Unternehmensnachfolge: Rechtliche Expertise für einen nahtlosen Generationswechsel

Eine pro­fes­sionelle Unternehmen­snach­folge im Rah­men der Ver­mö­gen­snach­fol­ge­pla­nung sichert die rei­bungslose Über­tra­gung von Unternehmen und Ver­mö­gen auf die näch­ste Generation.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Unternehmensnachfolge effektiv gestalten

Über­lassen Sie Ihre Unternehmen­snach­folge keinem Zufall! Mit unserem Fach­wis­sen und unser­er langjähri­gen Erfahrung im Erbrecht begleit­en wir Sie pro­fes­sionell bei der Pla­nung und Umset­zung ein­er erfol­gre­ichen Unternehmen­süber­gabe. Von der rechtlichen Gestal­tung bis zur steuerop­ti­mierten Nach­fol­geregelung – wir bieten maßgeschnei­derte Lösun­gen für eine naht­lose Vermögensnachfolge.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und sich­ern Sie die Zukun­ft Ihres Unternehmens mit ein­er sicheren und geord­neten Über­gabe an die näch­ste Gen­er­a­tion. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und nehmen Sie die Kon­trolle über Ihre Unternehmen­snach­folge in die Hand!

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolgeplanung

Über­lassen Sie die Zukun­ft Ihres Unternehmens nicht dem Zufall! Mit unser­er fach­lichen Exper­tise und langjähri­gen Erfahrung im Erbrecht unter­stützen wir Sie bei der pro­fes­sionellen Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung. Eine gut durch­dachte Nach­fol­geregelung ist entschei­dend für den rei­bungslosen Über­gang Ihres Unternehmens auf die näch­ste Generation.

Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen zur Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung helfen Ihnen dabei, Ihre unternehmerische Vision und Ihren Lebenswerk zu bewahren. Wir analysieren sorgfältig Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse, berück­sichti­gen steuer­liche Aspek­te und erar­beit­en eine rechtliche Gestal­tung, die Ihren Inter­essen und den Inter­essen Ihrer Fam­i­lie gerecht wird.

Von der Auswahl der passenden Rechts­form über die Erstel­lung und Opti­mierung von Verträ­gen bis hin zur steuerop­ti­mierten Über­tra­gung des Unternehmens und der Ver­mö­genswerte – wir begleit­en Sie Schritt für Schritt bei der Umset­zung Ihrer Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung. Unsere Erfahrung und Exper­tise gewährleis­ten dabei eine ver­lässliche und rechtssichere Lösung.

Neben der rechtlichen Beratung bieten wir Ihnen auch Unter­stützung bei der Bewäl­ti­gung eventueller Kon­flik­te im Nach­fol­ge­prozess. Unser Ziel ist es, Ihre unternehmerische Zukun­ft abzu­sich­ern und die Har­monie inner­halb Ihrer Fam­i­lie zu bewahren.

Nutzen Sie die Chance, die Zukun­ft Ihres Unternehmens aktiv zu gestal­ten! Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min zur Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung mit unserem Fachan­walt für Erbrecht zu vere­in­baren. Gemein­sam entwick­eln wir eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihr Unternehmen in sichere Hände zu übergeben und Ihr Ver­mächt­nis fortzuführen.

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Sich­ern Sie die Zukun­ft Ihres Unternehmens mit pro­fes­sioneller rechtlich­er Exper­tise! Als spezial­isiert­er Fachan­walt für Erbrecht begleit­en wir Sie bei allen rechtlichen Aspek­ten der Unternehmensnachfolge.

Eine erfol­gre­iche Unternehmen­snach­folge erfordert eine sorgfältige Pla­nung und Gestal­tung. Unsere maßgeschnei­derten Lösun­gen helfen Ihnen dabei, Haf­tungs­fra­gen zu klären, die passende Rechts­form für die Nach­folge zu wählen und Verträge rechtssich­er zu gestal­ten. Mit unserem fundierten Wis­sen unter­stützen wir Sie dabei, den Über­gang­sprozess rei­bungs­los zu gestal­ten und mögliche Risiken zu minimieren.

