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Recht auf den Pflichtteil: Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein und beraten Sie umfassend

Sich­ern Sie sich Ihren recht­mäßi­gen Pflicht­teil­sanspruch mit der Unter­stützung unseres erfahre­nen Fachan­walts für Erbrecht.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Ihr Pflichtteil: Sicher und gerecht 

Der Pflicht­teil ist ein unverzicht­bares Instru­ment, um sicherzustellen, dass Sie als nah­este­hen­der Ange­höriger Ihren fairen Anteil erhal­ten. Unser engagiertes Team ken­nt die rechtlichen Fein­heit­en und arbeit­et eng mit Ihnen zusam­men, um Ihren Pflicht­teil erfol­gre­ich einzu­fordern. Mit unser­er umfan­gre­ichen Exper­tise im Erbrecht und unser­er indi­vidu­ellen Beratung entwick­eln wir eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Sit­u­a­tion gründlich zu analysieren und alle rel­e­van­ten Fak­toren zu berück­sichti­gen. Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Fach­wis­sen, um Ihren Pflicht­teil zu sich­ern. Wir ste­hen Ihnen mit unser­er kom­pe­ten­ten Beratung zur Seite und vertreten Ihre Inter­essen mit Nachdruck.

Pflichtteilsrecht: Ihr Anwalt für sichere Ansprüche.

Ihr Recht als Pflichtteilsberechtigter — Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen, Ihren gerechten Anteil zu sichern!

Ihr Pflicht­teil ist ein unverzicht­bares Erbrecht. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht set­zt sich lei­den­schaftlich und kom­pe­tent für Ihre Inter­essen ein.

Unsere spezial­isierte Kan­zlei ken­nt die kom­plex­en Pflicht­teil­saspek­te und entwick­elt eine maßgeschnei­derte Strate­gie für Ihren gerecht­en Anteil.

Mit fundiert­er Erfahrung im Erbrecht bieten wir indi­vidu­elle Beratung, ver­ständliche Erläuterun­gen Ihrer Rechte und kon­se­quente Durch­set­zung derselben.

Ver­trauen Sie unser­er Exper­tise, um Ihren Pflicht­teil zu sich­ern. Wir begleit­en Sie, ste­hen an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt für eine Beratung. Gemein­sam erar­beit­en wir eine effek­tive Strate­gie, um Ihren gerecht­en Anteil zu gewährleisten.

Sich­ern Sie sich Ihren Pflicht­teil — Wir vertreten Ihre Inter­essen kom­pe­tent und engagiert!

Pflichtteilsrecht: Verjährung — Ihr Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei rechtzeitiger Durchsetzung!

Die Ver­jährung im Pflicht­teil­srecht kann Ansprüche zunichte machen. Han­deln Sie jet­zt, um Ihren gerecht­en Pflicht­teil zu sich­ern. Unsere erprobte Erbrecht­skan­zlei ste­ht Ihnen zur Seite.

Mit unserem Experten­wis­sen im Pflicht­teil­srecht und SEO-opti­miert­er Beratung helfen wir Ihnen, Ver­jährungs­fris­ten zu überwachen und Ihre Ansprüche rechtzeit­ig gel­tend zu machen. Wir erk­lären ver­ständlich, welche Fris­ten in Ihrem Fall gel­ten und wie Sie erfol­gre­ich Ihr Recht ein­fordern können.

Unsere Fachan­wälte für Erbrecht sind mit den kom­plex­en Aspek­ten der Ver­jährung im Pflicht­teil­srecht bestens ver­traut. Wir analysieren Ihre Sit­u­a­tion und entwick­eln eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihre Ansprüche rasch und effizient durchzusetzen.

Ver­trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fundierte Beratung, um Ver­jährung im Pflicht­teil­srecht zu ver­hin­dern. Wir unter­stützen Sie und set­zen uns nach­drück­lich für Ihr Recht ein.

Kon­tak­tieren Sie uns heute für eine Beratung. Gemein­sam erar­beit­en wir eine Lösung, um Ihre Ansprüche zeit­nah und effek­tiv durchzusetzen.

Nutzen Sie jet­zt die Gele­gen­heit, Ihre Pflicht­teil­sansprüche zu sich­ern. Wir sind an Ihrer Seite, um Ihre Inter­essen zu schützen und Ihnen die nötige Sicher­heit zu geben!

