Erstberatung im Erbrecht
Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt und stellen Sie diesbezüglich Ihre Rechtsfragen zum Pauschalbetrag von 357,00 Euro.
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Erhalten Sie eineschriftliche rechtliche Erstberatung
Zum Pauschalhonorar von 357,00 Euro inkl. USt.
Schriftliche Erstberatung im Erbrecht
Von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht
Sie sind mit einer erbrechtlichen Angelegenheit konfrontiert und wissen nicht wie Sie damit umgehen sollen oder was Ihre rechtlichen Ansprüche oder gar Verpflichtungen sind?
Dann lassen Sie sich jetzt im Rahmen einer Erstberatung rechtlich Aufklären und erhalten Antwort auf Ihre Fragen. Wir zeigen Ihnen auf was die nächsten Schritte sind und was Sie beachten müssen.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht Kiel — Angebot
Wann macht eine Erstberatung im Erbrecht Sinn?
Sie haben eine rechtliche Frage oder ein rechtliches Problem und sind sich unsicher was Ihre Rechte sind? Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben? Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie Rechtssicherheit und können besser Einschätzen welche Möglichkeiten Sie haben und welches Risiko besteht.
Was kostet eine Erstberatung im Erbrecht?
Wir berechnen im Bereich des Erbrechts für eine schriftliche Erstberatung ein Pauschalhonorar von 357,oo Euro inkl. USt. Dabei berücksichtigen wir die grundsätzliche Komplexität des Erbrechts.
Benötige ich einen Termin?
Sie benötigen keinen Gesprächstermin und sparen somit Zeit. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung und der Übersendung Ihrer Unterlagen können wir uns noch gezielter mit Ihrem Rechtsanliegen auseinandersetzen, als dies im Rahmen eines Erstgesprächs gewährleistet werden kann. Inerhalb von 2–3 Werktagen erhalten Sie eine umfassende rechtliche Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten
Wer führt die Erstberatung durch?
Ihr rechtliches Anliegen wird durch einen Fachanwalt für Erbrecht geprüft und rechtlich bewertet. Sie erhalten somit im Vorfelde eines möglichen Rechtsstreit rechtssicherheit und bekommen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
Rechtssichere Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht
Beachtung der aktuellen Rechtsprechung
Rechtssicherheit durch qualifizierte Rechtsberatung
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Und so funktioniert es!
Sachverhaltsschilderung
Schildern Sie uns ganz einfach Ihren Sachverhalt und Ihr rechtliches Anliegen.
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Erstberatung erhalten
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