Verfügungen zu Lebzeiten – Gestalten Sie aktiv Ihre Vermögensnachfolge

Sich­ern Sie sich die volle Kon­trolle über Ihr Ver­mö­gen und gestal­ten Sie aktiv Ihre Ver­mö­gen­snach­folge – mit unseren maßgeschnei­derten Ver­fü­gun­gen zu Lebzeit­en für eine sichere und vorauss­chauende Vermögensplanung.

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Lebzeitige Verfügungen — frühzeitige Gestalltung!

Pla­nen Sie vorauss­chauend und sich­ern Sie Ihre finanzielle Zukun­ft mit maßgeschnei­derten Ver­mö­gensver­fü­gun­gen zu Lebzeit­en. Bei uns find­en Sie erfahrene Experten, die Ihnen dabei helfen, Ihre per­sön­lichen Ziele zu erre­ichen und Ihr Ver­mö­gen effek­tiv zu schützen. Wir ver­ste­hen die Bedeu­tung ein­er sorgfälti­gen Ver­mö­gen­s­pla­nung und bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Wün­sche und Vorstel­lun­gen umge­set­zt werden.

Unser engagiertes Team  begleit­et Sie durch den gesamten Prozess und erar­beit­et gemein­sam mit Ihnen maßgeschnei­derte Lösun­gen. Wir analysieren Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion, berück­sichti­gen steuer­liche Aspek­te und erstellen Ver­fü­gun­gen zu Lebzeit­en, die rechtlich ein­wand­frei und steuerop­ti­miert sind. Dabei leg­en wir beson­deren Wert auf per­sön­liche Betreu­ung und stellen sich­er, dass Sie umfassend informiert sind, um fundierte Entschei­dun­gen tre­f­fen zu können.

Verfügungen zu Lebzeiten

Der Schenkungsvertrag

Sie haben hart gear­beit­et, um Ihr Ver­mö­gen aufzubauen, und möcht­en sich­er­stellen, dass es in den richti­gen Hän­den liegt. Ein Schenkungsver­trag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Ver­mö­gen bere­its zu Lebzeit­en auf Ihre Nachkom­men oder andere Begün­stigte zu über­tra­gen. Dabei kön­nen Sie nicht nur Ihre Wün­sche und Vorstel­lun­gen präzise fes­thal­ten, son­dern auch steuer­liche Vorteile nutzen.

Unsere erfahre­nen Fachan­wälte für Erbrecht ste­hen Ihnen zur Seite und erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen maßgeschnei­derte Schenkungsverträge, die Ihren indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen gerecht wer­den. Wir berück­sichti­gen alle rechtlichen Aspek­te und sor­gen dafür, dass Ihre Ver­mö­gen­süber­tra­gung rechtssich­er und steuerop­ti­miert erfolgt.

Ein Schenkungsver­trag bietet Ihnen zahlre­iche Vorteile. Sie kön­nen frühzeit­ig Ihre Lieb­sten unter­stützen, Ver­mö­genswerte steuerop­ti­miert über­tra­gen und bere­its zu Lebzeit­en für eine geord­nete Ver­mö­gen­snach­folge sor­gen. Unsere Fachan­wälte berat­en Sie umfassend, erk­lären Ihnen die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und helfen Ihnen dabei, die best­möglichen Entschei­dun­gen zu treffen.

Wir wis­sen, dass jed­er Fall einzi­gar­tig ist. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche und Ziele zu ver­ste­hen. Wir erar­beit­en eine maßgeschnei­derte Lösung, die Ihren per­sön­lichen Bedürfnis­sen gerecht wird und Ihnen ein hohes Maß an Sicher­heit gibt. Mit unser­er Erfahrung im Erbrecht und unser­er Exper­tise im Bere­ich der Schenkungsverträge unter­stützen wir Sie bei der Gestal­tung Ihres Ver­mö­gen­süber­gangs und sor­gen dafür, dass Ihr Ver­mö­gen in den besten Hän­den bleibt.

Ver­trauen Sie auf unsere Fachkom­pe­tenz und lassen Sie uns gemein­sam Ihren Schenkungsver­trag gestal­ten. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und sich­ern Sie sich die Kon­trolle über Ihr Ver­mö­gen – für eine sor­gen­freie Zukun­ft und eine geord­nete Vermögensnachfolge.