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Ihr Fachanwalt für Erbrecht sichert Ihnen Ihren gerechten Anteil!

Der Pflicht­teilsergänzungsanspruch ist ein oft überse­hen­er rechtlich­er Aspekt. Mit unser­er pro­fes­sionellen Unter­stützung als erfahrene Fachan­wälte für Erbrecht kön­nen Sie sich­er­stellen, dass Ihnen Ihr voller Pflicht­teil zusteht.

Unsere Kan­zlei bietet eine umfassende und SEO-opti­mierte Beratung zum The­ma Pflicht­teilsergänzungsanspruch. Wir analysieren Ihre Sit­u­a­tion und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfol­gre­ich durchzusetzen.

Unsere Fachan­wälte für Erbrecht ver­fü­gen über tiefge­hen­des Fach­wis­sen und langjährige Erfahrung im Umgang mit Pflicht­teilsergänzungsansprüchen. Wir set­zen uns mit Engage­ment und Exper­tise für Ihr Recht ein und unter­stützen Sie bei der Durch­set­zung Ihres Anspruchs.

Mit unser­er maßgeschnei­derten Beratung entwick­eln wir eine effek­tive Strate­gie, um Ihren Pflicht­teilsergänzungsanspruch erfol­gre­ich durchzuset­zen. Wir erk­lären ver­ständlich Ihre Rechte und begleit­en Sie durch den gesamten Prozess.

Kon­tak­tieren Sie uns heute für eine Beratung. Gemein­sam erar­beit­en wir eine maßgeschnei­derte Lösung, um Ihren Pflicht­teilsergänzungsanspruch zu sich­ern und Ihnen die Gerechtigkeit zuteil­w­er­den zu lassen.

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Ihr Pflichtteilsrestanspruch: Mit unserer Expertise erfolgreich durchsetzen!

Der Pflicht­teil­srestanspruch ist ein bedeut­samer rechtlich­er Anspruch, den berechtigte Erben gel­tend machen kön­nen. Unsere ange­se­hene Kan­zlei für Erbrecht ste­ht Ihnen mit umfan­gre­ich­er Erfahrung und Exper­tise zur Seite, um Ihren Pflicht­teil­srestanspruch erfol­gre­ich durchzusetzen.

Unsere spezial­isierten Fachan­wälte für Erbrecht ver­ste­hen die Kom­plex­ität dieses Anspruchs und set­zen sich lei­den­schaftlich für Ihre Rechte ein. Wir analysieren Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion sorgfältig und entwick­eln eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihren gerecht­en Anteil am Erbe zu sichern.

Mit unser­er pro­fes­sionellen Beratung und unserem tief­greifend­en juris­tis­chen Wis­sen begleit­en wir Sie durch den gesamten Prozess der Pflicht­teil­srestanspruch-Durch­set­zung. Wir sind engagiert und kämpfen nach­drück­lich für Ihr Recht.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min zu vere­in­baren. Wir ste­hen bere­it, um Ihnen zu helfen und Ihre Pflicht­teil­srestansprüche erfol­gre­ich gel­tend zu machen. Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und Exper­tise, um Ihren gerecht­en Erban­teil zu sich­ern. Set­zen Sie sich für Ihre Ansprüche ein und nehmen Sie jet­zt Kon­takt auf. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte zu schützen!

Pflichtteilsanspruch des Ehegatten: Wir setzen Ihre Rechte erfolgreich durch!

Der Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten ist ein bedeu­ten­des rechtlich­es Anliegen, das Ihnen als Hin­terblieben­em zuste­ht. Unsere renom­mierte Kan­zlei für Erbrecht ste­ht Ihnen mit umfassender Erfahrung und Exper­tise zur Seite, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch erfol­gre­ich durchzusetzen.

Unsere spezial­isierten Fachan­wälte für Erbrecht ver­ste­hen die Kom­plex­ität dieses Anspruchs und kämpfen lei­den­schaftlich für Ihre Rechte. Wir analysieren Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion sorgfältig und entwick­eln eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihren gerecht­en Anteil am Erbe zu sichern.