Unser erfahrenes Team ken­nt die Her­aus­forderun­gen, vor denen Unternehmer bei der Nach­fol­ge­pla­nung ste­hen. Wir berück­sichti­gen erbrechtliche Regelun­gen, gesellschaft­srechtliche Bes­tim­mungen und steuer­liche Aspek­te, um Ihnen eine ganzheitliche und opti­mal abges­timmte Lösung zu bieten. Dabei leg­en wir großen Wert auf Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Interessen.

Mit unser­er Unter­stützung haben Sie die Gewis­sheit, dass Ihre Unternehmen­snach­folge rechtlich abgesichert ist. Wir ste­hen Ihnen zur Seite, um Verträge zu ver­han­deln, rechtliche Doku­mente zu erstellen und die Umset­zung der Nach­folge zu begleit­en. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicher­heit und Ver­trauen zu geben, damit Sie Ihr Unternehmen in gute Hände übergeben können.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min mit unserem Fachan­walt für Erbrecht zu vere­in­baren. Gemein­sam erar­beit­en wir eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihre Unternehmen­snach­folge erfol­gre­ich zu gestal­ten und Ihre unternehmerische Vision zu bewahren. Ver­trauen Sie auf unsere rechtliche Exper­tise und gehen Sie mit Zuver­sicht in die Zukun­ft Ihres Unternehmens!

Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge

Max­imieren Sie den Erfolg Ihrer Unternehmen­snach­folge durch steuer­liche Opti­mierung! Als renom­miert­er Fachan­walt für Erbrecht sind wir Ihre kom­pe­ten­ten Part­ner, wenn es darum geht, die steuer­lichen Aspek­te Ihrer Unternehmen­snach­folge zu optimieren.

Eine kluge steuer­liche Gestal­tung spielt eine entschei­dende Rolle bei der Über­tra­gung Ihres Unternehmens und Ihrer Ver­mö­genswerte auf die näch­ste Gen­er­a­tion. Unser erfahrenes Team ken­nt die kom­plex­en steuer­lichen Vorschriften und Poten­ziale, um Ihre Steuer­be­las­tung zu min­imieren und Ihr Ver­mö­gen best­möglich zu erhalten.

Wir prüfen sorgfältig die Möglichkeit­en der Steuerop­ti­mierung im Rah­men Ihrer Unternehmen­snach­folge und entwick­eln maßgeschnei­derte Lösun­gen für Sie. Unsere Exper­tise umfasst die Bew­er­tung von Steuer­begün­s­ti­gun­gen, die Prü­fung von erb­schafts- und schenkungss­teuer­lichen Frei­be­trä­gen sowie die Analyse von steuerop­ti­mierten Übertragungsformen.

Durch eine strate­gis­che Steuer­pla­nung helfen wir Ihnen dabei, Ihre finanzielle Belas­tung zu min­imieren und Ihr Ver­mö­gen effizient an die näch­ste Gen­er­a­tion zu über­tra­gen. Dabei ste­hen Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Ziele im Mit­telpunkt unser­er Beratung. Wir erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen eine rechtssichere und steuerop­ti­mierte Lösung, die Ihnen langfristig Vorteile verschafft.

Ver­trauen Sie auf unsere fundierte Ken­nt­nis der steuer­lichen Vorschriften und unsere langjährige Erfahrung in der Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min mit unserem Fachan­walt für Erbrecht zu vere­in­baren. Gemein­sam entwick­eln wir eine indi­vidu­elle Steuer­strate­gie, um Ihre Unternehmen­snach­folge erfol­gre­ich zu gestal­ten und Ihr Ver­mö­gen best­möglich zu schützen.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Steuer­be­las­tung zu opti­mieren und gle­ichzeit­ig Ihre unternehmerische Vision fortzuführen. Wir begleit­en Sie auf dem Weg zu ein­er steuerop­ti­mierten Unternehmen­snach­folge und ste­hen Ihnen mit unserem fach­lichen Know-how zur Seite. Machen Sie einen wichti­gen Schritt für Ihre finanzielle Zukun­ft und kon­tak­tieren Sie uns jetzt!

