Aufhe­bung der Ehe bestand und der entsprechende Antrag gestellt wurde. Eine Aufhe­bung kann aus ver­schiede­nen Grün­den erfol­gen, wie zum Beispiel Man­gel an Ehemündigkeit, fehlende Geschäfts­fähigkeit auf­grund von geisti­gen Beein­träch­ti­gun­gen oder eine Eheschließung unter Zwang oder Täuschung. In solchen Fällen ist es wichtig, sich auf pro­fes­sionelle Beratung zu ver­lassen, um Ihre Rechte zu schützen und das Erbe gerecht zu verteilen.

Unsere Kan­zlei bietet Ihnen die nötige Unter­stützung und Fachken­nt­nis, um Ihre Ziele zu erre­ichen. Wir helfen Ihnen dabei, den Auss­chluss des Pflicht­teils für Ihren Ehep­art­ner erfol­gre­ich zu beantra­gen und Ihre Ver­mö­genswerte so zu schützen, wie es Ihrem Wun­sch entspricht. Unser engagiertes Team ste­ht Ihnen mit pro­fes­sioneller Beratung und effek­tiv­en Lösun­gen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die best­möglichen Ergeb­nisse zu erzielen.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und Kom­pe­tenz, um den Auss­chluss des Pflicht­teils für Ihren Ehep­art­ner zu erre­ichen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um eine ver­trauliche Beratung zu vere­in­baren und den ersten Schritt zu unternehmen, um Ihre Erban­gele­gen­heit­en zu regeln.

Schützen Sie Ihr Erbe und Ihre Inter­essen – mit unser­er pro­fes­sionellen Unter­stützung für den Auss­chluss des Pflicht­teils für Ehepartner!

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Unsere Kan­zlei ist spezial­isiert auf die Erstel­lung von Ver­mö­gen­snach­folges­trate­gien. Als Ehe­gat­te haben Sie ein geset­zlich­es Recht auf den soge­nan­nten Pflicht­teil des Erbes, auch wenn Sie nicht als geset­zlich­er Erbe einge­set­zt wur­den. Als erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht set­zen wir uns dafür ein, dass Sie als Ehe­gat­te Ihren angemesse­nen Pflicht­teil erhalten.

Jede Sit­u­a­tion ist einzi­gar­tig und erfordert eine indi­vidu­elle Vorge­hensweise. Unsere ein­fühlsamer Anwalt berät Sie umfassend und set­zt Ihre Ansprüche auf den Pflicht­teil pro­fes­sionell durch.

Ihre finanzielle Absicherung liegt uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise im Pflicht­teil­srecht für Ehe­gat­ten zu prof­i­tieren. Gemein­sam set­zen wir uns dafür ein, dass Ihr geset­zlich­es Recht auf den Pflicht­teil gewahrt bleibt und Sie eine gerechte Erbteilung erfahren. Ver­trauen Sie auf uns, um Ihre Inter­essen zu schützen und Ihren angemesse­nen Pflicht­teil zu erhalten!

Fachanwalt für Erbrecht Kiel
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Antworten auf Fra­gen zum Pflicht­teil­srecht des Ehegatten

Was ist der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten und welche Rolle spielt er im Erbrecht?

Der Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten ist ein geset­zlich ver­ankertes Recht, das Ehep­art­nern gewährt wird, um sicherzustellen, dass sie auch bei ein­er Enter­bung einen gerecht­en Anteil am Erbe erhal­ten. Der Pflicht­teil­sanspruch ist ein Teil des Nach­lass­es, der dem Ehe­gat­ten unab­hängig von ein­er tes­ta­men­tarischen Ver­fü­gung oder einem Erb­ver­trag zusteht.