Mit unser­er pro­fes­sionellen Beratung und unserem umfassenden juris­tis­chen Wis­sen begleit­en wir Sie durch den gesamten Prozess der Durch­set­zung Ihres Pflicht­teil­sanspruchs des Ehe­gat­ten. Wir set­zen uns nach­drück­lich für Ihre Inter­essen ein und kämpfen für Ihr Recht.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min zu vere­in­baren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihren Pflicht­teil­sanspruch des Ehe­gat­ten erfol­gre­ich gel­tend zu machen, und bieten Ihnen die Sicher­heit, die Sie verdienen.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und Exper­tise, um Ihren gerecht­en Anteil am Erbe zu sich­ern. Set­zen Sie sich für Ihre Ansprüche ein und kon­tak­tieren Sie uns jet­zt. Wir sind bere­it, Ihnen zu helfen und Ihre Rechte zu verteidigen!

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

​Als Fachan­walt für Erbrecht sind wir spezial­isiert auf die Gel­tend­machung von Pflicht­teil­sansprüchen. Wir wis­sen, wie wichtig es ist, Ihren gerecht­en Anteil am Erbe zu sich­ern, und ste­hen Ihnen mit unser­er Exper­tise zur Seite.

Unsere engagierten Anwälte analysieren Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion gründlich und entwick­eln eine maßgeschnei­derte Strate­gie, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch erfol­gre­ich durchzuset­zen. Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess und kämpfen lei­den­schaftlich für Ihre Interessen.

Nehmen Sie noch heute Kon­takt zu uns auf, um einen Beratung­ster­min zu vere­in­baren. Wir ste­hen Ihnen zur Seite, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch effek­tiv gel­tend zu machen und Ihnen die Sicher­heit zu geben, die Sie verdienen.

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Antworten auf Fra­gen zum Pflichtteilsanspruch

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können?

Um einen Pflicht­teil­sanspruch gel­tend machen zu kön­nen, müssen in der Regel fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllt sein.

Rechtliche Stel­lung: Der Pflicht­teil­sanspruch ste­ht grund­sät­zlich nahen Ange­höri­gen des Erblassers zu, wie beispiel­sweise den Kindern oder dem Ehegatten.

Enter­bung: Der Pflicht­teil­sanspruch entste­ht, wenn der Erblass­er den Pflicht­teils­berechtigten tes­ta­men­tarisch enterbt hat oder wenn ein geset­zlich­es Erbrecht nicht gewährt wurde.

Auss­chlussgründe: Unter bes­timmten Umstän­den kann der Pflicht­teil­sanspruch aus­geschlossen sein, beispiel­sweise bei schw­eren Ver­fehlun­gen gegenüber dem Erblasser.

Fris­ten: Die Gel­tend­machung des Pflicht­teil­sanspruchs unter­liegt in der Regel ein­er geset­zlichen Auss­chlussfrist, die einge­hal­ten wer­den muss.

Berech­nung des Pflicht­teils: Der Pflicht­teil­sanspruch umfasst in der Regel die Hälfte des geset­zlichen Erbteils und wird nach bes­timmten Regeln berech­net, unter Berück­sich­ti­gung von Ver­mö­genswerten und Schenkun­gen zu Lebzeit­en des Erblassers.

Es ist wichtig, sich frühzeit­ig an einen Fachan­walt für Erbrecht zu wen­den, um die indi­vidu­ellen Voraus­set­zun­gen für einen Pflicht­teil­sanspruch zu prüfen und eine rechtliche Beratung zu erhal­ten. Jed­er Fall kann unter­schiedlich sein, und eine fundierte rechtliche Analyse ist entschei­dend, um den Pflicht­teil­sanspruch erfol­gre­ich durch­set­zen zu können.

Wie kann ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs helfen und welche Schritte sind dabei erforderlich?

Ein Fachan­walt für Erbrecht kann bei der Durch­set­zung eines Pflicht­teil­sanspruchs eine entschei­dende Rolle spie­len. Hier sind einige Wege, wie ein Anwalt Ihnen helfen kann:

  1. Beratung und Prü­fung: Ein Anwalt prüft Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion, um festzustellen, ob ein Pflicht­teil­sanspruch beste­ht. Er erk­lärt Ihnen Ihre Rechte und informiert Sie über mögliche Schritte.

  2. Kom­mu­nika­tion mit dem Erben: Der Anwalt kom­mu­niziert mit dem Erben oder dessen Rechtsvertreter, um den Pflicht­teil­sanspruch offiziell gel­tend zu machen und Ver­hand­lun­gen zu führen.

  3. Bewe­is­führung: Falls nötig, unter­stützt der Anwalt Sie bei der Beschaf­fung der erforder­lichen Doku­mente und Beweise, um Ihren Pflicht­teil­sanspruch zu unter­mauern, beispiel­sweise Nach­weise über den Wert des Nach­lass­es oder Schenkungen.