Erbrechtliche Implikationen bei der Unternehmensnachfolge

Sich­ern Sie die Zukun­ft Ihres Unternehmens mit umfassen­dem erbrechtlichen Know-how! Als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht begleit­en wir Sie bei allen erbrechtlichen Imp­lika­tio­nen im Rah­men Ihrer Unternehmensnachfolge.

Die richtige Gestal­tung Ihrer tes­ta­men­tarischen Ver­fü­gun­gen und Erb­verträge ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um eine rei­bungslose und gerechte Über­tra­gung Ihres Unternehmens sicherzustellen. Unsere Exper­tise im Erbrecht ermöglicht es uns, Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Inter­essen zu berück­sichti­gen und maßgeschnei­derte Lösun­gen für Ihre Unternehmen­snach­folge zu entwickeln.

Wir klären erbrechtliche Fra­gen, wie beispiel­sweise Pflicht­teil­sansprüche, die Absicherung Ihrer Fam­i­lie und die Pla­nung von Tes­ta­mentsvoll­streck­un­gen. Mit unser­er Unter­stützung kön­nen Sie sich­er sein, dass Ihre Unternehmen­snach­folge im Ein­klang mit den erbrechtlichen Bes­tim­mungen ste­ht und Ihre Wün­sche rechtlich verbindlich umge­set­zt werden.

Unser erfahrenes Team begleit­et Sie während des gesamten Prozess­es, von der Analyse der erbrechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen bis zur Umset­zung der Nach­fol­geregelung. Wir erstellen rechtssichere Doku­mente und unter­stützen Sie bei der Ver­hand­lung und Ausar­beitung von Verträ­gen. Dabei acht­en wir stets darauf, Ihre Inter­essen und die Inter­essen Ihrer Erben zu schützen.

Mit unser­er fach­lichen Exper­tise und unser­er Erfahrung in der Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung im Erbrecht kön­nen Sie sich auf eine ver­lässliche und rechtssichere Lösung ver­lassen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min mit unserem Fachan­walt für Erbrecht zu vere­in­baren. Gemein­sam erar­beit­en wir eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihre Unternehmen­snach­folge im Ein­klang mit den erbrechtlichen Bes­tim­mungen erfol­gre­ich zu gestalten.

Ver­trauen Sie auf unsere erbrechtliche Kom­pe­tenz und sich­ern Sie die Zukun­ft Ihres Unternehmens. Mit unser­er Unter­stützung wer­den Ihre unternehmerischen Werte bewahrt und Ihre Erben opti­mal abgesichert. Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und gehen Sie mit Zuver­sicht in die erbrechtlichen Imp­lika­tio­nen Ihrer Unternehmensnachfolge!

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Jedes Unternehmen hat seine eige­nen Her­aus­forderun­gen und Beson­der­heit­en. Mit unser­er ein­fühlsamen Beratung entwick­eln wir indi­vidu­elle Nach­folges­trate­gien, die Ihren unternehmerischen Erfolg fort­führen und die Inter­essen aller Beteiligten berücksichtigen.

Eine gut geplante Unternehmen­snach­folge kann auch steuer­liche Vorteile mit sich brin­gen. Wir helfen Ihnen, Ihre Nach­fol­geregelung steuerop­ti­miert zu gestal­ten und alle rechtlichen Aspek­te zu berück­sichti­gen, um Ihre Unternehmenswerte zu sichern.

Die Sicher­heit und Zukun­ft Ihres Unternehmens liegt uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise in der Unternehmen­snach­folge zu prof­i­tieren. Gemein­sam gestal­ten wir eine erfol­gre­iche Nach­fol­geregelung, die Ihren unternehmerischen Erfolg für kom­mende Gen­er­a­tio­nen sichert.

Fachanwalt für Erbrecht Kiel
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Antworten auf Fra­gen zur Unternehmensnachfolge

Welche steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen der Unternehmensnachfolge?

