Fachanwalt für Erbrecht

Umfassende rechtliche Beratung im Erbrecht. Ihr Fachan­walt für Erbrecht, ver­ständlich berat­en — kom­pe­tent vertreten.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Effektive Vermögensnachfolge weiter gedacht!

Die Pla­nung der eige­nen Ver­mö­gen­snach­folge ist weit mehr als nur die erbrechtliche Gestal­tung eines Tes­ta­ments. Es impliziert die rechtlichen Schnittstellen zwis­chen Erb‑, Fam­i­lien- und Steuer­recht. Im Rah­men der Unternehmen­snach­folge spielt fern­er das Han­dels- und Gesellschaft­srecht eine nicht unwesentliche Rolle.

Die Ver­mö­gen­snach­fol­ge­pla­nung set­zt dabei bere­its frühzeit­ig an und ist je nach aktueller Lebenslage stetts an die wech­sel­nden Bedürfnise anzu­passen. Als Fachan­walt für Erbrecht berat­en wir Sie bei Ihren erbrechtlichen Anliegen umfassend.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht — Angebot

Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Erben vorhan­den unab­hängig ob geset­zliche Erben oder auf­grund Tes­ta­ments, so entste­ht eine sog. Erbenge­mein­schaft. Diese gilt es grund­säztlich auseinan­der zu setzen.

Hierbe kommt es nicht setl­ten zu stre­it­igkeit­en zwis­chen den Mitereben. Ins­beson­dere geht es dabei um anrech­nungs­fähige Vorempfänge seit­ens des Erblassers.

Aber auch bere­its im Rah­men der Ver­wal­tung der Erbenge­mein­schaft kommt es zu Unstim­migkeit­en zwis­chen den Erben. Wer hat welche Kosten zu tragen?

Im Rah­men der Erbau­seinan­der­set­zung ste­hen wir Ihnen als Fachan­walt für Erbrecht bera­tend zur Seite.

Testamentsgestaltung

Nur ein fehler­freies Tes­ta­ment garantiert, dass die let­ztwillige Ver­fü­gung des Erblassers auch wirk­sam umge­set­zt wer­den kann und Stre­it­igkeit­en unter den Erben ver­mieden wer­den. Bei der Erstel­lung eines wirk­samen Tes­ta­ments müssen geset­zliche Vor­gaben wie z.B. Pflicht­teil­sansprüche berück­sichtigt werden.

Unter Ehe­gat­ten ist dabei das sog. Berlin­er-Tes­ta­ment sehr beliebt. Dabei ist dies nicht in jedem Fall die einzige und häu­fig auch nicht die gün­stig­ste Gestal­tung für Ehegatten. 

Grund­sät­zlich ist es rat­sam, sich frühzeit­ig Gedanken um die Regelung des Nach­lass­es zu machen. Als auf das Erbrecht spezial­isierte Anwalt­skan­zlei zeigen wir Ihn­nen die unter­schiedlichen Möglichkeit­en sowie deren Vor- und Nachteile auf.

Pflichtteilsrecht

Sind nahe Ange­hörige durch ein Tes­ta­ment von der Erb­folge ausgenom­men wor­den, so ste­ht ihnen ein Pflicht­teil­sanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des geset­zlichen Erbanspruchs.

In der Regel hat der Pflicht­teils­berechtigte keine Ken­nt­nis über den Nach­lass, aus diesem Grunde ste­ht ihm ein Auskun­fts und Wert­mit­tlungsanspruch gegen die Erben zu.

Hat der Erblass­er bere­its zu Lebzeit­en Ver­mö­genswerte ver­schenkt, kann dem Pflicht­teils­berechtigten noch ein sog. Pflicht­teilsergänzungsanspruch zu stehen.

Erhält der Tes­ta­mentserbe weniger als die Hälfte seines geset­zlichen Erbteils, so ste­ht auch diesem ein Pflicht­teilsergänzungsanspruch zu.

Wir berat­en und vertreten Sie als Fachan­walt für Erbrecht gerne im Berich des Pflicht­teil­srechts.

Landwirtschaftliche Erbrecht

Ein Erb­fall in der Land­wirtschaft unter­liegt beson­deren erbrechtlichen Bes­tim­mungen. In den damli­gen britis­chen Besatzungszon­nen kommt die Höfe­ord­nung zur Anwendung.

Hier­bei ste­ht den sog. weichen­den Erben, also den Erben, die nicht Hoferbe wer­den ein sich nach dem Wirtschaftswert bemessene Abfind­ung zu. Stre­it­igkeit­en entste­hen dabei in der Regel, wenn der Hoferbe Flächen von dem Betrieb veräußert und ein sog. Nach­abfind­ungsanspruch entsteht.

Dabei kann es bere­its schon bei der eigentlichen Erb­folge zu rechtlichen Stre­it­igkeit­en kom­men. Es ist grund­sät­zlich danach zu Fra­gen liegt ein Hof im Sinne der Höfe­ord­nung vor oder ist die Hofeigen­schaft ent­fall­en und ist der Hoferbe über­haupt wirtschaftsfähig.

Das land­wirtschaftliche Erbrecht stellt einen beson­deren Schw­er­punkt unser­er anwaltlichen Tätigkeit dar.

Behindertentestament

Erb­schaftsstre­it­igkeit­en sind nicht sel­ten. Beson­ders sen­si­bel ist das The­ma jedoch, wenn ein­er Ihrer Nachkom­men behin­dert ist. 

Denn sobald Men­schen mit Behin­derun­gen Sozialleis­tun­gen erhal­ten bekimmt der Sozial­hil­feträger fast uneingeschränk­ten Zugriff auf das Ver­mö­gen, dies gilt auch für ererbtes Ver­mö­gen. 

