Pflichtteilsreduzierung — Sichern Sie Ihr Vermögen und Ihre familiäre Zukunft!

Unsere Pflicht­teil­sre­duzierungsstrate­gie basiert auf ein­er maßgeschnei­derten Nach­lass­pla­nung, um den Pflicht­teil Ihrer Erben zu min­imieren und Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche zu berücksichtigen.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen 

Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht bieten wir Ihnen gezielte Strate­gien zur Ver­mei­dung von Pflicht­teil­sansprüchen. Mit unser­er Unter­stützung kön­nen Sie Ihren Nach­lass so gestal­ten, dass Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche und Vorstel­lun­gen berück­sichtigt wer­den und gle­ichzeit­ig eine Reduzierung des Pflicht­teil­sanspruchs erre­icht wird. Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen berück­sichti­gen verschiedene 

Aspek­te wie Schenkun­gen zu Lebzeit­en, die Gestal­tung von Tes­ta­menten und erbrechtliche Regelun­gen. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und sich­ern Sie Ihr Ver­mö­gen für kom­mende Gen­er­a­tio­nen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeit­en zur Ver­mei­dung von Pflichtteilsansprüchen!

Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

Wechsel des Güterstandes zur Pflichtteilsreduzierung

Sie möcht­en Ihren Nach­lass gezielt gestal­ten und Pflicht­teil­sansprüche min­imieren? Der Wech­sel des Güter­standes bietet eine wirk­same Lösung! Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht zeigen wir Ihnen, wie Sie durch den Wech­sel des Güter­standes Ihre Ver­mö­gen­snach­folge opti­mal gestal­ten und Pflicht­teil­sansprüche reduzieren können.

Durch eine geschick­te Änderung des Güter­standes kön­nen Sie Ihr Ver­mö­gen auf den Ehep­art­ner über­tra­gen und so den Pflicht­teil­sanspruch der geset­zlichen Erben ein­schränken. Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen und rechtssichere Beratung ermöglichen es Ihnen, Ihre famil­iären Wün­sche und Ziele zu ver­wirk­lichen und Ihr Ver­mö­gen für kom­mende Gen­er­a­tio­nen zu sich­ern. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre Möglichkeit­en zur Pflicht­teil­sre­duzierung durch den Wech­sel des Güter­standes zu entdecken!

Gründung einer Ehegatteneigenheimgesellschaft 

Sie möcht­en Ihren Nach­lass gezielt gestal­ten und Pflicht­teil­sansprüche ver­mei­den? Die Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft (GbR) bietet eine effek­tive Lösung! Als spezial­isierte Fachan­wälte für Erbrecht zeigen wir Ihnen, wie Sie durch die Grün­dung ein­er GbR Ihr Ver­mö­gen opti­mal sich­ern und Pflicht­teil­sansprüche wirk­sam reduzieren können.

Die Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft ermöglicht Ihnen, gemein­sam mit Ihrem Ehep­art­ner ein Immo­bilien­ver­mö­gen zu schaf­fen, das dem Pflicht­teil­sanspruch ent­zo­gen ist. Durch geschick­te Regelun­gen und rechtssichere Verträge kön­nen Sie Ihr Ver­mö­gen auf die GbR über­tra­gen und damit die Pflicht­teils­berechtigten wirk­sam absich­ern. Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen und kom­pe­tente Beratung helfen Ihnen, Ihre Ver­mö­gen­snach­folge nach Ihren Wün­schen zu gestal­ten und Ihren Nach­lass für kom­mende Gen­er­a­tio­nen zu erhal­ten. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre Möglichkeit­en zur Pflicht­teilsab­sicherung durch die Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft zu erkunden!

Pflichtteilverzicht und Erbverzicht

Sie möcht­en Ihre Ver­mö­gen­snach­folge indi­vidu­ell gestal­ten und klare Ver­hält­nisse schaf­fen? Der Pflicht­teil­verzicht und Erb­verzicht bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nach­lass­regelung nach Ihren per­sön­lichen Vorstel­lun­gen zu gestal­ten. Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht unter­stützen wir Sie dabei, Ihre famil­iären Ziele zu ver­wirk­lichen und eine har­monis­che Erb­folge zu sichern.