Im Rah­men der Unternehmen­snach­folge ste­hen ver­schiedene steuer­liche Opti­mierungsmöglichkeit­en zur Ver­fü­gung. Einige Beispiele sind:

  1. Nutzung von Frei­be­trä­gen: Durch geschick­te Gestal­tung der Über­tra­gung von Unternehmen­san­teilen oder Ver­mö­genswerten kön­nen bes­timmte Frei­be­träge in der Erb­schaft- und Schenkung­s­teuer genutzt wer­den. Dadurch lässt sich die steuer­liche Belas­tung reduzieren.

  2. Steuervergün­stigte Über­tra­gungs­for­men: Je nach Rechts­form des Unternehmens und indi­vidu­ellen Umstän­den kön­nen steuervergün­stigte Über­tra­gungs­for­men wie beispiel­sweise die Unternehmen­snach­folge im Rah­men ein­er Betrieb­sauf­s­pal­tung oder ein­er Unternehmen­süber­tra­gung gegen Ver­sorgungsleis­tun­gen genutzt werden.

  3. Steuer­liche Begün­s­ti­gun­gen bei Betrieb­sver­mö­gen: Unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen kann Betrieb­sver­mö­gen bei der Erb­schaft- und Schenkung­s­teuer begün­stigt sein. Hierzu zählen beispiel­sweise die Ver­scho­nungsregelun­gen für Fam­i­lienun­ternehmen oder die Begün­s­ti­gung des Betrieb­sver­mö­gens beim Vererben oder Schenken von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

  4. Steuerop­ti­mierte Ver­trags­gestal­tung: Die Aus­gestal­tung von Verträ­gen, wie beispiel­sweise Schenkungsverträ­gen oder Unternehmen­skaufverträ­gen, kann steuerop­ti­miert erfol­gen. Dabei wer­den steuer­liche Regelun­gen berück­sichtigt, um eine möglichst geringe Steuer­last zu erzielen.

  5. Vor­weggenommene Erb­folge: Durch eine vor­weggenommene Erb­folge kön­nen Ver­mö­genswerte bere­its zu Lebzeit­en auf die poten­ziellen Erben über­tra­gen wer­den. Dies ermöglicht eine langfristige Pla­nung und kann steuer­liche Vorteile bieten, wie zum Beispiel die Nutzung von Frei­be­trä­gen alle zehn Jahre.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass steuer­liche Opti­mierungsmöglichkeit­en von indi­vidu­ellen Umstän­den und der aktuellen Geset­zge­bung abhängig sind.

Welche Bedeutung hat die Unternehmensnachfolge für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens?

Die Unternehmen­snach­folge spielt eine entschei­dende Rolle für den langfristi­gen Erfolg eines Unternehmens. Hier sind einige Aspek­te, die ihre Bedeu­tung verdeutlichen:

  1. Kon­ti­nu­ität und Sta­bil­ität: Eine gut geplante Unternehmen­snach­folge stellt sich­er, dass das Unternehmen auch nach dem Auss­chei­den des bish­eri­gen Eigen­tümers oder Geschäfts­führers naht­los weit­erge­führt wer­den kann. Dadurch wird Kon­ti­nu­ität und Sta­bil­ität gewährleis­tet, was für das Ver­trauen der Kun­den, Liefer­an­ten und Mitar­beit­er von großer Bedeu­tung ist.

  2. Erhalt der Unternehmenswerte und Vision: Bei ein­er gelun­genen Unternehmen­snach­folge wird die Vision und der Wertekat­a­log des Grün­ders oder bish­eri­gen Eigen­tümers berück­sichtigt und weit­er­ge­tra­gen. Die Unternehmen­skul­tur, die langjähri­gen Kun­den­beziehun­gen und das Know-how bleiben erhal­ten und kön­nen weit­er­en­twick­elt werden.

  3. Sicherung von Arbeit­splätzen: Eine erfol­gre­iche Unternehmen­snach­folge gewährleis­tet die Fort­führung des Unternehmens und somit auch die Sicherung der Arbeit­splätze der Mitar­beit­er. Dies ist nicht nur im Inter­esse der Belegschaft, son­dern auch für die wirtschaftliche Sta­bil­ität der Region von großer Bedeutung.

