Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung für den Ernstfall ab

Mit ein­er Vor­sorgevoll­macht und Patien­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie sich­er­stellen, dass Ihre per­sön­lichen Wün­sche und Entschei­dun­gen auch dann respek­tiert wer­den, wenn Sie selb­st nicht mehr dazu in der Lage sind.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Kiel
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung — klare Regelung!

Sich­ern Sie Ihre Selb­st­bes­tim­mung und schützen Sie Ihre Inter­essen mit ein­er indi­vidu­ellen Vor­sorgevoll­macht und Patien­ten­ver­fü­gung. Unsere erfahre­nen Fachan­wälte für Erbrecht unter­stützen Sie bei der rechtssicheren Gestal­tung, damit Ihre Wün­sche auch in schwieri­gen Zeit­en respek­tiert wer­den. Nutzen Sie die Möglichkeit, frühzeit­ig vorzu­sor­gen und nehmen Sie Kon­takt zu unseren spezial­isierten Fachan­walt für Erbrecht auf. 

Gemein­sam erar­beit­en wir maßgeschnei­derte Lösun­gen für Ihre Vor­sorgevoll­macht und Patien­ten­ver­fü­gung, um Ihre per­sön­lichen Anliegen und medi­zinis­chen Entschei­dun­gen zu gewährleis­ten. Sich­ern Sie sich jet­zt Ihren per­sön­lichen Beratung­ster­min und set­zen Sie Ihre Vor­sorgewün­sche verbindlich um.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Sie möcht­en sich­er­stellen, dass Ihre medi­zinis­chen Entschei­dun­gen auch dann respek­tiert wer­den, wenn Sie selb­st nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern? Eine Patien­ten­ver­fü­gung ist das ide­ale Instru­ment, um Ihre Selb­st­bes­tim­mung in Gesund­heits­fra­gen zu wahren. Als renom­miert­er Fachan­walt für Erbrecht ste­he ich Ihnen mit meinem Fach­wis­sen und mein­er Erfahrung zur Seite, um Ihnen bei der Erstel­lung ein­er rechtssicheren und indi­vidu­ellen Patien­ten­ver­fü­gung zu helfen.

Eine Patien­ten­ver­fü­gung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzule­gen, welche medi­zinis­chen Maß­nah­men Sie in bes­timmten Sit­u­a­tio­nen wün­schen oder ablehnen. Sie kön­nen zum Beispiel angeben, ob Sie lebenser­hal­tende Maß­nah­men wün­schen oder ob Sie eine pal­lia­tive Ver­sorgung bevorzu­gen. Dadurch behal­ten Sie die Kon­trolle über Ihre medi­zinis­che Ver­sorgung und ent­las­ten gle­ichzeit­ig Ihre Ange­höri­gen von schwieri­gen Entscheidungen.

Als Fachan­walt für Erbrecht bin ich spezial­isiert auf die rechtlichen Aspek­te rund um die Patien­ten­ver­fü­gung. Gemein­sam erar­beit­en wir eine maßgeschnei­derte Lösung, die Ihren indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen und Vorstel­lun­gen entspricht. Ich berate Sie umfassend zu den rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und kläre alle Ihre Fra­gen, damit Sie eine informierte Entschei­dung tre­f­fen können.

Darüber hin­aus ste­he ich Ihnen auch bei der Umset­zung Ihrer Patien­ten­ver­fü­gung zur Seite. Gemein­sam sor­gen wir dafür, dass Ihre Ver­fü­gung rechts­gültig erstellt wird und im Ern­st­fall schnell und zuver­läs­sig umge­set­zt wer­den kann. Ich unter­stütze Sie dabei, Ihre Patien­ten­ver­fü­gung regelmäßig zu über­prüfen und gegebe­nen­falls anzu­passen, um sicherzustellen, dass sie stets Ihren aktuellen Wün­schen und Bedürfnis­sen entspricht.