Die genaue Höhe des Pflicht­teil­sanspruchs hängt von den erbrechtlichen Bes­tim­mungen des jew­eili­gen Lan­des ab. In der Regel beträgt der Pflicht­teil die Hälfte des geset­zlichen Erbteils, den der Ehep­art­ner erhal­ten würde, wenn kein Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag existiert. Es ist wichtig zu beacht­en, dass der Pflicht­teil­sanspruch nur auf den Nach­lass des ver­stor­be­nen Ehep­art­ners und nicht auf Schenkun­gen oder lebzeit­ige Über­tra­gun­gen an Dritte anwend­bar ist.

Der Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten spielt eine wichtige Rolle im Erbrecht, da er sich­er­stellt, dass der über­lebende Ehep­art­ner nicht völ­lig von der Erb­schaft aus­geschlossen wird. Er soll dem Ehep­art­ner ermöglichen, zumin­d­est einen angemesse­nen finanziellen Anteil am Nach­lass zu erhal­ten und so seine wirtschaftliche Sicher­heit zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass es bes­timmte Aus­nah­men und Beschränkun­gen für den Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten geben kann, wie beispiel­sweise den Auss­chluss des Pflicht­teils bei bes­timmten Schei­dungs- oder Aufhe­bungs­grün­den. Um den Pflicht­teil­sanspruch gel­tend zu machen, sollte der Ehe­gat­te rechtzeit­ig rechtlichen Rat suchen und möglicher­weise die Unter­stützung eines Fachan­walts für Erbrecht in Anspruch nehmen, um seine Rechte angemessen zu vertreten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Ehegatte den großen Pflichtteil geltend machen kann?

Um den großen Pflicht­teil als Ehe­gat­te gel­tend zu machen, müssen in der Regel fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllt sein:

  1. Zugewin­nge­mein­schaft: Der Ehe­gat­te muss mit dem Erblass­er in ein­er Zugewin­nge­mein­schaft gelebt haben. Die Zugewin­nge­mein­schaft ist eine spezielle Form des ehe­lichen Güter­stands, bei dem die Ver­mö­gen­szuwächse während der Ehe gemein­sames Eigen­tum bei­der Ehep­art­ner sind.

  2. Keine Beendi­gung der Zugewin­nge­mein­schaft: Die Zugewin­nge­mein­schaft darf zum Zeit­punkt des Todes des Erblassers nicht durch Schei­dung been­det wor­den sein. Wenn die Ehep­art­ner noch ver­heiratet waren und die Zugewin­nge­mein­schaft nicht vorzeit­ig aufgelöst wurde, erfüllt der über­lebende Ehe­gat­te diese Voraussetzung.

  3. Ver­mächt­nis oder gerin­ger­er Erbteil: Der Ehe­gat­te muss ein Ver­mächt­nis oder einen Teil des Erbes zugedacht bekom­men haben, der geringer ist als der Pflicht­teil bei ein­er Enter­bung. Dies bedeutet, dass der über­lebende Ehe­gat­te zwar im Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag berück­sichtigt wurde, aber der zugedachte Anteil klein­er ist als der Pflicht­teil gemäß den geset­zlichen Bestimmungen.

Die Berech­nung des großen Pflicht­teils erfol­gt, indem der geset­zliche Erbteil des Ehe­gat­ten um den pauschal­isierten Zugewin­naus­gle­ich von einem Vier­tel (gemäß § 1371 BGB) erhöht wird. Anschließend wird dieser erhöhte Wert hal­biert, um den großen Pflicht­teil­sanspruch zu bestimmen.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die genauen Voraus­set­zun­gen und Berech­nun­gen des großen Pflicht­teils je nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen des entsprechen­den Lan­des vari­ieren kön­nen. Daher ist es rat­sam, einen Fachan­walt für Erbrecht zu kon­sul­tieren, um eine genaue Ein­schätzung der indi­vidu­ellen Sit­u­a­tion zu erhal­ten und den Anspruch auf den großen Pflicht­teil angemessen gel­tend zu machen.

Welche rechtlichen Schritte müssen unternommen werden, um den Pflichtteilsanspruch des Ehegatten durchzusetzen?