  4. Erb­schafts- und schenkungss­teuer­liche Aspek­te: Eine frühzeit­ige und strate­gis­che Pla­nung der Unternehmen­snach­folge ermöglicht es, erb­schafts- und schenkungss­teuer­liche Aspek­te zu berück­sichti­gen und gegebe­nen­falls zu opti­mieren. Dadurch kön­nen erhe­bliche Steuer­be­las­tun­gen ver­mieden oder reduziert werden.

  5. Chance zur Neuaus­rich­tung und Weit­er­en­twick­lung: Die Unternehmen­snach­folge bietet die Möglichkeit, das Unternehmen auf die aktuellen Mark­tbe­din­gun­gen anzu­passen und neue strate­gis­che Weichen­stel­lun­gen vorzunehmen. Ein neuer Eigen­tümer oder Geschäfts­führer bringt oft frische Ideen und Impulse mit, die das Unternehmen weit­er­en­twick­eln und langfristi­gen Erfolg sich­ern können.

Die Unternehmen­snach­folge ist ein kom­plex­er Prozess, der eine sorgfältige Pla­nung, Beratung und Umset­zung erfordert.

Wie kann eine professionelle Unternehmensnachfolgeplanung den reibungslosen Übergang auf die nächste Generation sicherstellen?

Eine pro­fes­sionelle Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung spielt eine entschei­dende Rolle, um einen rei­bungslosen Über­gang auf die näch­ste Gen­er­a­tion zu gewährleis­ten. Hier sind einige Maß­nah­men, die dabei helfen können:

  1. Frühzeit­ige Pla­nung: Eine rechtzeit­ige Auseinan­der­set­zung mit der Unternehmen­snach­folge ist von großer Bedeu­tung. Ide­al­er­weise sollte die Pla­nung mehrere Jahre im Voraus begin­nen, um genü­gend Zeit für die Umset­zung und eventuelle Anpas­sun­gen zu haben.

  2. Iden­ti­fika­tion und Vor­bere­itung geeigneter Nach­fol­ger: Die Suche nach einem geeigneten Nach­fol­ger erfordert Zeit und Sorgfalt. Es ist wichtig, poten­zielle Kan­di­dat­en inner­halb oder außer­halb der Fam­i­lie zu iden­ti­fizieren und sie gezielt auf ihre zukün­fti­gen Auf­gaben vorzu­bere­it­en. Dies kann durch gezielte Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men oder Men­tor­ing-Pro­gramme erfolgen.

  3. Über­gabe von Ver­ant­wortlichkeit­en und Kom­pe­ten­zen: Eine schrit­tweise Über­gabe von Ver­ant­wortlichkeit­en und Kom­pe­ten­zen an den Nach­fol­ger ist empfehlenswert. Dadurch wird der Nach­fol­ger auf seine Rolle vor­bere­it­et und kann sich nach und nach in die Unternehmensführung einar­beit­en. Regelmäßige Feed­back­ge­spräche und klare Kom­mu­nika­tion sind dabei essenziell.

  4. Rechtliche und steuer­liche Aspek­te berück­sichti­gen: Eine pro­fes­sionelle Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung bein­hal­tet auch die Berück­sich­ti­gung der rechtlichen und steuer­lichen Aspek­te. Hierzu gehören unter anderem die Gestal­tung von Verträ­gen, die Opti­mierung von steuer­lichen Belas­tun­gen und die Erfül­lung geset­zlich­er Vorgaben.

  5. Kon­ti­nu­ität der Unternehmen­skul­tur und ‑werte sich­er­stellen: Eine erfol­gre­iche Unternehmen­snach­folge berück­sichtigt auch die Kon­ti­nu­ität der Unternehmen­skul­tur und ‑werte. Es ist wichtig, dass die Iden­tität und die Vision des Unternehmens auch nach dem Gen­er­a­tionswech­sel erhal­ten bleiben und vom Nach­fol­ger aktiv weit­er­ge­tra­gen werden.