Sich­ern Sie Ihre Selb­st­bes­tim­mung und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Als Fachan­walt für Erbrecht ste­he ich Ihnen zur Seite und unter­stütze Sie bei der Erstel­lung ein­er indi­vidu­ellen Patien­ten­ver­fü­gung, die Ihre Wün­sche und Vorstel­lun­gen berück­sichtigt. Kon­tak­tieren Sie mich jet­zt, um Ihre rechtliche Absicherung in Gesund­heits­fra­gen zu gewährleisten.

Die Vorsorgevollmacht

Sich­ern Sie Ihre Zukun­ft mit ein­er Vor­sorgevoll­macht — Der Schlüs­sel zur rechtlichen Sicherheit

Eine Vor­sorgevoll­macht ist ein essen­tielles Instru­ment, um Ihre per­sön­lichen, finanziellen und gesund­heitlichen Angele­gen­heit­en im Falle ein­er eige­nen Entschei­dung­sun­fähigkeit oder Geschäft­sun­fähigkeit zu regeln. Sie ermöglicht es Ihnen, frühzeit­ig die Kon­trolle über Ihr eigenes Leben zu behal­ten und sicherzustellen, dass Ihre Wün­sche und Inter­essen auch dann gewahrt wer­den, wenn Sie selb­st nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.

Als renom­miert­er Fachan­walt für Erbrecht sind wir uns der Bedeu­tung ein­er Vor­sorgevoll­macht bewusst und ste­hen Ihnen mit unser­er langjähri­gen Erfahrung und Exper­tise zur Seite, um Sie in diesem wichti­gen Schritt zu unterstützen.

Warum ist eine Vor­sorgevoll­macht so wichtig?

Nie­mand kann vorherse­hen, was die Zukun­ft bringt. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine alters­be­d­ingte Ein­schränkung kön­nen dazu führen, dass Sie Ihre eige­nen Angele­gen­heit­en nicht mehr selb­st­ständig regeln kön­nen. In solchen Fällen ist es entschei­dend, dass Sie eine Ver­trauensper­son Ihres Ver­trauens bevollmächti­gen, Ihre Inter­essen zu vertreten und Ihre Wün­sche umzusetzen.

Ohne eine rechts­gültige Vor­sorgevoll­macht kann es zu lang­wieri­gen rechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen und Unsicher­heit­en kom­men, bei denen let­z­tendlich das Gericht über Ihre Belange entschei­det. Ver­mei­den Sie diesen unnöti­gen Stress und sich­ern Sie sich rechtzeit­ig ab!

Unser maßgeschnei­dert­er Ser­vice für Ihre Vorsorgevollmacht

Wir wis­sen, dass eine Vor­sorgevoll­macht ein sen­si­bles The­ma ist und indi­vidu­elle Lösun­gen erfordert. In einem per­sön­lichen Beratungs­ge­spräch nehmen wir uns die Zeit, Ihre spez­i­fis­chen Wün­sche und Bedürfnisse zu ver­ste­hen. Wir analysieren Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion und erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen eine maßgeschnei­derte Vor­sorgevoll­macht, die Ihre Inter­essen opti­mal widerspiegelt.

Unsere Fachan­wälte für Erbrecht ver­fü­gen über umfan­gre­ich­es Wis­sen und Erfahrung in der Gestal­tung und Umset­zung von Vor­sorgevoll­macht­en. Wir stellen sich­er, dass Ihre Voll­macht rechts­gültig und juris­tisch ein­wand­frei ist, um Ihnen die größt­mögliche Sicher­heit zu bieten.

Ver­trauen Sie auf unsere Kompetenz

Mit uns haben Sie einen ver­lässlichen Part­ner an Ihrer Seite, der sich auss­chließlich auf das Erbrecht spezial­isiert hat. Unser Engage­ment für exzel­len­ten Ser­vice und höch­ste juris­tis­che Stan­dards hat uns zu ein­er ange­se­henen Kan­zlei gemacht.

Sor­gen Sie frühzeit­ig für Ihre Zukun­ft vor und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Gemein­sam find­en wir die beste Lösung für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und gewährleis­ten so, dass Ihre Angele­gen­heit­en auch in Ihrer Abwe­sen­heit in besten Hän­den sind.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und sich­ern Sie sich Ihre Vor­sorgevoll­macht — für ein sor­gen­freies und selb­st­bes­timmtes Leben!