Um den Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten durchzuset­zen, sind in der Regel fol­gende rechtliche Schritte erforderlich:

  1. Rechts­ber­atung ein­holen: Suchen Sie einen erfahre­nen Fachan­walt für Erbrecht auf, der sich auf die Durch­set­zung von Pflicht­teil­sansprüchen spezial­isiert hat. Eine pro­fes­sionelle Rechts­ber­atung ist uner­lässlich, um Ihre Ansprüche zu ver­ste­hen, Ihre Rechte zu schützen und den opti­malen Weg zur Durch­set­zung des Pflicht­teil­sanspruchs zu bestimmen.

  2. Prü­fung der Anspruchs­berech­ti­gung: Gemein­sam mit Ihrem Anwalt über­prüfen Sie Ihre Anspruchs­berech­ti­gung zum Pflicht­teil. Dies umfasst die Unter­suchung der rel­e­van­ten erbrechtlichen Bes­tim­mungen, die Dauer der Ehe, das Vorhan­den­sein gemein­samer Kinder und andere spez­i­fis­che Fak­toren, die Ihren Anspruch bee­in­flussen können.

  3. Infor­ma­tions­beschaf­fung: Stellen Sie alle erforder­lichen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen bere­it, die zur Berech­nung des Pflicht­teil­sanspruchs und zur Unter­mauerung Ihrer Ansprüche erforder­lich sind. Dies kön­nen beispiel­sweise Doku­mente wie das Tes­ta­ment, Erb­verträge, Ver­mö­gen­snach­weise und Nach­weise über den Güter­stand oder die Zugewin­nge­mein­schaft sein.

  4. Außerg­erichtliche Eini­gung: In eini­gen Fällen kann es möglich sein, eine außerg­erichtliche Eini­gung zu erzie­len, indem Ver­hand­lun­gen mit den anderen Erben oder dem Tes­ta­mentsvoll­streck­er geführt wer­den. Ihr Anwalt kann Sie während des Ver­hand­lung­sprozess­es berat­en und Ihre Inter­essen vertreten, um eine faire Eini­gung zu erzielen.

  5. Gerichtlich­es Ver­fahren: Wenn eine außerg­erichtliche Eini­gung nicht erre­icht wer­den kann, beste­ht die Möglichkeit, den Pflicht­teil­sanspruch vor Gericht einzuk­la­gen. Ihr Anwalt wird die notwendi­gen rechtlichen Schritte ein­leit­en, ein­schließlich der Ein­re­ichung ein­er Klage und der Vertre­tung Ihrer Inter­essen vor Gericht. Es ist wichtig zu beacht­en, dass Gerichtsver­fahren zeitaufwändig und kost­spielig sein kön­nen, daher soll­ten alle anderen Möglichkeit­en der außerg­erichtlichen Eini­gung zuerst erschöpft werden.

  6. Voll­streck­ung des Pflicht­teil­sanspruchs: Wenn Ihr Pflicht­teil­sanspruch erfol­gre­ich durchge­set­zt wurde, wird der Betrag, der Ihnen zuste­ht, entwed­er durch eine Vere­in­barung, einen Ver­gle­ich oder eine gerichtliche Entschei­dung fest­gelegt. Die Durch­set­zung des Pflicht­teil­sanspruchs kann unter­schiedliche For­men annehmen, wie die Auszahlung von Geldern oder die Zuweisung von Ver­mö­genswerten aus dem Nachlass.

Es ist wichtig, dass Sie bei jedem Schritt des Ver­fahrens eng mit Ihrem Anwalt zusam­me­nar­beit­en, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre Inter­essen effek­tiv vertreten wer­den. Jed­er Fall ist einzi­gar­tig, und die spez­i­fis­chen rechtlichen Schritte kön­nen je nach den Umstän­den und den gel­tenden Geset­zen variieren.

Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs des Ehegatten?