  6. Externe Beratung hinzuziehen: Die Unter­stützung eines Fachan­walts für Erbrecht und weit­er­er Experten wie Steuer­ber­ater oder Unternehmens­ber­ater ist empfehlenswert. Sie kön­nen bei der Pla­nung, Umset­zung und Absicherung der Unternehmen­snach­folge wertvolle Hil­fe leis­ten und sich­er­stellen, dass alle rel­e­van­ten Aspek­te berück­sichtigt werden.

Eine pro­fes­sionelle Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung ist ein kom­plex­er Prozess, der eine umfassende Vor­bere­itung und Beratung erfordert. Durch eine frühzeit­ige und sorgfältige Pla­nung kann ein rei­bungslos­er Über­gang auf die näch­ste Gen­er­a­tion sichergestellt wer­den, der den langfristi­gen Erfolg des Unternehmens gewährleistet.

Wie können erbrechtliche Regelungen und Pflichtteilsansprüche in die Unternehmensnachfolgeplanung einbezogen werden?

Die Berück­sich­ti­gung erbrechtlich­er Regelun­gen und Pflicht­teil­sansprüche ist ein wichtiger Aspekt bei der Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung. Hier sind einige Möglichkeit­en, wie diese in den Prozess ein­be­zo­gen wer­den können:

  1. Erbrechtliche Beratung: Es ist rat­sam, frühzeit­ig einen Fachan­walt für Erbrecht hinzuzuziehen, der die spez­i­fis­chen erbrechtlichen Regelun­gen und Pflicht­teil­sansprüche im Blick behält. Der Anwalt kann die indi­vidu­elle Sit­u­a­tion analysieren und bei der Entwick­lung ein­er maßgeschnei­derten Nach­fol­gelö­sung unterstützen.

  2. Tes­ta­men­tarische Regelun­gen: Durch ein Tes­ta­ment oder einen Erb­ver­trag kann der Unternehmer bes­tim­men, wie sein Nach­lass aufgeteilt wer­den soll. Hier­bei kön­nen auch Pflicht­teil­sansprüche berück­sichtigt und Regelun­gen getrof­fen wer­den, um eine gerechte Verteilung des Nach­lass­es sicherzustellen und die Kon­ti­nu­ität des Unternehmens zu gewährleisten.

  3. Aus­gle­ich­szahlun­gen: Wenn ein poten­zieller Nach­fol­ger das Unternehmen erbt und andere Erben, beispiel­sweise Pflicht­teils­berechtigte, finanziell benachteiligt wer­den, kön­nen Aus­gle­ich­szahlun­gen vere­in­bart wer­den. Dadurch erhal­ten die Pflicht­teils­berechtigten einen angemesse­nen Aus­gle­ich für ihren Pflicht­teil und das Unternehmen kann den­noch erfol­gre­ich weit­erge­führt werden.

  4. Vor­sorge­maß­nah­men zu Lebzeit­en: Um Pflicht­teil­sansprüche zu min­imieren, kön­nen Vor­sorge­maß­nah­men zu Lebzeit­en ergrif­f­en wer­den. Dazu zählt beispiel­sweise die Über­tra­gung von Ver­mö­genswerten, ein­schließlich Unternehmen­san­teilen, auf poten­zielle Nach­fol­ger oder andere Erben. Hier­bei ist es wichtig, steuer­liche und rechtliche Aspek­te zu berück­sichti­gen und mögliche Risiken abzuwägen.

  5. Medi­a­tion oder Ein­beziehung von Sachver­ständi­gen: Bei kom­plex­en Fam­i­lien­struk­turen oder Mei­n­ungsver­schieden­heit­en im Zusam­men­hang mit erbrechtlichen Regelun­gen und Pflicht­teil­sansprüchen kann die Ein­beziehung von Medi­a­toren oder Sachver­ständi­gen hil­fre­ich sein. Sie unter­stützen bei der Klärung von Kon­flik­ten und find­en gemein­same Lösun­gen, die die Inter­essen aller Beteiligten berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass erbrechtliche Regelun­gen und Pflicht­teil­sansprüche von Land zu Land unter­schiedlich sein kön­nen. Daher ist es rat­sam, sich an einen spezial­isierten Fachan­walt für Erbrecht zu wen­den, um eine indi­vidu­elle Beratung zu erhal­ten, die auf die jew­eilige Recht­slage zugeschnit­ten ist.