Durch den Pflicht­teil­verzicht erk­lären Sie als Erbe frei­willig auf einen Teil Ihres geset­zlichen Erbanspruchs. Dies ermöglicht Ihnen eine faire Verteilung des Nach­lass­es gemäß Ihrer indi­vidu­ellen Wün­sche und Bedürfnisse. Der Erb­verzicht bietet zudem eine klare Regelung und schafft Klarheit für alle Beteiligten. Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen und pro­fes­sionelle Beratung unter­stützen Sie dabei, die besten Entschei­dun­gen für Ihre famil­iäre Zukun­ft zu tre­f­fen. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre Möglichkeit­en zum Pflicht­teil­verzicht und Erb­verzicht zu entdecken!

Vorweggenommen Erbfolge

Sie möcht­en Ihr Ver­mö­gen gezielt und nach Ihren Wün­schen weit­ergeben, ohne Pflicht­teil­sansprüche zu gefährden? Die vor­weggenommene Erb­folge bietet Ihnen eine inno­v­a­tive Lösung! Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht unter­stützen wir Sie dabei, Ihre Nach­lass­regelung opti­mal zu gestal­ten und Ihren Erben klare Ver­hält­nisse zu schaffen.

Durch die vor­weggenommene Erb­folge kön­nen Sie bere­its zu Lebzeit­en Ver­mö­gen und Sach­w­erte auf Ihre Erben über­tra­gen. Dadurch wird der Pflicht­teil­sanspruch der Erben reduziert oder gar aus­geschlossen. Diese maßgeschnei­derte Strate­gie ermöglicht Ihnen eine gerechte Verteilung Ihres Nach­lass­es gemäß Ihrer indi­vidu­ellen Vorstel­lun­gen. Unsere kom­pe­tente Beratung und rechtssichere Umset­zung helfen Ihnen dabei, die opti­male Lösung für Ihre famil­iäre Zukun­ft zu find­en. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre Möglichkeit­en zur Pflicht­teilsab­sicherung durch die vor­weggenommene Erb­folge zu erkunden!

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Sie möcht­en Ihr Ver­mö­gen gezielt und nach Ihren Wün­schen weit­ergeben, ohne Pflicht­teil­sansprüche zu gefährden? Die vor­weggenommene Erb­folge bietet Ihnen eine inno­v­a­tive Lösung! Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht unter­stützen wir Sie dabei, Ihre Nach­lass­regelung opti­mal zu gestal­ten und Ihren Erben klare Ver­hält­nisse zu schaffen.

Durch die vor­weggenommene Erb­folge kön­nen Sie bere­its zu Lebzeit­en Ver­mö­gen und Sach­w­erte auf Ihre Erben über­tra­gen. Dadurch wird der Pflicht­teil­sanspruch der Erben reduziert oder gar aus­geschlossen. Diese maßgeschnei­derte Strate­gie ermöglicht Ihnen eine gerechte Verteilung Ihres Nach­lass­es gemäß Ihrer indi­vidu­ellen Vorstel­lun­gen. Unsere kom­pe­tente Beratung und rechtssichere Umset­zung helfen Ihnen dabei, die opti­male Lösung für Ihre famil­iäre Zukun­ft zu find­en. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre Möglichkeit­en zur Pflicht­teilsab­sicherung durch die vor­weggenommene Erb­folge zu erkunden!

Fachanwalt für Erbrecht Kiel
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Antworten auf Fra­gen zu Strate­gien der Pflichtteilsreduzierung

Welche Möglichkeiten gibt es, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder zu vermeiden?

Es gibt ver­schiedene rechtliche Strate­gien und Möglichkeit­en, um Pflicht­teil­sansprüche zu reduzieren oder zu ver­mei­den. Einige dieser Möglichkeit­en sind:

Vor­weggenommene Erb­folge: Durch die Über­tra­gung von Ver­mö­gen und Sach­w­erten zu Lebzeit­en auf die poten­ziellen Erben kann der Pflicht­teil reduziert oder aus­geschlossen wer­den. Hier­bei soll­ten jedoch steuer­liche Aspek­te und Schenkungsrecht beachtet werden.

Schenkun­gen zu Lebzeit­en: Durch gezielte Schenkun­gen von Ver­mö­gen an Dritte oder gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen kann das Nach­lassver­mö­gen reduziert wer­den, wodurch sich auch der Pflicht­teil­sanspruch verringert.

Tes­ta­men­tarische Regelun­gen: Eine sorgfältig gestal­tete let­ztwillige Ver­fü­gung kann die Verteilung des Nach­lass­es so steuern, dass Pflicht­teil­sansprüche min­imiert werden.