  4. außerg­erichtliche Eini­gung: Der Anwalt kann ver­suchen, eine außerg­erichtliche Eini­gung mit dem Erben zu erzie­len, um eine lang­wierige gerichtliche Auseinan­der­set­zung zu ver­mei­den. Dabei wer­den Ver­hand­lun­gen geführt, um eine faire und angemessene Lösung zu finden.

  5. Gerichtliche Durch­set­zung: Wenn eine außerg­erichtliche Eini­gung nicht möglich ist, ver­tritt der Anwalt Ihre Inter­essen vor Gericht. Er bere­it­et die notwendi­gen rechtlichen Schritte vor, erstellt Klageschriften und ver­tritt Sie in den Verhandlungen.

  6. Durch­set­zung des Urteils: Wenn ein Gericht­surteil zugun­sten des Pflicht­teils­berechtigten ergan­gen ist, unter­stützt der Anwalt bei der Durch­set­zung des Urteils und der Erfül­lung des Pflichtteilsanspruchs.

Ein Fachan­walt für Erbrecht ist mit den spez­i­fis­chen rechtlichen Bes­tim­mungen und Ver­fahren im Zusam­men­hang mit Pflicht­teil­sansprüchen ver­traut. Er wird Ihre Inter­essen effek­tiv vertreten und Ihnen während des gesamten Prozess­es zur Seite ste­hen, um eine erfol­gre­iche Durch­set­zung Ihres Pflicht­teil­sanspruchs zu gewährleisten.

Welche steuerlichen Aspekte sind im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch zu beachten?

Im Zusam­men­hang mit dem Pflicht­teil­sanspruch sind auch einige steuer­liche Aspek­te zu beachten:

  1. Erb­schaft­s­teuer: Sowohl der Erblass­er als auch der Pflicht­teils­berechtigte kön­nen erb­schaft­s­teuer­liche Auswirkun­gen haben. Der Pflicht­teil­sanspruch selb­st unter­liegt zwar nicht der Erb­schaft­s­teuer, jedoch kann der Emp­fang des Pflicht­teils zu ein­er Erhöhung der Steuer­last für den Erben führen.

  2. Bew­er­tung des Pflicht­teil­sanspruchs: Für die Berech­nung der Erb­schaft­s­teuer wird der Pflicht­teil­sanspruch mit einem bes­timmten Wert ange­set­zt. Die Bew­er­tung erfol­gt nach den geset­zlichen Vor­gaben und berück­sichtigt unter anderem den Wert des Nach­lass­es und mögliche Schenkungen.

  3. Frei­be­träge und Steuer­sätze: Bei der Erb­schaft­s­teuer gel­ten bes­timmte Frei­be­träge, bis zu deren Höhe kein Steuer­be­trag entrichtet wer­den muss. Diese Frei­be­träge kön­nen je nach Ver­wandtschafts­grad unter­schiedlich sein. Darüber hin­aus sind die Steuer­sätze gestaffelt und steigen mit zunehmen­dem Wert des Erwerbs.

  4. Steuerop­ti­mierung: Ein Fachan­walt für Erbrecht kann Ihnen bei der steuerop­ti­malen Gestal­tung des Pflicht­teil­sanspruchs helfen. Durch geschick­te Pla­nung und Berück­sich­ti­gung steuer­lich­er Frei­be­träge und Gestal­tungsmöglichkeit­en kann eine Reduzierung der Steuer­last erre­icht werden.

Es ist rat­sam, sich frühzeit­ig an einen Fachan­walt für Erbrecht zu wen­den, um eine umfassende Beratung zu den steuer­lichen Aspek­ten im Zusam­men­hang mit dem Pflicht­teil­sanspruch zu erhal­ten. Der Anwalt kann Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion analysieren und Ihnen dabei helfen, steuer­liche Fall­stricke zu ver­mei­den und eine opti­male Lösung zu finden.

Können Schenkungen oder Übertragungen zu Lebzeiten die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beeinflussen?

Ja, Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen zu Lebzeit­en kön­nen die Höhe des Pflicht­teil­sanspruchs bee­in­flussen. Gemäß dem Pflicht­teil­srecht wer­den Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen, die inner­halb eines bes­timmten Zeitraums vor dem Erb­fall erfol­gen, bei der Berech­nung des Pflicht­teil­sanspruchs berück­sichtigt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Pflicht­teils­berechtigte nicht durch vor­weggenommene Erb­folge benachteiligt wird.