Wie können familieninterne und externe Nachfolgekandidaten in die Planung einbezogen werden?

Die Ein­beziehung sowohl fam­i­lien­in­tern­er als auch extern­er Nach­fol­gekan­di­dat­en in die Unternehmen­snach­fol­ge­pla­nung ist ein wichtiger Schritt, um die best­mögliche Lösung für das Unternehmen zu find­en. Hier sind einige Möglichkeit­en, wie dies umge­set­zt wer­den kann:

  1. Frühzeit­ige Iden­ti­fizierung von poten­ziellen Nach­fol­gekan­di­dat­en: Begin­nen Sie frühzeit­ig mit der Iden­ti­fizierung von poten­ziellen Nach­fol­gekan­di­dat­en sowohl inner­halb der Fam­i­lie als auch außer­halb. Dies ermöglicht eine gründliche Evaluierung der Fähigkeit­en, Ambi­tio­nen und Inter­essen der poten­ziellen Nachfolger.

  2. Offene Kom­mu­nika­tion und Ein­beziehung der Fam­i­lie: Informieren Sie die Fam­i­lie über die Pläne zur Unternehmen­snach­folge und schaf­fen Sie einen Raum für offene Kom­mu­nika­tion. Lassen Sie alle Fam­i­lien­mit­glieder ihre Inter­essen und Ambi­tio­nen bezüglich des Unternehmen­saus­drück­en und berück­sichti­gen Sie diese bei der Planung.

  3. Bew­er­tung der Fähigkeit­en und Eig­nung: Beurteilen Sie die Fähigkeit­en und Eig­nung der Nach­fol­gekan­di­dat­en anhand von Qual­i­fika­tio­nen, Erfahrun­gen und per­sön­lichen Merk­malen. Dies kann durch interne Assess­ments, externe Gutacht­en oder die Zusam­me­nar­beit mit Per­son­al­ber­atern geschehen.

  4. Entwick­lung und Förderung: Investieren Sie in die Entwick­lung und Förderung poten­zieller Nach­fol­gekan­di­dat­en. Bieten Sie ihnen Möglichkeit­en zur Weit­er­bil­dung, Schu­lung und Men­tor­ing, um ihre Fähigkeit­en und Ken­nt­nisse zu erweit­ern und sie auf die zukün­ftige Rolle vorzubereiten.

  5. Gle­ich­berech­ti­gung und Fair­ness: Stellen Sie sich­er, dass bei der Auswahl zwis­chen fam­i­lien­in­ter­nen und exter­nen Nach­fol­gekan­di­dat­en Gle­ich­berech­ti­gung und Fair­ness herrschen. Entschei­dun­gen soll­ten auf objek­tiv­en Kri­te­rien basieren, wie zum Beispiel Qual­i­fika­tio­nen, Erfahrun­gen und Eig­nung für die spez­i­fis­che Position.

  6. Beratung durch Experten: Ziehen Sie externe Experten wie Fachan­wälte für Erbrecht, Unternehmens­ber­ater oder Per­son­al­ber­ater hinzu, um objek­tive Beratung und Unter­stützung bei der Bew­er­tung der Nach­fol­gekan­di­dat­en und der Pla­nung des Über­gangs zu erhalten.

  7. Flex­i­bil­ität und Anpas­sungs­fähigkeit: Seien Sie bere­it, Ihre Pläne anzu­passen, wenn neue Erken­nt­nisse oder Umstände auftreten. Die Ein­beziehung von Nach­fol­gekan­di­dat­en sollte ein dynamis­ch­er Prozess sein, der auf Verän­derun­gen reagieren kann.

Die erfol­gre­iche Ein­beziehung fam­i­lien­in­tern­er und extern­er Nach­fol­gekan­di­dat­en erfordert eine sorgfältige und umfassende Pla­nung. Es ist wichtig, alle rel­e­van­ten Fak­toren und Inter­essen zu berück­sichti­gen, um die best­mögliche Entschei­dung für das Unternehmen zu treffen.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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