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Die Vergütung unserer Tätigkeit ist ein transparenter und fairer Prozess. 

Bei uns erhal­ten Sie erstk­las­sige rechtliche Dien­stleis­tun­gen. Unsere trans­par­ente Herange­hensweise gewährleis­tet, dass Sie exzel­lente Unter­stützung erhal­ten, ohne unan­genehme Über­raschun­gen bei der Vergü­tung befürcht­en zu müssen.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Transparente und faire Vergütungsvereinbarungen

Unser Ziel ist es, Ihnen in rechtlichen Angele­gen­heit­en zu helfen und gle­ichzeit­ig sicherzustellen, dass unsere Dien­stleis­tun­gen für Sie finanziell zugänglich sind. Daher bieten wir klare und ver­ständliche Infor­ma­tio­nen über unsere Hon­o­rare und Abrech­nungsmodal­itäten. Bei uns wis­sen Sie immer, wofür Sie bezahlen. Wir set­zen auf Ehrlichkeit und Trans­parenz, um sicherzustellen, dass Sie die best­mögliche Unter­stützung erhal­ten, ohne sich Sor­gen um ver­steck­te Kosten machen zu müssen.

Ihre Zufrieden­heit ist unser höch­stes Ziel. Lassen Sie uns gemein­sam über Ihre Anliegen sprechen und eine faire Vergü­tungsstruk­tur entwick­eln, die Ihren Bedürfnis­sen entspricht. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und unsere fairen Kon­di­tio­nen – wir sind für Sie da.

Unser Honorar im Erbrecht: Ehrlich, fair und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Ihr Erstkontakt zum Fachanwalt für Erbrecht: Ihr Schlüssel zur rechtlichen Lösung

Wir heißen Ihre erste Anfrage stets willkom­men, und sie ist für Sie vol­lkom­men kosten­frei und ohne Verpflich­tun­gen. Ganz gle­ich, ob Sie uns tele­fonisch, per E‑Mail, Kon­tak­t­for­mu­lar oder auf andere Weise kon­tak­tieren, wir nehmen uns die Zeit, um zu prüfen, wie und unter welchen Kon­di­tio­nen wir Ihnen weit­er­helfen können.

Bei uns erhal­ten Sie eine umfassende rechtliche Beratung, die auf ein­er Man­dats- und Vergü­tungsvere­in­barung basiert und mit Kosten ver­bun­den ist. Wir möcht­en Sie darüber informieren, dass eine kosten­freie Erst­ber­atung nicht möglich ist.

Sollte es während des Erstkon­tak­ts zu einem Gespräch kom­men, ohne dass dieses in eine Erst­ber­atung oder Man­datierung mün­det, wird dieses Erst­ge­spräch gemäß § 34 RVG mit 190 € zzgl. Umsatzs­teuer in Höhe von 36,10 € berech­net, ins­ge­samt also 226,10 €.

Wir leg­en großen Wert auf trans­par­ente Infor­ma­tio­nen und eine klare Kom­mu­nika­tion in Bezug auf unsere Beratungskosten. Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben oder eine Beratung wün­schen, ste­hen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Einstieg in eine rechtliche Lösung: Die Erstberatung als PAuschalvergütung

Unsere Man­date begin­nen oft mit ein­er Erst­ber­atung. Hier­bei klären wir den Sachver­halt grob, beant­worten rechtliche Fra­gen und entwick­eln erste Strate­gien für Ihre Anliegen. Nach dieser Beratung haben Sie einen Überblick über die Lage, kön­nen entschei­den, ob Sie weit­ere Unter­stützung benöti­gen und ver­ste­hen die Kosten für eine umfassendere Beratung.

Für diese Erst­ber­atung kön­nen wir in den meis­ten Fällen einen Fest­preis fes­tle­gen. Dieser hängt von ver­schiede­nen Fak­toren wie dem Sachver­halt und der Kom­plex­ität der Rechts­fra­gen ab. Sie kön­nen die Erst­ber­atung als Tele­fonat, E‑Mail oder per­sön­lichen Gespräch­ster­min an einem unser­er Kan­zlei wählen. Machen Sie den ersten Schritt zu ein­er rechtlichen Lösung – kon­tak­tieren Sie uns jetzt.