Erb­verzicht und Pflicht­teilsverzicht: Erben kön­nen durch einen notariellen Erb­verzicht oder Pflicht­teilsverzicht frei­willig auf ihren Anspruch verzichten.

Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft (GbR): Durch die gemein­schaftliche Bil­dung ein­er GbR kön­nen Ehep­art­ner Ver­mö­gen über­tra­gen und gle­ichzeit­ig Pflicht­teil­sansprüche beschränken.

Ver­mö­gen­süber­tra­gung auf Stiftun­gen: Die Über­tra­gung von Ver­mö­gen auf eine Stiftung kann dazu beitra­gen, Pflicht­teil­sansprüche zu reduzieren und gemein­nützige Zwecke zu fördern.

Sicherung von Unternehmensver­mö­gen: Die rechtzeit­ige Nach­fol­ge­pla­nung und die Ein­bindung von Unternehmens­beteili­gun­gen in spezielle Regelun­gen kön­nen Pflicht­teil­sansprüche einschränken.

Bitte beacht­en Sie, dass jede indi­vidu­elle Sit­u­a­tion unter­schiedliche rechtliche und steuer­liche Aspek­te mit sich brin­gen kann. Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ist daher uner­lässlich, um die best­mögliche Strate­gie zur Ver­mei­dung von Pflicht­teil­sansprüchen zu entwickeln.

Können Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen zu Lebzeiten umgangen werden?

Ja, Pflicht­teil­sansprüche kön­nen durch Schenkun­gen zu Lebzeit­en umgan­gen wer­den. Eine Schenkung ist die Über­tra­gung von Ver­mö­gen oder Sach­w­erten von ein­er Per­son (Schenker) auf eine andere Per­son (Beschenk­ter) ohne Gegen­leis­tung. Durch gezielte Schenkun­gen an Dritte oder gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen kann das Ver­mö­gen des Schenkers reduziert wer­den, wodurch sich auch der Pflicht­teil­sanspruch der geset­zlichen Erben verringert.

Allerd­ings ist hier­bei zu beacht­en, dass es bes­timmte rechtliche und steuer­liche Aspek­te zu berück­sichti­gen gibt:

Pflicht­teilsergänzungsanspruch: Um zu ver­hin­dern, dass der Schenker sein Ver­mö­gen kurz vor seinem Tod ver­schenkt, um den Pflicht­teil­sanspruch zu umge­hen, sieht das Gesetz den Pflicht­teilsergänzungsanspruch vor. Dies bedeutet, dass Schenkun­gen, die inner­halb von zehn Jahren vor dem Erb­fall erfol­gen, bei der Berech­nung des Pflicht­teil­sanspruchs hinzugerech­net wer­den können.

Steuer­liche Aspek­te: Schenkun­gen kön­nen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen schenkungss­teuerpflichtig sein. Die Höhe der Schenkungss­teuer hängt vom Ver­wandtschaftsver­hält­nis zwis­chen Schenker und Beschenk­tem sowie dem Wert des über­tra­ge­nen Ver­mö­gens ab. Es gibt jedoch Frei­be­träge, bis zu denen Schenkun­gen steuer­frei bleiben können.

Aus­ge­wogen­heit und Fair­ness: Wenn der Schenker Fam­i­lien­mit­glieder ungle­ich­mäßig bedenkt, kann dies zu Stre­it­igkeit­en inner­halb der Fam­i­lie führen. Es ist daher rat­sam, eine aus­ge­wo­gene Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu pla­nen und alle poten­ziellen Erben rechtzeit­ig in die Entschei­dungs­find­ung einzubeziehen.

Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ist uner­lässlich, um die opti­male Strate­gie zur Pflicht­teilsab­sicherung durch Schenkun­gen zu entwick­eln und rechtliche Fall­stricke zu vermeiden.

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Gründung einer Ehegatteneigenheimgesellschaft beachtet werden, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden?

Bei der Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft (GbR) als Strate­gie zur Pflicht­teilsab­sicherung sind ver­schiedene rechtliche Aspek­te zu beacht­en, um mögliche Pflicht­teil­sansprüche zu ver­mei­den. Hier sind einige wichtige Punkte:

Gesellschaftsver­trag: Es ist entschei­dend, einen klaren und rechtssicheren Gesellschaftsver­trag zu erstellen, der die Rechte und Pflicht­en bei­der Ehep­art­ner in der GbR regelt. Der Ver­trag sollte die Über­tra­gung des gemein­samen Ver­mö­gens in die Gesellschaft sowie die Nutzung und Ver­wal­tung des Eigen­tums klar definieren.