Die Betreuungsverfügung

Sich­ern Sie Ihre Zukun­ft mit ein­er Betreu­ungsver­fü­gung — Ihre per­sön­liche Vor­sorge für den Ernstfall

Eine Betreu­ungsver­fü­gung ist ein maßge­blich­er Schritt, um Ihre per­sön­lichen und rechtlichen Angele­gen­heit­en im Falle ein­er eige­nen Entschei­dung­sun­fähigkeit oder Geschäft­sun­fähigkeit zu regeln. Sie ermöglicht es Ihnen, frühzeit­ig Vorkehrun­gen zu tre­f­fen und sicherzustellen, dass Ihre Wün­sche und Inter­essen auch dann gewahrt wer­den, wenn Sie selb­st nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.

Als renom­miert­er Fachan­walt für Erbrecht ste­hen wir Ihnen mit unser­er umfan­gre­ichen Erfahrung und Fachkom­pe­tenz zur Seite, um Sie bei der Erstel­lung Ihrer Betreu­ungsver­fü­gung zu unterstützen.

Warum ist eine Betreu­ungsver­fü­gung so wichtig?

Nie­mand kann voraus­sagen, was die Zukun­ft bere­i­thält. Unvorherge­se­hene Ereignisse wie schwere Krankheit­en oder Unfälle kön­nen dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eige­nen Angele­gen­heit­en selb­st­ständig zu regeln. In solchen Fällen ist es von entschei­den­der Bedeu­tung, dass Sie eine Per­son Ihres Ver­trauens ermächti­gen, Ihre Inter­essen zu vertreten und Ihre Wün­sche zu berücksichtigen.

Ohne eine rechts­gültige Betreu­ungsver­fü­gung kann es zu Unsicher­heit­en und lang­wieri­gen rechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen kom­men, bei denen let­z­tendlich das Gericht über Ihre Belange entschei­det. Ver­mei­den Sie diesen unnöti­gen Stress und sor­gen Sie rechtzeit­ig vor!

Unser indi­vidu­eller Ser­vice für Ihre Betreuungsverfügung

Wir wis­sen, dass eine Betreu­ungsver­fü­gung ein sen­si­bles The­ma ist und eine indi­vidu­elle Herange­hensweise erfordert. In einem per­sön­lichen Beratungs­ge­spräch nehmen wir uns die Zeit, Ihre spez­i­fis­chen Wün­sche und Bedürfnisse zu ver­ste­hen. Wir analysieren Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion und erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen eine maßgeschnei­derte Betreu­ungsver­fü­gung, die Ihre Inter­essen opti­mal widerspiegelt.

Unsere Fachan­wälte für Erbrecht ver­fü­gen über umfan­gre­ich­es Wis­sen und Erfahrung in der Gestal­tung und Umset­zung von Betreu­ungsver­fü­gun­gen. Wir stellen sich­er, dass Ihre Ver­fü­gung rechts­gültig und juris­tisch ein­wand­frei ist, um Ihnen die größt­mögliche Sicher­heit zu bieten.

Ver­trauen Sie auf unsere Kompetenz

Mit uns haben Sie einen ver­lässlichen Part­ner an Ihrer Seite, der sich auss­chließlich auf das Erbrecht spezial­isiert hat. Unsere Kan­zlei ste­ht für exzel­len­ten Ser­vice und höch­ste juris­tis­che Standards.

Sor­gen Sie frühzeit­ig für Ihre Zukun­ft vor und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Gemein­sam find­en wir die beste Lösung für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und gewährleis­ten so, dass Ihre Angele­gen­heit­en auch in Ihrer Abwe­sen­heit in besten Hän­den sind.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und sich­ern Sie sich Ihre Betreu­ungsver­fü­gung — für ein sor­gen­freies und selb­st­bes­timmtes Leben!