Übertragung von Immobilien

Sie besitzen wertvolle Immo­bilien und möcht­en sich­er­stellen, dass diese auch in Zukun­ft in den richti­gen Hän­den liegen. Unsere erfahre­nen Fachan­wälte für Erbrecht ste­hen Ihnen zur Seite und unter­stützen Sie bei der rechtssicheren und steuerop­ti­mierten Über­tra­gung Ihrer Immo­bilien zu Lebzeiten.

Eine Über­tra­gung von Immo­bilien zu Lebzeit­en bietet Ihnen vielfältige Möglichkeit­en. Ob Sie Ihre Immo­bilie an Ihre Nachkom­men, an einen engen Ver­traut­en oder sog­ar an wohltätige Organ­i­sa­tio­nen über­tra­gen möcht­en – wir helfen Ihnen, Ihre indi­vidu­ellen Ziele zu erre­ichen. Dabei berück­sichti­gen wir die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und sor­gen dafür, dass Ihre Ver­mö­gen­süber­tra­gung rei­bungs­los vonstattengeht.

Uns ist bewusst, dass es bei der Über­tra­gung von Immo­bilien viele Aspek­te zu beacht­en gibt, sei es steuer­lich­er Natur oder im Hin­blick auf die rechtliche Gestal­tung. Unsere Fachan­wälte nehmen sich die Zeit, Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion zu analysieren und gemein­sam mit Ihnen maßgeschnei­derte Lösun­gen zu entwick­eln. Wir erk­lären Ihnen die Vor- und Nachteile ver­schieden­er Über­tra­gungsmeth­o­d­en, wie Schenkung, Nießbrauch oder Über­tra­gung gegen Ver­sorgungsleis­tun­gen, und helfen Ihnen dabei, die beste Entschei­dung für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse zu treffen.

Mit unser­er langjähri­gen Erfahrung im Erbrecht und unser­er Exper­tise im Bere­ich der Immo­bilienüber­tra­gung sind wir Ihr ver­lässlich­er Part­ner. Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess, von der Beratung über die Ver­trags­gestal­tung bis hin zur notariellen Beurkun­dung. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicher­heit zu geben und Ihnen dabei zu helfen, Ihr Ver­mö­gen opti­mal zu über­tra­gen und für kom­mende Gen­er­a­tio­nen zu bewahren.

Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und lassen Sie uns gemein­sam die opti­male Lösung für die Über­tra­gung Ihrer Immo­bilien zu Lebzeit­en find­en. Wir sind Ihr Part­ner für eine rei­bungslose und sichere Ver­mö­gen­süber­tra­gung – für eine sor­gen­freie Zukun­ft und eine geord­nete Vermögensnachfolge.

Steuerliche Aspekte

Bei der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en spie­len steuer­liche Aspek­te eine entschei­dende Rolle. Unsere erfahre­nen Fachan­wälte für Erbrecht unter­stützen Sie dabei, Ihre Ver­mö­gen­süber­tra­gung steuerop­ti­miert und rechtssich­er zu gestalten.

Wir ver­ste­hen, dass Sie Ihr Ver­mö­gen best­möglich schützen und Ihre Steuer­last min­imieren möcht­en. Mit unser­er umfassenden Exper­tise im Steuer­recht und unser­er Erfahrung in der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en helfen wir Ihnen, die richti­gen strate­gis­chen Entschei­dun­gen zu treffen.

Unsere Fachan­wälte analysieren Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion und berück­sichti­gen alle rel­e­van­ten steuer­lichen Gesicht­spunk­te. Wir informieren Sie über steuer­liche Frei­be­träge, Gestal­tungsmöglichkeit­en und aktuelle rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen. Gemein­sam erar­beit­en wir maßgeschnei­derte Lösun­gen, die Ihren indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen gerecht wer­den und Ihre Steuer­be­las­tung minimieren.

Wir ste­hen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, steuer­liche Fall­stricke zu ver­mei­den und die steuer­lichen Vorteile ein­er Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu nutzen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine trans­par­ente und ver­ständliche Beratung zu bieten, damit Sie fundierte Entschei­dun­gen tre­f­fen können.