Eigen­tum­süber­tra­gung: Die Über­tra­gung des Ver­mö­gens in die Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft muss ord­nungs­gemäß erfol­gen, um mögliche Anfech­tungs­gründe zu ver­mei­den. Es sollte darauf geachtet wer­den, dass die Über­tra­gung zu mark­tüblichen Kon­di­tio­nen und unter Ein­hal­tung for­maler Voraus­set­zun­gen erfolgt.

Fair­ness gegenüber den Erben: Eine Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft sollte fair gegenüber den poten­ziellen Pflicht­teils­berechtigten sein. Es ist rat­sam, die Inter­essen der Kinder oder ander­er geset­zlich­er Erben angemessen zu berück­sichti­gen, um mögliche Stre­it­igkeit­en zu vermeiden.

Pflicht­teilsverzicht: Um sicherzustellen, dass die Pflicht­teil­sansprüche tat­säch­lich ver­mieden wer­den, kann es sin­nvoll sein, dass die poten­ziellen Erben einen notariellen Pflicht­teilsverzicht abgeben.

Steuer­liche Aspek­te: Die Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft kann steuer­liche Auswirkun­gen haben, ins­beson­dere im Hin­blick auf Schenkungss­teuer und Erb­schaft­s­teuer. Es ist wichtig, die steuer­lichen Kon­se­quen­zen im Voraus zu prüfen und gegebe­nen­falls Beratung von einem Steuer­ex­perten einzuholen.

Rechtliche Beratung: Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ist uner­lässlich, um alle rechtlichen Aspek­te zu berück­sichti­gen und die Grün­dung der Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft rechtssich­er zu gestalten.

Es ist wichtig, dass die Grün­dung ein­er Ehe­gat­teneigen­heimge­sellschaft sorgfältig und unter Ein­hal­tung der rechtlichen Voraus­set­zun­gen erfol­gt, um mögliche rechtliche Kon­flik­te und Anfech­tungs­gründe zu ver­mei­den. Eine frühzeit­ige Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht hil­ft dabei, eine maßgeschnei­derte Strate­gie zur Pflicht­teilsab­sicherung zu entwick­eln und die Ver­mö­gen­snach­folge opti­mal zu gestalten.

Können Pflichtteilsansprüche durch eine gezielte Regelung im Testament beeinflusst werden?

Ja, Pflicht­teil­sansprüche kön­nen durch eine gezielte Regelung im Tes­ta­ment bee­in­flusst wer­den. Das Tes­ta­ment bietet die Möglichkeit, die Verteilung des Nach­lass­es gemäß den indi­vidu­ellen Wün­schen des Erblassers zu gestal­ten und Pflicht­teil­sansprüche zu berück­sichti­gen oder zu bee­in­flussen. Hier sind einige Möglichkeit­en, wie das Tes­ta­ment die Pflicht­teil­sansprüche bee­in­flussen kann:

Pflicht­teilsentzug: In manchen Län­dern kann der Erblass­er in seinem Tes­ta­ment bes­timmten Per­so­n­en den Pflicht­teil entziehen, wenn sie sich schw­er­wiegen­der Ver­fehlun­gen gegen den Erblass­er oder andere nahen Ange­höri­gen schuldig gemacht haben. Dies muss jedoch mit Vor­sicht gehand­habt wer­den, da es geset­zliche Vor­gaben gibt, die die Wirk­samkeit eines Pflicht­teilsentzugs ein­schränken können.

Tes­ta­men­tarische Ver­fü­gun­gen: Der Erblass­er kann im Tes­ta­ment fes­tle­gen, welche Ver­mö­genswerte an welche Erben oder Per­so­n­en gehen sollen. Durch gezielte Ver­fü­gun­gen kön­nen beispiel­sweise bes­timmte Ver­mö­gens­ge­gen­stände, Immo­bilien oder Geld­be­träge einem Erben zugewiesen wer­den, um den Pflicht­teil­sanspruch ander­er Erben zu mindern.

Ver­mächt­nisse: Ver­mächt­nisse sind Zuwen­dun­gen, die der Erblass­er im Tes­ta­ment bes­timmt. Hier­durch kann er bes­timmte Ver­mö­gens­ge­gen­stände oder Geld­be­träge an nicht-pflicht­teils­berechtigte Per­so­n­en oder Organ­i­sa­tio­nen ver­ma­chen, um den Nach­lass entsprechend zu gestalten.