Das Innenverhältnis bei der Vorsorgevollmacht

Eine Vor­sorgevoll­macht ist ein wichtiger Baustein, um Ihre per­sön­lichen, finanziellen und gesund­heitlichen Belange auch in Zeit­en der eige­nen Entschei­dung­sun­fähigkeit oder Geschäft­sun­fähigkeit regeln zu lassen. Doch haben Sie sich schon ein­mal Gedanken über die Innen­ver­hält­nis­regelung inner­halb Ihrer Vor­sorgevoll­macht gemacht?

Als erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht wis­sen wir, dass eine detail­lierte Innen­ver­hält­nis­regelung die Grund­lage für ein ver­trauensvolles Miteinan­der bildet. Wir helfen Ihnen dabei, dieses wichtige Ele­ment Ihrer Vor­sorgevoll­macht opti­mal zu gestalten.

Warum ist eine Innen­ver­hält­nis­regelung bei der Vor­sorgevoll­macht so entscheidend?

Eine Vor­sorgevoll­macht gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Per­son Ihres Ver­trauens zu bevollmächti­gen, Ihre Inter­essen zu vertreten. Damit Ihre Wün­sche und Vorstel­lun­gen auch wirk­lich umge­set­zt wer­den, ist es uner­lässlich, das Innen­ver­hält­nis zwis­chen Ihnen und Ihrer Ver­trauensper­son klar und trans­par­ent zu regeln.

Eine gut aus­gear­beit­ete Innen­ver­hält­nis­regelung ermöglicht es Ihnen, den Hand­lungsspiel­raum Ihrer Bevollmächtigten genau zu definieren. So kön­nen Sie beispiel­sweise bes­timmte Entschei­dungs­bere­iche fes­tle­gen, klare Anweisun­gen erteilen oder Vor­gaben für bes­timmte Sit­u­a­tio­nen machen. Dadurch schaf­fen Sie Ver­trauen und min­imieren das Risiko von Missver­ständ­nis­sen oder uner­wün­scht­en Entscheidungen.

Unser spezial­isiert­er Ser­vice für Ihre Innenverhältnisregelung

Als Fachan­wälte für Erbrecht sind wir darauf spezial­isiert, maßgeschnei­derte Lösun­gen im Bere­ich der Innen­ver­hält­nis­regelung für Vor­sorgevoll­macht­en anzu­bi­eten. Wir wis­sen, worauf es ankommt und welche Aspek­te berück­sichtigt wer­den müssen, um Ihr Ver­trauensver­hält­nis zu stärken und Ihre Inter­essen best­möglich zu wahren.

In einem per­sön­lichen Beratungs­ge­spräch analysieren wir Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen eine Innen­ver­hält­nis­regelung, die genau auf Ihre Vorstel­lun­gen abges­timmt ist. Dabei leg­en wir beson­deren Wert auf rechtliche Präzi­sion und eine ver­ständliche For­mulierung, damit Ihre Ver­trauensper­son genau weiß, wie sie im Sinne Ihrer Wün­sche han­deln soll.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise

Mit uns haben Sie einen ver­lässlichen Part­ner an Ihrer Seite, der sich auss­chließlich auf das Erbrecht spezial­isiert hat. Unser Engage­ment für her­aus­ra­gen­den Ser­vice und höch­ste juris­tis­che Stan­dards hat uns zu ein­er ange­se­henen Kan­zlei gemacht.

Sor­gen Sie frühzeit­ig für eine klare Innen­ver­hält­nis­regelung in Ihrer Vor­sorgevoll­macht vor und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Gemein­sam find­en wir die beste Lösung für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und gewährleis­ten so, dass Ihre Ver­trauensper­son genau nach Ihren Vorstel­lun­gen han­deln kann.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und opti­mieren Sie Ihr Ver­trauensver­hält­nis mit ein­er maßgeschnei­derten Innen­ver­hält­nis­regelung für Ihre Vor­sorgevoll­macht. Mit unser­er fach­lichen Exper­tise und unserem ver­lässlichen Ser­vice sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Inter­essen auch in schwieri­gen Zeit­en zu schützen.

