Fachanwalt für Erbrecht
Umfassende rechtliche Beratung im Erbrecht. Ihr Fachanwalt für Erbrecht, verständlich beraten — kompetent vertreten.
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Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Effektive Vermögensnachfolge weiter gedacht!
Die Planung der eigenen Vermögensnachfolge ist weit mehr als nur die erbrechtliche Gestaltung eines Testaments. Es impliziert die rechtlichen Schnittstellen zwischen Erb‑, Familien- und Steuerrecht. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge spielt ferner das Handels- und Gesellschaftsrecht eine nicht unwesentliche Rolle.
Die Vermögensnachfolgeplanung setzt dabei bereits frühzeitig an und ist je nach aktueller Lebenslage stetts an die wechselnden Bedürfnise anzupassen. Als Fachanwalt für Erbrecht beraten wir Sie bei Ihren erbrechtlichen Anliegen umfassend.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht — Angebot
Erbauseinandersetzung
Sind mehrere Erben vorhanden unabhängig ob gesetzliche Erben oder aufgrund Testaments, so entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Diese gilt es grundsäztlich auseinander zu setzen.
Hierbe kommt es nicht setlten zu streitigkeiten zwischen den Mitereben. Insbesondere geht es dabei um anrechnungsfähige Vorempfänge seitens des Erblassers.
Aber auch bereits im Rahmen der Verwaltung der Erbengemeinschaft kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben. Wer hat welche Kosten zu tragen?
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung stehen wir Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht beratend zur Seite.
Testamentsgestaltung
Nur ein fehlerfreies Testament garantiert, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers auch wirksam umgesetzt werden kann und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Bei der Erstellung eines wirksamen Testaments müssen gesetzliche Vorgaben wie z.B. Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Unter Ehegatten ist dabei das sog. Berliner-Testament sehr beliebt. Dabei ist dies nicht in jedem Fall die einzige und häufig auch nicht die günstigste Gestaltung für Ehegatten.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken um die Regelung des Nachlasses zu machen. Als auf das Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zeigen wir Ihnnen die unterschiedlichen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile auf.
Pflichtteilsrecht
Sind nahe Angehörige durch ein Testament von der Erbfolge ausgenommen worden, so steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
In der Regel hat der Pflichtteilsberechtigte keine Kenntnis über den Nachlass, aus diesem Grunde steht ihm ein Auskunfts und Wertmittlungsanspruch gegen die Erben zu.
Hat der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dem Pflichtteilsberechtigten noch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu stehen.
Erhält der Testamentserbe weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, so steht auch diesem ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwalt für Erbrecht gerne im Berich des Pflichtteilsrechts.
Landwirtschaftliche Erbrecht
Ein Erbfall in der Landwirtschaft unterliegt besonderen erbrechtlichen Bestimmungen. In den damligen britischen Besatzungszonnen kommt die Höfeordnung zur Anwendung.
Hierbei steht den sog. weichenden Erben, also den Erben, die nicht Hoferbe werden ein sich nach dem Wirtschaftswert bemessene Abfindung zu. Streitigkeiten entstehen dabei in der Regel, wenn der Hoferbe Flächen von dem Betrieb veräußert und ein sog. Nachabfindungsanspruch entsteht.
Dabei kann es bereits schon bei der eigentlichen Erbfolge zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Es ist grundsätzlich danach zu Fragen liegt ein Hof im Sinne der Höfeordnung vor oder ist die Hofeigenschaft entfallen und ist der Hoferbe überhaupt wirtschaftsfähig.
Das landwirtschaftliche Erbrecht stellt einen besonderen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.
Behindertentestament
Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht selten. Besonders sensibel ist das Thema jedoch, wenn einer Ihrer Nachkommen behindert ist.
Denn sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen erhalten bekimmt der Sozialhilfeträger fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen, dies gilt auch für ererbtes Vermögen.
Stellen Sie daher mit einem Behindertentestament sicher, dass Ihr Erbe das ihm zustehende Erbe auch tatsächlich erhält.
Beim Behindertentestament sind die Voraussetzungen des BGB insbesondere zu beachten, damit der testamentarische Wille auch tatsächlich zum tragen kommt. Wir sind Ihnen als Fachanwalt für Ebrecht bei der rechtssicheren Erstellung eines Behindertentestaments behilflich.
Testamentsvollstreckung
Mit einem Testament möchte man sein Vermögen schützen, das Erbe gerecht verteilen und den Frieden in der Familie wahren.
In der Praxis kommt es aber nicht selten vor, dass der Nachlass nicht nach den tatsächlichen Vorstellungen des Erblassers verteilt wird und Konflikte innerhalb der Familie, diese spalten.
Das lässt sich umgehen, indem eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung schon zu Lebzeiten organisiert wird. Somit wird eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung sichergestellt.
Ferner wird der Nachlass nicht durch Kosten für einen unnötigen Rechtsstreit gemindert. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind vielfältig und erfordert neben juristischen auch eine Vielzahl praktischer Kenntnisse.
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. steht Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht nicht nur als rechtlicher Berater zur Seite, sondern übernimmt für Sie auch gerne die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Wie berechnet sich der Pflichtteil im Erbrecht?
Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Pflichtteil-Berechnung: die Pflichtteil-Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Was ist bei der Testamentserstellung zu beachten?
Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte. Ihr Fachanwalt für Erbrecht berät Sie gerne.
Muss sich der Erbe Schenkungen anrechnen lassen?
Nach § 2325 BGB werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, auf die Erbschaft angerechnet. Unabhängig von dieser Regelung werden auch Schenkungen beim Erben angerechnet, bei denen es sich um sogenannte Ausstattungen handelt.
Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
Die Nachfolgeplanung sollte bereits frühzeitig in den Blick genommen werden. Grundsätzlich sollte das Testament auf das Unternehmen abgestimmt werden. Hierdurch können tatsächliche und vor aber auch steuerlich Probleme vermieden werden. Testament und Gesellschaftsvertrag sollten dabei stets Hand in Hand gehen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge. Sie bestimmen damit für den Fall einer Notsituation einen Bevollmächtigen die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für Sie zu erledigen. Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille jederzeit gewahrt bleibt.
Was versteht man unter einem Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Bei rechtlichen Fragen vereinbaren Sie einen ersten Termin mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht.
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