Anrech­nung von Schenkun­gen: Schenkun­gen, die der Erblass­er zu Lebzeit­en gemacht hat, kön­nen auf den Pflicht­teil angerech­net wer­den, sofern dies tes­ta­men­tarisch fest­gelegt wird. Dadurch kann der Pflicht­teil­sanspruch entsprechend reduziert werden.

Pflicht­teilsergänzungsanspruch: Das Tes­ta­ment kann auch Regelun­gen enthal­ten, die den Pflicht­teilsergänzungsanspruch begren­zen oder auss­chließen, um Schenkun­gen oder Schuldüber­nah­men inner­halb bes­timmter Fris­ten vor dem Erb­fall zu berücksichtigen.

Die Regelun­gen im Tes­ta­ment soll­ten jedoch sorgfältig gestal­tet wer­den, um mögliche Anfech­tun­gen oder Stre­it­igkeit­en unter den Erben zu ver­mei­den. Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ist rat­sam, um die rechtlichen Möglichkeit­en und Beschränkun­gen zu ver­ste­hen und das Tes­ta­ment rechtssich­er zu for­mulieren. Dadurch kann der Erblass­er seine Nach­lass­regelung nach seinen Wün­schen gestal­ten und gle­ichzeit­ig Pflicht­teil­sansprüche beeinflussen.

Welche rechtlichen Risiken gibt es bei der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, und wie können sie vermieden werden?

Bei der Ver­mei­dung von Pflicht­teil­sansprüchen kön­nen ver­schiedene rechtliche Risiken auftreten, die es zu beacht­en und zu ver­mei­den gilt. Einige dieser Risiken sind:

Pflicht­teil­sansprüche durch Pflicht­teilsentzug: Ein Pflicht­teilsentzug kann in eini­gen Län­dern möglich sein, wenn sich ein Pflicht­teils­berechtigter schw­er­wiegen­der Ver­fehlun­gen gegen den Erblass­er oder andere nahen Ange­höri­gen schuldig gemacht hat. Allerd­ings sind die Voraus­set­zun­gen für einen Pflicht­teilsentzug geset­zlich genau geregelt, und ein unbe­grün­de­ter Entzug kann zu Anfech­tun­gen und rechtlichen Stre­it­igkeit­en führen.

Anfech­tung des Tes­ta­ments: Pflicht­teils­berechtigte kön­nen das Tes­ta­ment anfecht­en, wenn sie der Mei­n­ung sind, dass es ungültig ist oder ihre Pflicht­teil­sansprüche nicht angemessen berück­sichtigt wur­den. Die Anfech­tung kann zu lang­wieri­gen Rechtsstre­it­igkeit­en führen und die Ver­mö­gen­snach­folge erhe­blich beeinträchtigen.

Ver­let­zung des Pflicht­teilsergänzungsanspruchs: Schenkun­gen oder Schuldüber­nah­men, die inner­halb bes­timmter Fris­ten vor dem Erb­fall gemacht wur­den, kön­nen in eini­gen Län­dern den Pflicht­teilsergänzungsanspruch aus­lösen. Wenn diese Zuwen­dun­gen nicht berück­sichtigt wer­den, kön­nen Pflicht­teils­berechtigte ihren Anspruch gel­tend machen.

Ungle­ich­be­hand­lung der Erben: Eine zu starke Ungle­ich­be­hand­lung der Erben kann zu Kon­flik­ten inner­halb der Fam­i­lie führen und Anfech­tun­gen des Tes­ta­ments provozieren. Es ist wichtig, dass die Nach­lass­regelung fair und angemessen gestal­tet ist.

Um diese rechtlichen Risiken zu ver­mei­den, ist eine sorgfältige und pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht uner­lässlich. Der Anwalt kann die indi­vidu­elle Sit­u­a­tion und die geset­zlichen Regelun­gen berück­sichti­gen, um eine rechtssichere und faire Gestal­tung der Nach­lass­regelung zu gewährleis­ten. Eine frühzeit­ige Beratung ermöglicht es, die beste Strate­gie zur Pflicht­teilsab­sicherung zu entwick­eln und mögliche rechtliche Fall­stricke zu ver­mei­den. Zudem kann eine trans­par­ente Kom­mu­nika­tion mit den poten­ziellen Erben dazu beitra­gen, Stre­it­igkeit­en zu ver­mei­den und das Ver­ständ­nis für die Nach­lass­regelung zu fördern.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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