In den meis­ten Rechtssys­te­men wird ein soge­nan­nter Pflicht­teilsergänzungsanspruch gel­tend gemacht, wenn Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen zu Lebzeit­en stattge­fun­den haben. Dieser Anspruch ermöglicht es dem Pflicht­teils­berechtigten, den Wert der Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen auf den Pflicht­teil aufzurech­nen. Dadurch soll sichergestellt wer­den, dass der Pflicht­teils­berechtigte seinen geset­zlichen Min­destanteil am Nach­lass erhält.

Die genauen Regelun­gen zur Berück­sich­ti­gung von Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen zu Lebzeit­en kön­nen in den jew­eili­gen erbrechtlichen Vorschriften eines Lan­des unter­schiedlich sein. Es ist daher rat­sam, sich an einen Fachan­walt für Erbrecht zu wen­den, um eine genaue Ein­schätzung der Auswirkun­gen von Schenkun­gen oder Über­tra­gun­gen auf den Pflicht­teil­sanspruch zu erhal­ten und mögliche Gestal­tungsmöglichkeit­en zu besprechen. Der Anwalt kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflicht­en informieren und Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Pflicht­teil­sanspruchs unterstützen.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs?

Die Fris­ten für die Gel­tend­machung eines Pflicht­teil­sanspruchs kön­nen je nach Recht­sor­d­nung vari­ieren. In Deutsch­land gilt beispiel­sweise gemäß § 2332 des Bürg­er­lichen Geset­zbuchs (BGB) eine Frist von drei Jahren ab dem Zeit­punkt, zu dem der Pflicht­teils­berechtigte von dem Erb­fall und seinem Pflicht­teil­sanspruch Ken­nt­nis erlangt. Diese Frist wird als “Pflicht­teilsver­jährung” bezeichnet.

Es ist wichtig, dass der Pflicht­teil­sanspruch inner­halb dieser Frist gegenüber dem Erben oder dem Nach­lass­gericht gel­tend gemacht wird. Andern­falls kann der Anspruch auf den Pflicht­teil ver­fall­en. Es ist rat­sam, die Fris­ten genau zu beacht­en und den Pflicht­teil­sanspruch rechtzeit­ig gel­tend zu machen.

Es gibt jedoch Aus­nah­men von der drei­jähri­gen Ver­jährungs­frist, beispiel­sweise wenn der Erbe den Pflicht­teils­berechtigten arglistig über den Erb­fall getäuscht hat. In solchen Fällen kann eine Ver­längerung der Ver­jährungs­frist möglich sein. Es ist empfehlenswert, sich frühzeit­ig an einen Fachan­walt für Erbrecht zu wen­den, um die indi­vidu­ellen Fris­ten und mögliche Aus­nah­men zu prüfen und den Pflicht­teil­sanspruch frist­gerecht gel­tend zu machen.

Ein Fachan­walt für Erbrecht kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflicht­en im Zusam­men­hang mit dem Pflicht­teil­sanspruch informieren und Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Anspruchs unterstützen.

Super fre­undlich­er Anwalt, sehr nah­bar, ver­ständliche Kom­mu­nika­tion. Hat mir gut geholfen. Dankeschön!
Kim
Kim 
22 Sep­tem­ber 2022
Man wird über die Recht­slage sehr gut aufgek­lärt und fühlt sich sehr willkom­men. Top!
Bernd Hartmann
Bernd Hartmann 
23 Jan­u­ar 2021
Ich kann keine neg­a­tiv­en Punk­te aufweisen, was man sucht, find­et man hier zu 100%. Immer wieder gerne!
Maria Wolter
Maria Wolter 
22 Jan­u­ar 2021
Herr Knoll braucht wenig Zeit um die ganze Sit­u­a­tion zu ver­ste­hen und beste Hil­fe zu leis­ten. Ein sehr guter Anwalt!
Martin Zecker
Mar­tin Zecker 
22 Jan­u­ar 2021
Ich möchte mich auf diese Weise bedanken. Herr Knoll ist äußerst sym­pa­thisch und auch sehr pro­fes­sionell. Volle 5 Sterne!
Gustav Schwarz
Gus­tav Schwarz 
21 Jan­u­ar 2021

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