Sich­ern Sie sich jet­zt Ihre indi­vidu­elle Innen­ver­hält­nis­regelung und schaf­fen Sie ein starkes Fun­da­ment für eine ver­trauensvolle Zusammenarbeit!

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir wis­sen, dass jed­er Men­sch indi­vidu­elle Bedürfnisse und Wün­sche hat. Unsere maßgeschnei­derten Vor­sorgevoll­macht­en berück­sichti­gen Ihre per­sön­lichen Leben­sum­stände und Vorstel­lun­gen. Wir erar­beit­en gemein­sam mit Ihnen eine rechtssichere Voll­macht, die Ihren Willen und Ihre Inter­essen in allen Lebensla­gen widerspiegelt.

Ihre Zukun­ft und Ihr Woh­lerge­hen liegen uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise im Vor­sorg­erecht zu prof­i­tieren. Gemein­sam erar­beit­en wir eine indi­vidu­elle Vor­sorgevoll­macht, die Ihnen Sicher­heit in wichti­gen Lebenssi­t­u­a­tio­nen gibt und Ihre per­sön­lichen Inter­essen schützt. Ver­lassen Sie sich auf uns, um Ihre Angele­gen­heit­en in besten Hän­den zu wissen!

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Antworten auf Fra­gen zum Vor­sorgevoll­macht und Patientenverfügung

Welche Entscheidungen können in einer Patientenverfügung festgelegt werden und wie bindend sind sie für die medizinische Versorgung?

Eine Patien­ten­ver­fü­gung ermöglicht es ein­er Per­son, im Voraus bes­timmte Entschei­dun­gen über ihre medi­zinis­che Ver­sorgung festzule­gen, für den Fall, dass sie selb­st nicht mehr in der Lage ist, diese Entschei­dun­gen zu tre­f­fen. Dabei kann die Patien­ten­ver­fü­gung ver­schiedene Bere­iche abdeck­en. Zum einen kön­nen konkrete medi­zinis­che Behand­lun­gen, wie etwa Oper­a­tio­nen, lebenser­hal­tende Maß­nah­men oder medika­men­töse Ther­a­pi­en, geregelt wer­den. Es kön­nen auch Wün­sche bezüglich der Schmer­zlin­derung oder der Pal­lia­tivver­sorgung fest­ge­hal­ten werden.

Darüber hin­aus kann eine Patien­ten­ver­fü­gung auch Angaben zur Auswahl von Ärzten oder Kranken­häusern enthal­ten. Es ist auch möglich, den Umgang mit bes­timmten religiösen oder kul­turellen Prak­tiken im medi­zinis­chen Kon­text zu bes­tim­men. Wichtig ist, dass die Patien­ten­ver­fü­gung klar und ein­deutig for­muliert ist, um mögliche Missver­ständ­nisse zu vermeiden.

Die Bindungswirkung ein­er Patien­ten­ver­fü­gung hängt von den geset­zlichen Bes­tim­mungen im jew­eili­gen Land ab. In vie­len Län­dern sind Patien­ten­ver­fü­gun­gen rechtlich bindend, wenn sie bes­timmte Voraus­set­zun­gen erfüllen. Dazu zählen beispiel­sweise die Frei­willigkeit der Erstel­lung, die Geschäfts­fähigkeit der Per­son zum Zeit­punkt der Ver­fas­sung und die Ein­hal­tung der geset­zlichen Formvorschriften.

Für medi­zinis­ches Per­son­al und behan­del­nde Ärzte beste­ht eine rechtliche Verpflich­tung, die in ein­er Patien­ten­ver­fü­gung fest­gelegten Wün­sche zu respek­tieren, sofern diese die aktuelle medi­zinis­che Sit­u­a­tion abdeck­en und keine Zweifel an der Gültigkeit beste­hen. Den­noch kann es in eini­gen Fällen zu ethis­chen oder rechtlichen Kon­flik­ten kom­men, ins­beson­dere wenn sich die Sit­u­a­tion des Patien­ten erhe­blich von der in der Ver­fü­gung beschriebe­nen unter­schei­det oder wenn die Ver­fü­gung unklar oder nicht voll­ständig ist.