Ver­trauen Sie unser­er Exper­tise und prof­i­tieren Sie von unserem Fach­wis­sen im Steuer­recht und Erbrecht. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und lassen Sie uns gemein­sam die steuer­lichen Aspek­te Ihrer Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en opti­mieren. Wir unter­stützen Sie dabei, Ihr Ver­mö­gen effizient zu über­tra­gen und Ihre Steuer­be­las­tung zu min­imieren – für eine sor­gen­freie Zukun­ft und eine geord­nete Vermögensnachfolge.

Hin­weis: Bitte beacht­en Sie, dass unsere Infor­ma­tio­nen all­ge­mein­er Natur sind und keine indi­vidu­elle Steuer­ber­atung erset­zen. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuer­ber­ater zu kon­sul­tieren, um Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion zu bew­erten und indi­vidu­elle steuer­liche Ratschläge zu erhalten.

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauch­srecht und das Wohn­recht sind Instru­mente, die Ihnen ermöglichen, auch nach der Über­tra­gung Ihres Ver­mö­gens weit­er­hin bes­timmte Nutzungsrechte zu behal­ten. Unser erfahrenes Team von Fachan­wäl­ten für Erbrecht ste­ht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Gestal­tung und Durch­set­zung dieser Rechte zu helfen.

Das Nießbrauch­srecht gewährt Ihnen das Recht, eine Immo­bilie oder andere Ver­mö­genswerte zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, während der eigentliche Eigen­tümer weit­er­hin das Eigen­tum­srecht behält. Dieses Recht kann Ihnen Sicher­heit und finanzielle Unab­hängigkeit bieten, ins­beson­dere im Alter. Mit unser­er Unter­stützung kön­nen wir die Bedin­gun­gen des Nießbrauch­srechts maßgeschnei­dert an Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse anpassen und Ihre Inter­essen schützen.

Das Wohn­recht ermöglicht es Ihnen, in ein­er Immo­bilie zu leben, auch wenn Sie nicht der Eigen­tümer sind. Es gibt Ihnen die Gewis­sheit, dass Sie Ihr Zuhause behal­ten kön­nen, selb­st wenn das Eigen­tum an Dritte über­tra­gen wird. Unsere Fachan­wälte berat­en Sie umfassend über die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und helfen Ihnen bei der Gestal­tung eines Wohn­rechts, das Ihre Bedürfnisse und Wün­sche erfüllt.

Wir wis­sen, dass es bei der Aus­gestal­tung von Nießbrauch­srecht und Wohn­recht viele Aspek­te zu beacht­en gibt, sei es rechtlich­er, finanzieller oder steuer­lich­er Natur. Unsere Fachan­wälte nehmen sich die Zeit, Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion zu analysieren und gemein­sam mit Ihnen maßgeschnei­derte Lösun­gen zu entwick­eln. Wir berat­en Sie über Ihre Rechte und Pflicht­en, informieren Sie über mögliche Fall­stricke und helfen Ihnen dabei, die best­möglichen Entschei­dun­gen zu treffen.

Ver­trauen Sie auf unsere Fachkom­pe­tenz und lassen Sie uns gemein­sam Ihre Nießbrauch­srechte und Wohn­rechte gestal­ten. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und sich­ern Sie sich Ihre Rechte – für eine sor­gen­freie Zukun­ft und eine geord­nete Vermögensnachfolge.

Hin­weis: Unsere Infor­ma­tio­nen dienen nur zu all­ge­meinen Infor­ma­tion­szweck­en und erset­zen keine indi­vidu­elle Rechts­ber­atung. Um Ihre spez­i­fis­che Sit­u­a­tion zu bew­erten und maßgeschnei­derte rechtliche Ratschläge zu erhal­ten, empfehlen wir Ihnen, einen Ter­min mit unserem Fachan­walt für Erbrecht zu vereinbaren.

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Lassen Sie sich umfassend von uns beraten

Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir wis­sen, dass jed­er Men­sch indi­vidu­elle Vorstel­lun­gen hat, wie sein Ver­mö­gen weit­ergegeben wer­den soll. Mit unser­er ein­fühlsamen Beratung entwick­eln wir eine maßgeschnei­derte Ver­mö­gen­süber­tra­gung, die Ihre Werte und Ziele in den Mit­telpunkt stellt.

