Björn-Thorben Knoll, LL.M.
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Effektive Beratung und Vertretung im Erbrecht!
Die Planung der eigenen Vermögensnachfolge ist weit mehr als nur die erbrechtliche Gestaltung eines Testaments. Es impliziert die rechtlichen Schnittstellen zwischen Erb‑, Familien- und Steuerrecht. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge spielt ferner das Handels- und Gesellschaftsrecht eine nicht unwesentliche Rolle.
Die Vermögensnachfolgeplanung setzt dabei bereits frühzeitig an und ist je nach aktueller Lebenslage stetts an die wechselnden Bedürfnise anzupassen. Als Fachanwalt für Erbrecht beraten wir Sie bei Ihren erbrechtlichen Anliegen umfassend.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Wann sollten Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Wenn Sie fürchten, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod in Streit geraten könnten, sollten Sie einen Testamentsvollstrecker benennen. Dasselbe Vorgehen bietet sich an, wenn Sie ein Unternehmen vererben, Ihre Erben minderjährig sind oder es sich um einen Menschen mit Behinderung handelt. Person des Testamentsvollstreckers.
Was kostet die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung?
Die anwaltliche Vergütung bemisst sich nach dem sog. Gegenstandswert, anhand dessen sich sodann die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben. Der
Gegenstandswert ist dabei in der Regel mit dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten gleichzusetzen.
Was kostet ein Erstgespräch bzw. eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?
Nach § 34 RVG kostet ein sog. Erstgespräch in der Regel 190,00 Euro zzgl. USt. mithin 226,10 Euro. Für eine schriftliche Erstberatung beträgt diese nach § 24 RVG in der Regel 250,00 Euro zzgl. USt. Wir behalten uns bei Beratungen, die über ein Erstgespräch hinausgeht aufgrund der Komplexität des Erbrechts eine gesonderte Vergütungsvereinbartung vor.
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Sie haben ein erbrechtliches Problem, dann vereinbaren Sie jetzt Ihren Gesprächstermin, damit wir gemeinsam eine optimierte rechtliche Lösung finden.
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