Eine Vor­sorgevoll­macht ist ein weit­eres wichtiges Instru­ment der per­sön­lichen Vor­sorge. Mit ein­er Vor­sorgevoll­macht kann eine Ver­trauensper­son, auch Bevollmächtigter genan­nt, bes­timmt wer­den, die im Falle der eige­nen Entschei­dung­sun­fähigkeit die rechtlichen und finanziellen Angele­gen­heit­en regelt. Dazu zählen beispiel­sweise die Vertre­tung gegenüber Behör­den, Banken oder anderen Insti­tu­tio­nen. Eine Vor­sorgevoll­macht ermöglicht es, dass die eige­nen Inter­essen und Wün­sche auch in schwieri­gen Sit­u­a­tio­nen gewahrt werden.

Um sicherzustellen, dass die Patien­ten­ver­fü­gung und die Vor­sorgevoll­macht im Ern­st­fall wirk­sam sind, ist es rat­sam, diese rechtzeit­ig zu erstellen und regelmäßig zu über­prüfen und anzu­passen. Ein erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht kann dabei unter­stützen, die indi­vidu­ellen Wün­sche und Bedürfnisse zu berück­sichti­gen und die rechtlichen Aspek­te zu klären. Sor­gen Sie mit ein­er Patien­ten­ver­fü­gung und ein­er Vor­sorgevoll­macht für Ihre per­sön­liche Vor­sorge und geben Sie sich und Ihren Ange­höri­gen Sicher­heit für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.

Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Erstellung und rechtlichen Absicherung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Ein Fachan­walt für Erbrecht spielt eine entschei­dende Rolle bei der Erstel­lung und rechtlichen Absicherung von Patien­ten­ver­fü­gung und Vor­sorgevoll­macht. Er ver­fügt über das notwendi­ge Fach­wis­sen und die Exper­tise, um die indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Wün­sche des Man­dan­ten zu berück­sichti­gen und eine rechtlich wirk­same Gestal­tung zu gewährleisten.

Der Fachan­walt für Erbrecht unter­stützt bei der For­mulierung und Aus­gestal­tung der Patien­ten­ver­fü­gung, um sicherzustellen, dass sie klar, ein­deutig und rechtlich bindend ist. Er ken­nt die geset­zlichen Anforderun­gen und For­mal­itäten, die bei der Erstel­lung ein­er wirk­samen Ver­fü­gung zu beacht­en sind, und kann den Man­dan­ten dies­bezüglich umfassend beraten.

Auch bei der Vor­sorgevoll­macht spielt der Fachan­walt für Erbrecht eine wichtige Rolle. Er berät den Man­dan­ten bei der Auswahl ein­er geeigneten Ver­trauensper­son und unter­stützt bei der Erstel­lung ein­er Voll­macht, die den indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen und Anforderun­gen entspricht. Dabei wer­den auch rechtliche Aspek­te wie die Bes­tim­mung des Umfangs der Voll­macht und die Absicherung gegen Miss­brauch berücksichtigt.

Darüber hin­aus sorgt der Fachan­walt für Erbrecht dafür, dass die erstell­ten Doku­mente im Ein­klang mit anderen rel­e­van­ten Rechts­bere­ichen wie dem Erbrecht und dem Fam­i­lien­recht ste­hen. Er prüft, ob mögliche Kon­flik­te oder Wider­sprüche ver­mieden wer­den und unter­stützt den Man­dan­ten dabei, eine umfassende und kohärente Vor­sorges­trate­gie zu entwickeln.

Die Exper­tise eines Fachan­walts für Erbrecht bietet den Man­dan­ten die Gewis­sheit, dass ihre Patien­ten­ver­fü­gung und Vor­sorgevoll­macht rechtlich fundiert und im Ein­klang mit ihren indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen und Wün­schen ste­hen. Durch die pro­fes­sionelle Unter­stützung des Anwalts kön­nen poten­zielle rechtliche Fall­stricke ver­mieden und eine best­mögliche rechtliche Absicherung erre­icht werden.

