Die Vergütung unserer Tätigkeit
Wir beraten und vertreten Sie in dem Rechtsgebiet, auf das wir uns spezialisiert haben dem Erbrecht und Höferecht, Sie erhalten somit eine umfassende und hochqualifizierte Dienstleistung.
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Vergütung unserer Tätigkeit
Hinweis zu Telefonischen Rechtsauskünften
Wir weisen zunächst höflichst darauf hin, dass wir mündliche Beratungen am Telefon nicht erteilen können. Dies schließt auch vermeintliche „kleine“ Rechtsfragen ein. Zu einer genauen Einschätzung sind meist weitere Informationen und Unterlagen nötig, deren Prüfung im Rahmen eines gesonderten, abzurechnenden Mandats erfolgen kann.
Das Erstgespräch
In der Regel haben Sie die Möglichkeit, uns im Rahmen eines Erstgespräches Ihren Fall zu schildern. Das Erstgespräch rechnen wir dabei nach § 34 RVG mit 190,– Euro zzgl. USt (=226,10 Euro inkl. USt) ab. Im Rahmen des Erstgesprächs nehmen wir uns ausreichend Zeit um Ihren Fall ausreichend zu erörtern. Des Weiteren zeigen wir Ihnen auf, welche weiteren Möglichkeiten bestehen und wie wir Ihnen hierbei behilflich sein können.
Weitergehende Rechtsberatung und ‑vertretung
Für die weitergehende anwaltliche Tätigkeit – Beratungstätigkeit, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit – vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung. Wobei mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG als vereinbart gilt. In Einzelfällen vereinbaren wir eine Pauschalvergütung z.B. im Rahmen von Testamentserstellungen oder Vertragsprüfungen. Dabei wird die Bedeutung und der Umfang der jeweiligen Tätigkeit entsprechend berücksichtigt.
Im Bereich des Erbrechts hat man es mit sehr umfangreichen und rechtlich komplexen Sachverhalten zu tun. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine Vergütungsvereinbarung. Es wird somit gewährleistet, dass im Rahmen der Sachbearbeitung eine transparente Abrechnung der Tätigkeit erfolgen kann.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine ausschließlich aufs Erbrecht spezialisierte und tätige Rechtsanwaltskanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Erbrecht. Wir beraten Sie bei Fragen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten, als auch in gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.
Antworten auf Fragen aus dem Erbrecht
Wie berechnet sich der Pflichtteil im Erbrecht?
Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Pflichtteil-Berechnung: die Pflichtteil-Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Was ist bei der Testamentserstellung zu beachten?
Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte. Ihr Fachanwalt für Erbrecht berät Sie gerne.
Muss sich der Erbe Schenkungen anrechnen lassen?
Nach § 2325 BGB werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, auf die Erbschaft angerechnet. Unabhängig von dieser Regelung werden auch Schenkungen beim Erben angerechnet, bei denen es sich um sogenannte Ausstattungen handelt.
Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
Die Nachfolgeplanung sollte bereits frühzeitig in den Blick genommen werden. Grundsätzlich sollte das Testament auf das Unternehmen abgestimmt werden. Hierdurch können tatsächliche und vor aber auch steuerlich Probleme vermieden werden. Testament und Gesellschaftsvertrag sollten dabei stets Hand in Hand gehen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge. Sie bestimmen damit für den Fall einer Notsituation einen Bevollmächtigen die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für Sie zu erledigen. Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille jederzeit gewahrt bleibt.
Was versteht man unter einem Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Bei rechtlichen Fragen vereinbaren Sie einen ersten Termin mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht.
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