Ein Fachan­walt für Erbrecht spielt eine entschei­dende Rolle bei der Durch­set­zung des Pflicht­teil­sanspruchs des Ehe­gat­ten. Hier sind einige wichtige Funk­tio­nen und Auf­gaben, die ein Fachan­walt für Erbrecht in diesem Zusam­men­hang übernimmt:

  1. Rechts­ber­atung: Ein Fachan­walt für Erbrecht bietet umfassende Rechts­ber­atung und informiert Sie über Ihre Rechte und Ansprüche im Zusam­men­hang mit dem Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten. Sie erhal­ten eine fundierte Ein­schätzung Ihrer Sit­u­a­tion, basierend auf den spez­i­fis­chen erbrechtlichen Bes­tim­mungen des betr­e­f­fend­en Landes.

  2. Prü­fung der Anspruchs­berech­ti­gung: Ihr Anwalt über­prüft Ihre Anspruchs­berech­ti­gung zum Pflicht­teil und analysiert rel­e­vante Fak­toren wie die Dauer der Ehe, das Vorhan­den­sein gemein­samer Kinder und andere ein­schlägige rechtliche Aspek­te. Dies gewährleis­tet, dass Sie einen klaren Überblick über Ihre Ansprüche haben.

  3. Strate­gis­che Pla­nung: Ihr Anwalt entwick­elt eine indi­vidu­elle Strate­gie, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch best­möglich durchzuset­zen. Dies umfasst die Fes­tle­gung des geeigneten Vorge­hens, ob eine außerg­erichtliche Eini­gung angestrebt oder ein gerichtlich­es Ver­fahren ein­geleit­et wer­den sollte.

  4. Kom­mu­nika­tion mit der geg­ner­ischen Partei: Ihr Anwalt übern­immt die Kom­mu­nika­tion mit den anderen Erben, dem Tes­ta­mentsvoll­streck­er oder anderen beteiligten Parteien. Dies umfasst Ver­hand­lun­gen, um eine außerg­erichtliche Eini­gung zu erzie­len oder Ihre Ansprüche angemessen zu vertreten.

  5. Gerichtliche Vertre­tung: Wenn eine außerg­erichtliche Eini­gung nicht erzielt wer­den kann, ver­tritt Ihr Anwalt Ihre Inter­essen vor Gericht. Er stellt sich­er, dass Ihre Ansprüche angemessen präsen­tiert wer­den und die erforder­lichen rechtlichen Schritte ein­geleit­et wer­den, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch zu sichern.

  6. Beweis­sicherung und Doku­men­ta­tion: Ihr Anwalt hil­ft Ihnen dabei, alle erforder­lichen Doku­mente, Nach­weise und Infor­ma­tio­nen zu sam­meln, die zur Unter­mauerung Ihres Pflicht­teil­sanspruchs erforder­lich sind. Dies umfasst die Beweis­sicherung von rel­e­van­ten Unter­la­gen wie Tes­ta­menten, Erb­verträ­gen und Vermögensnachweisen.

  7. Ver­hand­lun­gen und Eini­gung: Wenn Ver­hand­lun­gen erforder­lich sind, um eine außerg­erichtliche Eini­gung zu erzie­len, führt Ihr Anwalt diese Gespräche und ver­tritt Ihre Inter­essen. Er strebt dabei an, Ihre Ansprüche opti­mal zu vertreten und eine für Sie faire Eini­gung zu erzielen.

  8. Umfassende rechtliche Vertre­tung: Ihr Anwalt übern­immt alle erforder­lichen rechtlichen Schritte und stellt sich­er, dass Ihre Rechte und Inter­essen im Rah­men der Durch­set­zung des Pflicht­teil­sanspruchs des Ehe­gat­ten angemessen berück­sichtigt wer­den. Er begleit­et Sie während des gesamten Prozess­es und gibt Ihnen eine kom­pe­tente Rechtsberatung.

Die Rolle des Fachan­walts für Erbrecht ist es, Ihre Inter­essen zu schützen, Ihre Ansprüche durchzuset­zen und Ihnen während des gesamten Ver­fahrens Unter­stützung zu bieten. Sie sor­gen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie den Pflicht­teil­sanspruch erhal­ten, der Ihnen zusteht.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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