Ist es möglich, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu kombinieren? Wie ergänzen sich die beiden Dokumente?

Ja, es ist dur­chaus möglich, eine Patien­ten­ver­fü­gung und eine Vor­sorgevoll­macht miteinan­der zu kom­binieren und sie ergänzen sich in bes­timmten Bereichen.

Die Patien­ten­ver­fü­gung legt die indi­vidu­ellen medi­zinis­chen Entschei­dun­gen fest, die eine Per­son für den Fall tre­f­fen möchte, dass sie nicht mehr in der Lage ist, selb­st über ihre medi­zinis­che Ver­sorgung zu entschei­den. Sie kann beispiel­sweise fes­tle­gen, welche medi­zinis­chen Maß­nah­men durchge­führt oder abgelehnt wer­den sollen, welche Behand­lungsmeth­o­d­en bevorzugt wer­den oder ob lebensver­längernde Maß­nah­men gewün­scht werden.

Die Vor­sorgevoll­macht hinge­gen ermöglicht es ein­er Ver­trauensper­son, im Namen des Voll­macht­ge­bers Entschei­dun­gen in ver­schiede­nen Lebens­bere­ichen zu tre­f­fen, wenn dieser selb­st nicht mehr hand­lungs­fähig ist. Dazu zählen auch Entschei­dun­gen zur medi­zinis­chen Ver­sorgung. Die bevollmächtigte Per­son kann dann im Rah­men der ihr erteil­ten Voll­macht die in der Patien­ten­ver­fü­gung fest­gelegten Wün­sche und Anweisun­gen umsetzen.

Indem man eine Patien­ten­ver­fü­gung und eine Vor­sorgevoll­macht kom­biniert, schafft man eine umfassende Vor­sorges­trate­gie. Die Patien­ten­ver­fü­gung gibt klare Anweisun­gen für medi­zinis­che Entschei­dun­gen, während die Vor­sorgevoll­macht sich­er­stellt, dass diese Anweisun­gen auch tat­säch­lich umge­set­zt wer­den kön­nen, indem eine ver­trauenswürdi­ge Per­son benan­nt wird, die im Sinne des Voll­macht­ge­bers han­deln kann.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass bei­de Doku­mente rechtlich bindend sind und im Ern­st­fall beachtet wer­den müssen. Durch die Kom­bi­na­tion von Patien­ten­ver­fü­gung und Vor­sorgevoll­macht kann eine Per­son sich­er­stellen, dass ihre medi­zinis­chen Wün­sche und Inter­essen auch dann respek­tiert wer­den, wenn sie selb­st nicht mehr dazu in der Lage ist, sie zu äußern oder durchzusetzen.

Was sind die Konsequenzen, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist und eine medizinische Entscheidung im Sinne des Betroffenen getroffen werden muss?

Wenn keine Patien­ten­ver­fü­gung oder Vor­sorgevoll­macht vorhan­den ist und eine medi­zinis­che Entschei­dung im Sinne des Betrof­fe­nen getrof­fen wer­den muss, kann dies zu rechtlichen und ethis­chen Her­aus­forderun­gen führen.

Ohne eine Patien­ten­ver­fü­gung oder Vor­sorgevoll­macht müssen Ärzte und Ange­hörige ver­suchen, die Wün­sche und Inter­essen des Betrof­fe­nen zu ermit­teln. Dabei kann es zu Unsicher­heit­en und Mei­n­ungsver­schieden­heit­en kom­men, ins­beson­dere wenn keine klaren Anweisun­gen vor­liegen. In solchen Fällen müssen Ärzte sich an ethis­che Richtlin­ien und geset­zliche Bes­tim­mungen hal­ten, die im jew­eili­gen Land oder Bun­des­land gelten.