Eine sorgfältig geplante Ver­mö­gen­süber­tra­gung kann auch steuer­liche Vorteile mit sich brin­gen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ver­mö­gen­s­pla­nung steuerop­ti­miert zu gestal­ten und alle rechtlichen Aspek­te zu berück­sichti­gen, um Ihre Inter­essen best­möglich zu schützen.

Die aktive Gestal­tung Ihrer Ver­mö­gen­süber­tra­gung liegt uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise in der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu prof­i­tieren. Gemein­sam set­zen wir Ihre per­sön­lichen Ziele um und schaf­fen eine sichere Zukun­ft für Sie und Ihre Familie. 

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Antworten auf Fra­gen zur Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeiten

Welche Rolle spielt die Planung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten bei der Generationenfolge in Familienunternehmen?

Die Pla­nung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en spielt eine entschei­dende Rolle bei der Gen­er­a­tio­nen­folge in Fam­i­lienun­ternehmen. Sie ermöglicht es, den rei­bungslosen Über­gang des Unternehmens von ein­er Gen­er­a­tion zur näch­sten sicherzustellen und gle­ichzeit­ig die finanzielle Sta­bil­ität und Kon­ti­nu­ität des Unternehmens zu gewährleisten.

Durch eine frühzeit­ige und strate­gis­che Pla­nung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung kön­nen poten­zielle Kon­flik­te inner­halb der Fam­i­lie ver­mieden wer­den. Dies umfasst die Fes­tle­gung der Nach­fol­geregelun­gen, die Bes­tim­mung von Erben und die Verteilung des Unternehmensver­mö­gens. Durch klare und trans­par­ente Vere­in­barun­gen wird sichergestellt, dass die Nach­folge naht­los erfol­gt und die Ziele und Werte der Fam­i­lie und des Unternehmens weit­erge­führt werden.

Die Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en ermöglicht es auch, steuer­liche Vorteile zu nutzen. Durch gezielte Maß­nah­men wie Schenkun­gen oder die Nutzung von Frei­be­trä­gen kön­nen Erb­schaftss­teuern min­imiert und das Ver­mö­gen inner­halb der Fam­i­lie erhal­ten wer­den. Eine sorgfältige Pla­nung ermöglicht es, die steuer­liche Belas­tung zu opti­mieren und gle­ichzeit­ig die finanzielle Sicher­heit der nach­fol­gen­den Gen­er­a­tion zu gewährleisten.

Darüber hin­aus ermöglicht die Pla­nung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en eine rechtzeit­ige Vor­bere­itung und Einar­beitung der poten­ziellen Nach­fol­ger. Die Über­tra­gung von Ver­ant­wor­tung und Know-how kann schrit­tweise erfol­gen, um einen naht­losen Über­gang und eine erfol­gre­iche Fort­führung des Fam­i­lienun­ternehmens zu gewährleisten.

Ins­ge­samt spielt die Pla­nung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en eine zen­trale Rolle für die langfristige Sicherung und erfol­gre­iche Weit­er­führung von Fam­i­lienun­ternehmen. Sie bietet die Möglichkeit, rechtliche, finanzielle und steuer­liche Aspek­te zu berück­sichti­gen und eine geord­nete Gen­er­a­tio­nen­folge zu gewährleis­ten. Durch eine pro­fes­sionelle Beratung und frühzeit­ige Pla­nung kön­nen Fam­i­lienun­ternehmen ihre langfristi­gen Ziele ver­wirk­lichen und den Fortbe­stand des Unternehmens über die Gen­er­a­tio­nen hin­weg sichern.

Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Erstellung und rechtlichen Absicherung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en kann dazu beitra­gen, die Erb­schaftss­teuer­be­las­tung erhe­blich zu reduzieren. Hier sind einige Möglichkeit­en, wie dies erre­icht wer­den kann:

  1. Aus­nutzung von Frei­be­trä­gen: Bei ein­er Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en kön­nen Frei­be­träge opti­mal genutzt wer­den, da diese alle 10 Jahre erneut zur Ver­fü­gung ste­hen. Indem Ver­mö­gen rechtzeit­ig und schrit­tweise über­tra­gen wird, kann die Erb­schaftss­teuer­be­las­tung inner­halb der Frei­be­träge gehal­ten oder min­imiert werden.