Stellen Sie daher mit einem Behin­der­ten­tes­ta­ment sich­er, dass Ihr Erbe das ihm zuste­hende Erbe auch tat­säch­lich erhält.  

Beim Behin­der­ten­tes­ta­ment sind die Voraus­set­zun­gen des BGB ins­beson­dere zu beacht­en, damit der tes­ta­men­tarische Wille auch tat­säch­lich zum tra­gen kommt. Wir sind Ihnen als Fachan­walt für Ebrecht bei der rechtssicheren Erstel­lung eines Behin­der­ten­tes­ta­ments behilflich. 

Testamentsvollstreckung

Mit einem Tes­ta­ment möchte man sein Ver­mö­gen schützen, das Erbe gerecht verteilen und den Frieden in der Fam­i­lie wahren.

In der Prax­is kommt es aber nicht sel­ten vor, dass der Nach­lass nicht nach den tat­säch­lichen Vorstel­lun­gen des Erblassers verteilt wird und Kon­flik­te inner­halb der Fam­i­lie, diese spalten.

Das lässt sich umge­hen, indem eine tes­ta­men­tarisch vom Erblass­er ange­ord­nete Tes­ta­mentsvoll­streck­ung schon zu Lebzeit­en organ­isiert wird. Somit wird eine rei­bungslose und kon­flik­t­freie Nach­lass­ab­wick­lung sichergestellt.

Fern­er wird der Nach­lass nicht durch  Kosten für einen unnöti­gen Rechtsstre­it gemindert.  Die Auf­gaben des Tes­ta­mentsvoll­streck­ers sind vielfältig und erfordert neben juris­tis­chen auch eine Vielzahl prak­tis­ch­er Kenntnisse.

Recht­san­walt Björn-Thor­ben Knoll, LL.M. ste­ht Ihnen als Fachan­walt für Erbrecht nicht nur als rechtlich­er Berater zur Seite, son­dern übern­immt für Sie auch gerne die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine auss­chließlich aufs Erbrecht spezial­isierte und tätige Recht­san­walt­skan­zlei. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt im land­wirtschaftlichen Erbrecht. Wir berat­en Sie bei Fra­gen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich. 

Im Rah­men der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en, als auch in gerichtlichen Ver­fahren. Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren ein erstes Beratungsgespräch.

Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Wie berechnet sich der Pflichtteil im Erbrecht?

Die Höhe des Pflicht­teils ist von der Höhe des Erbes und der geset­zlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nach­lasshöhe ver­schaf­fen – nur so hat man eine Basis für die Berech­nung. Ist bekan­nt, wie hoch der geset­zliche Erban­teil ist, fol­gt die Pflicht­teil-Berech­nung: die Pflicht­teil-Höhe bez­if­fert sich auf genau 50 % des geset­zlichen Erbteils.

Was ist bei der Testamentserstellung zu beachten?

Wer seinen let­zten Willen for­mulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papi­er und einen Stift. Das Auf­set­zen eines Tes­ta­ments erfol­gt entwed­er eigen­händig durch ein hand­schriftlich­es Tes­ta­ment oder durch eine notarielle Beurkun­dung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Tes­ta­ment hand­schriftlich schreiben, dieses auch zu unter­schreiben und mit Ort und Datum zu verse­hen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beacht­en, wenn man ein Tes­ta­ment auf­set­zen möchte. Ihr Fachan­walt für Erbrecht berät Sie gerne.

Muss sich der Erbe Schenkungen anrechnen lassen?

Nach § 2325 BGB wer­den Schenkun­gen, die der Erblass­er in den let­zten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenom­men hat, auf die Erb­schaft angerech­net. Unab­hängig von dieser Regelung wer­den auch Schenkun­gen beim Erben angerech­net, bei denen es sich um soge­nan­nte Ausstat­tun­gen handelt. 

Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?

Die Nach­fol­ge­pla­nung sollte bere­its frühzeit­ig in den Blick genom­men wer­den. Grund­sät­zlich sollte das Tes­ta­ment auf das Unternehmen abges­timmt wer­den. Hier­durch kön­nen tat­säch­liche und vor aber auch steuer­lich Prob­leme ver­mieden wer­den. Tes­ta­ment und Gesellschaftsver­trag soll­ten dabei stets Hand in Hand gehen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vor­sorgevoll­macht ist ein Instru­ment der rechtlichen Vor­sorge. Sie bes­tim­men damit für den Fall ein­er Not­si­t­u­a­tion einen Bevollmächti­gen die finanziellen, organ­isatorischen und medi­zinis­chen Vorgänge für Sie zu erledi­gen. Sie stellen damit sich­er, dass Ihr Wille jed­erzeit gewahrt bleibt. 

Was versteht man unter einem Vermächtnis?

Ein Ver­mächt­nis ist eine Zuwen­dung eines Ver­mö­gensvorteils, ohne den Begün­stigten zum Erben zu machen. Er hat als soge­nan­nter Ver­mächt­nis­nehmer lediglich eine schul­drechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbenge­mein­schaft. Das bedeutet, dass ein Ver­mächt­nis­nehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflicht­en teilt. Ein Ver­mächt­nis ist in der Regel eine einzelne Zuwen­dung, die aus dem gesamten Nach­lass her­ausgenom­men und ein­er bes­timmten Per­son zuge­sprochen wird. Bei rechtlichen Fra­gen vere­in­baren Sie einen ersten Ter­min mit Ihrem Fachan­walt für Erbrecht.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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