Wenn keine Patien­ten­ver­fü­gung oder Vor­sorgevoll­macht vorhan­den ist und der Betrof­fene nicht in der Lage ist, seine eige­nen Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, kön­nen auch rechtliche Schritte erforder­lich sein. Dies kann bedeuten, dass ein Gericht einen rechtlichen Vertreter, wie einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten, bestellt, um im Namen des Betrof­fe­nen zu han­deln. Dieser rechtliche Prozess kann zeitaufwendig, kost­spielig und mit Unsicher­heit­en ver­bun­den sein.

Die Kon­se­quen­zen der fehlen­den Ver­fü­gun­gen kön­nen dazu führen, dass die medi­zinis­che Ver­sorgung des Betrof­fe­nen nicht im Ein­klang mit seinen per­sön­lichen Wün­schen und Wertvorstel­lun­gen ste­ht. Es ist daher drin­gend emp­fohlen, frühzeit­ig eine Patien­ten­ver­fü­gung und/oder Vor­sorgevoll­macht zu erstellen, um sicherzustellen, dass die eige­nen Vorstel­lun­gen zur medi­zinis­chen Behand­lung auch in Sit­u­a­tio­nen der Entschei­dung­sun­fähigkeit respek­tiert wer­den kön­nen. Ein Fachan­walt für Erbrecht kann bei der Erstel­lung dieser Doku­mente unter­stützen und rechtliche Beratung bieten, um die indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Wün­sche angemessen zu berücksichtigen.

Wie oft sollte man seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht überprüfen und aktualisieren?

Es wird emp­fohlen, Patien­ten­ver­fü­gun­gen und Vor­sorgevoll­macht­en regelmäßig zu über­prüfen und bei Bedarf zu aktu­al­isieren. Es gibt jedoch keine fes­ten zeitlichen Vor­gaben, da dies von indi­vidu­ellen Umstän­den abhängt. Ein guter Richtwert ist, diese Doku­mente alle paar Jahre zu über­prüfen oder wenn sich wesentliche Verän­derun­gen in der per­sön­lichen Sit­u­a­tion ergeben.

Es ist beson­ders wichtig, die Ver­fü­gun­gen zu aktu­al­isieren, wenn sich fol­gende Umstände ändern:

  1. Per­sön­liche Präferen­zen: Wenn sich Ihre Vorstel­lun­gen oder Wün­sche bezüglich medi­zinis­ch­er Behand­lun­gen oder der Bevollmäch­ti­gungsper­so­n­en ändern, soll­ten Sie Ihre Patien­ten­ver­fü­gung und Vor­sorgevoll­macht entsprechend aktualisieren.

  2. Famil­iäre Verän­derun­gen: Bei Heirat, Schei­dung, Geburt oder Tod von Fam­i­lien­mit­gliedern kann es notwendig sein, die Ver­fü­gun­gen anzu­passen, um die aktuelle famil­iäre Sit­u­a­tion widerzuspiegeln.

  3. Verän­derun­gen in der Geset­zes­lage: Es ist rat­sam, Änderun­gen in den geset­zlichen Bes­tim­mungen im Zusam­men­hang mit Patien­ten­ver­fü­gun­gen und Vor­sorgevoll­macht­en im Blick zu behal­ten und gegebe­nen­falls Anpas­sun­gen vorzunehmen.

  4. Gesund­heit­szu­s­tand: Wenn sich Ihr Gesund­heit­szu­s­tand wesentlich verän­dert oder Sie mit ein­er neuen Diag­nose kon­fron­tiert sind, soll­ten Sie Ihre Ver­fü­gun­gen über­prüfen, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Bedürfnis­sen und Wün­schen entsprechen.

Ein Fachan­walt für Erbrecht kann bei der regelmäßi­gen Über­prü­fung und Aktu­al­isierung Ihrer Patien­ten­ver­fü­gung und Vor­sorgevoll­macht helfen. Durch eine rechtliche Beratung kön­nen Sie sich­er­stellen, dass Ihre Ver­fü­gun­gen den aktuellen rechtlichen Anforderun­gen entsprechen und Ihren per­sön­lichen Vorstel­lun­gen gerecht werden.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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