  2. Schenkun­gen mit Vor­be­halt des Nießbrauchs: Eine Möglichkeit, die Erb­schaftss­teuer­be­las­tung zu reduzieren, beste­ht darin, Ver­mö­gen durch Schenkun­gen zu über­tra­gen, wobei der Schenker sich das Recht vor­be­hält, das Ver­mö­gen weit­er­hin zu nutzen (Nießbrauch). In diesem Fall wird der Wert der Schenkung entsprechend dem Vor­be­haltswert berech­net, was zu ein­er niedrigeren Erb­schaftss­teuer führt.

  3. Nutzung von Steuer­be­freiun­gen und ‑ermäßi­gun­gen: Je nach den jew­eili­gen steuer­lichen Bes­tim­mungen kön­nen bes­timmte Ver­mö­genswerte, wie z.B. Betrieb­sver­mö­gen oder selb­st­genutzte Immo­bilien, von der Erb­schaftss­teuer befre­it oder ermäßigt sein. Durch eine gezielte Über­tra­gung solch­er Ver­mö­genswerte zu Lebzeit­en kön­nen diese Steuer­vorteile genutzt und die Steuer­last reduziert werden.

  4. Ver­mei­dung von Erb­schaftss­teuer­pro­gres­sion: Bei ein­er Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en wird der Über­tra­gungszeit­punkt fest­gelegt, sodass der Wert des Ver­mö­gens zum Zeit­punkt der Über­tra­gung rel­e­vant ist. Durch eine rechtzeit­ige Über­tra­gung kann ver­mieden wer­den, dass das Ver­mö­gen auf­grund von Wert­steigerun­gen in höhere Erb­schaftss­teuerk­lassen fällt und somit eine höhere Steuer­be­las­tung verursacht.

  5. Ein­satz von steuerop­ti­mierten Ver­trags­gestal­tun­gen: Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ermöglicht die Nutzung von steuerop­ti­mierten Ver­trags­gestal­tun­gen. Durch die richtige Wahl der Ver­tragsart, wie z.B. Schenkungsverträge oder Über­tra­gung gegen Ver­sorgungsleis­tun­gen, kön­nen Steuer­vorteile erzielt und die Erb­schaftss­teuer­be­las­tung reduziert werden.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die genaue Aus­gestal­tung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en von vie­len indi­vidu­ellen Fak­toren abhängt. Daher ist eine sorgfältige Analyse der per­sön­lichen Sit­u­a­tion und eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht uner­lässlich, um die best­möglichen steuer­lichen Vorteile zu erzie­len und eine recht­skon­forme Gestal­tung der Ver­mö­gen­süber­tra­gung sicherzustellen.

Welche Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten gibt es?

Es gibt ver­schiedene Möglichkeit­en der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en. Hier sind einige gängige Methoden:

  1. Schenkung: Bei ein­er Schenkung überträgt der Schenker sein Ver­mö­gen frei­willig und unent­geltlich auf den Beschenk­ten. Eine Schenkung kann sowohl in Form von Geld, Immo­bilien, Wert­pa­pieren oder anderen Ver­mö­genswerten erfol­gen. Es gel­ten bes­timmte Frei­be­träge, inner­halb der­er Schenkun­gen steuer­frei bleiben können.

  2. Über­tra­gung durch Über­tra­gungsver­trag: Eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung kann auch durch einen Über­tra­gungsver­trag erfol­gen. Dabei wer­den die Rechte an Ver­mö­genswerten auf eine andere Per­son über­tra­gen, wobei die genauen Bedin­gun­gen und Modal­itäten ver­traglich fest­gelegt werden.

  3. Über­tra­gung durch Nießbrauch: Bei der Über­tra­gung durch Nießbrauch behält der Über­tra­gende (Nießbrauch­er) das Recht, die Erträge oder Nutzun­gen aus dem über­tra­ge­nen Ver­mö­gen zu ziehen, während der Beschenk­te (Nießbrauchs­berechtigte) das Eigen­tum erhält. Dies ermöglicht dem Über­tra­gen­den, weit­er­hin von seinem Ver­mö­gen zu prof­i­tieren, während er es schrit­tweise auf den Beschenk­ten überträgt.