Mindestvergütung: Fairness und Transparenz bei außergerichtlicher und gerichtlicher Anwaltstätigkeit

Unsere anwaltliche Vergü­tung basiert auf ein­er umfassenden Betra­ch­tung Ihrer Angele­gen­heit. Neben dem Zeitaufwand berück­sichti­gen wir auch die wirtschaftliche Bedeu­tung des Fall­es sowie die damit ein­herge­hen­den Haf­tungsrisiken. Dies ermöglicht uns, eine faire und aus­ge­wo­gene Vergü­tung zu gewährleisten.

In Fällen der gerichtlichen Vertre­tung ori­en­tieren wir uns direkt an den geset­zlichen Vor­gaben und berech­nen das Min­desthono­rar gemäß dem Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz (RVG). Bei außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en stim­men wir die Vergü­tung mit Ihnen indi­vidu­ell ab und hal­ten uns dabei stets an die geset­zlichen Richtlinien.

Unsere Zielset­zung ist es, Ihnen eine trans­par­ente und gerechte Kosten­struk­tur anzu­bi­eten. Bei Fra­gen zur anwaltlichen Vergü­tung oder für weit­ere Infor­ma­tio­nen ste­hen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung. Ihr Ver­trauen ist uns wichtig, und wir sind bere­it, alle erforder­lichen Schritte zu unternehmen, um Ihre Anliegen zu vertreten.

Gestaltungen im Erbrecht: Transparente Vergütung für Ihr Testament, Erbvertrag und mehr

Unsere Dien­stleis­tun­gen im Erbrecht gehen über die übliche Beratung hin­aus und umfassen auch kom­plexe Auf­gaben wie die Gestal­tung von Tes­ta­menten, Erb­verträ­gen, Schenkungsverträ­gen und Pflicht­teilsverzicht­en. Unser Grund­satz ist, Ihnen max­i­male Klarheit und Fair­ness bei der Vergü­tung zu bieten. In geeigneten Fällen kön­nen wir sog­ar Pauschal­hono­rare anbi­eten, voraus­ge­set­zt, dass der Aufwand und der Wert der Angele­gen­heit im Vor­feld aus­re­ichend eingeschätzt wer­den kön­nen. So kön­nen Sie Ihre erbrechtlichen Angele­gen­heit­en mit Pla­nungssicher­heit ange­hen und auf unsere Exper­tise vertrauen.

 

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine hochspezial­isierte Recht­san­walt­skan­zlei, die sich auss­chließlich dem Erbrecht wid­met, mit einem beson­deren Schw­er­punkt auf dem land­wirtschaftlichen Erbrecht. Bei allen Fra­gen rund um das Erbrecht bieten wir Ihnen eine umfassende und aus­führliche Beratung.

Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf außerg­erichtliche Angele­gen­heit­en als auch auf gerichtliche Ver­fahren. Wir set­zen uns engagiert für Ihre Inter­essen ein und sor­gen dafür, dass Sie in erbrechtlichen Angele­gen­heit­en best­möglich vertreten werden.

Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren Sie ein erstes Beratungs­ge­spräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Fach­wis­sen zur Seite zu ste­hen und Ihre Anliegen kom­pe­tent zu betreuen.

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Antworten auf Fra­gen zu unserem Hon­rar im Erbrecht

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Honorars eines Anwalts im Erbrecht?

Die Höhe des Hon­o­rars eines Anwalts im Erbrecht kann von ver­schiede­nen Fak­toren bee­in­flusst wer­den. Hier sind einige der wichtig­sten Faktoren:

Art der Dien­stleis­tung: Die Art der erbracht­en Dien­stleis­tung kann die Hon­o­rarhöhe erhe­blich bee­in­flussen. Beispiel­sweise kann die Erstel­lung eines Tes­ta­ments oder Erb­ver­trags in der Regel weniger kosten als die Vertre­tung in einem kom­plex­en Erb­stre­it vor Gericht.