  4. Über­tra­gung durch Schenkung auf den Todes­fall: Diese Form der Ver­mö­gen­süber­tra­gung erfol­gt durch eine Schenkung, bei der jedoch der Beschenk­te das Ver­mö­gen erst nach dem Tod des Schenkers erhält. Hier­bei wird eine Schenkung­surkunde erstellt, die bes­timmte Bedin­gun­gen und Aufla­gen für den Fall des Todes des Schenkers enthält.

  5. Errich­tung von Stiftun­gen: Durch die Grün­dung ein­er Stiftung kann Ver­mö­gen dauer­haft von ein­er Per­son auf eine rechtliche Ein­heit über­tra­gen wer­den. Die Stiftung ver­wal­tet und nutzt das Ver­mö­gen im Sinne des Stiftungszwecks und kann somit auch die Ver­mö­gen­snach­folge regeln.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass jede Form der Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en spez­i­fis­che rechtliche, finanzielle und steuer­liche Aspek­te hat. Daher ist es rat­sam, sich von einem Fachan­walt für Erbrecht berat­en zu lassen, um die geeignete Meth­ode der Ver­mö­gen­süber­tra­gung entsprechend den indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen und Zie­len festzulegen.

Wie kann eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten die Nachfolgeplanung vereinfachen?

Eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en kann die Nach­fol­ge­pla­nung erhe­blich vere­in­fachen, indem sie eine geord­nete und rechtzeit­ige Über­gabe des Ver­mö­gens ermöglicht. Hier sind einige Möglichkeit­en, wie dies erre­icht wer­den kann:

  1. Kon­ti­nu­ität sich­er­stellen: Durch eine frühzeit­ige Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en kann die Kon­ti­nu­ität des Ver­mö­gens und des Geschäfts­be­triebs gewährleis­tet wer­den. Dadurch wird ein rei­bungslos­er Über­gang von ein­er Gen­er­a­tion zur näch­sten ermöglicht, ohne dass das Ver­mö­gen während eines plöt­zlichen Todes­falls oder ein­er Krankheit gefährdet ist.

  2. Einar­beitung und Vor­bere­itung der Nach­fol­ger: Eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en bietet die Möglichkeit, die poten­ziellen Nach­fol­ger frühzeit­ig in die Unternehmensführung oder Ver­mö­gensver­wal­tung einzubeziehen. Durch eine schrit­tweise Über­gabe von Ver­ant­wor­tung und Know-how kön­nen die Nach­fol­ger effek­tiv auf ihre zukün­ftige Rolle vor­bere­it­et werden.

  3. Kon­flik­te inner­halb der Fam­i­lie ver­mei­den: Die rechtzeit­ige und klare Pla­nung ein­er Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en hil­ft dabei, poten­zielle Kon­flik­te inner­halb der Fam­i­lie zu ver­mei­den. Indem die Über­tra­gungsmodal­itäten, Verteilung des Ver­mö­gens und die Nach­fol­geregelun­gen im Voraus fest­gelegt wer­den, kön­nen Missver­ständ­nisse und Stre­it­igkeit­en ver­mieden werden.

  4. Steuer­liche Vorteile nutzen: Eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en ermöglicht es, steuer­liche Vorteile zu nutzen. Durch eine rechtzeit­ige Über­tra­gung kön­nen Frei­be­träge opti­mal aus­geschöpft und steuer­liche Belas­tun­gen min­imiert wer­den. Eine sorgfältige steuer­liche Pla­nung im Vor­feld kann zu erhe­blichen Einsparun­gen führen.

  5. Ver­mö­genswerte schützen: Durch eine Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en kann das Ver­mö­gen vor möglichen Risiken oder Gläu­bigern geschützt wer­den. Die Über­tra­gung in eine rechtliche Struk­tur wie beispiel­sweise eine Fam­i­lien­s­tiftung kann dazu beitra­gen, das Ver­mö­gen zu sich­ern und vor unvorherge­se­henen Ereignis­sen zu schützen.

Eine pro­fes­sionelle Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht ist essen­tiell, um eine indi­vidu­elle Nach­fol­ge­pla­nung zu erstellen und die geeigneten Maß­nah­men zur Ver­mö­gen­süber­tra­gung zu Lebzeit­en zu tre­f­fen. Dadurch wird gewährleis­tet, dass die Nach­folge rei­bungs­los ver­läuft und die langfristi­gen Ziele und Wün­sche des Ver­mö­gensin­hab­ers umge­set­zt werden.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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