Kom­plex­ität des Falls: Je kom­plex­er der erbrechtliche Fall ist, desto mehr Zeit und Ressourcen wer­den vom Anwalt benötigt. Kom­plexe Fälle erfordern oft eine umfan­gre­ichere Analyse, Recherche und rechtliche Expertise.

Umfang der anwaltlichen Tätigkeit: Die Menge an Arbeit, die ein Anwalt in einen Fall investieren muss, wirkt sich auf das Hon­o­rar aus. Dazu gehören Besprechun­gen mit dem Man­dan­ten, die Prü­fung von Unter­la­gen, Schriftverkehr, Ver­hand­lun­gen und Gerichtsverhandlungen.

Vere­in­barte Vergü­tungsvere­in­barung: Die Art der Vergü­tungsvere­in­barung, die zwis­chen Anwalt und Man­dant getrof­fen wird, bee­in­flusst die Hon­o­rarhöhe. Dies kann eine Stun­den­vergü­tung, ein Pauschal­hono­rar oder eine Erfol­gs­beteili­gung sein.

Zeitaufwand: Der Zeitaufwand, den der Anwalt für den Fall aufwen­det, ist ein entschei­den­der Fak­tor. Dies kann von Fall zu Fall vari­ieren, abhängig von der Anzahl der Arbeitsstun­den, die erforder­lich sind.

Dringlichkeit: Wenn ein Fall drin­gend bear­beit­et wer­den muss, kann dies zu einem höheren Hon­o­rar führen, da der Anwalt unter Umstän­den seine Arbeit­szeit­en anpassen oder andere Fälle zurück­stellen muss.

Erfahrung des Anwalts: Erfahrenere Anwälte kön­nen höhere Hon­o­rare ver­lan­gen, da ihre Fachken­nt­nisse und Erfahrung oft höher bew­ertet werden.

Son­stige Kosten: Zusät­zlich zum Anwalt­shon­o­rar kön­nen dem Man­dan­ten auch Aus­la­gen und Gebühren für Gericht­skosten, Über­set­zun­gen, Gutacht­en und andere notwendi­ge Dien­stleis­tun­gen in Rech­nung gestellt werden.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die Höhe des Anwalt­shon­o­rars in der Regel auf der Grund­lage ein­er schriftlichen Vere­in­barung zwis­chen Anwalt und Man­dant fest­gelegt wird. Diese Vere­in­barung sollte die Hon­o­rarstruk­tur und die Zahlungsmodal­itäten klar definieren, um Missver­ständ­nisse zu ver­mei­den. Der Man­dant sollte den Anwalt nach den geschätzten Kosten und dem voraus­sichtlichen Arbeit­saufwand fra­gen, bevor die Dien­stleis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den, um eine klare Vorstel­lung von den zu erwartenden Kosten zu haben.

Wie erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Erbrecht?

Die Abrech­nung der anwaltlichen Dien­stleis­tun­gen im Falle ein­er gerichtlichen Auseinan­der­set­zung im Erbrecht erfol­gt in der Regel gemäß den Vorschriften des Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­set­zes (RVG) in Deutsch­land. Hier sind die grundle­gen­den Schritte und Prinzip­i­en für die Abrech­nung solch­er Dienstleistungen:

Beratung und Man­dat­san­nahme: Der erste Schritt beste­ht darin, dass der Anwalt das Man­dat annimmt und den Man­dan­ten über seine Rechte und Pflicht­en informiert. Hier­bei wer­den auch die Hon­o­rarvere­in­barun­gen besprochen und schriftlich festgehalten.

Stun­den­satz: In vie­len Fällen basiert die Abrech­nung auf einem Stun­den­satz, den der Anwalt dem Man­dan­ten in Rech­nung stellt. Der Stun­den­satz kann je nach Erfahrung und Fachken­nt­nis­sen des Anwalts vari­ieren. Die Anwalt­skam­mer legt einen Min­d­est- und Höch­st­satz für die Abrech­nung von Anwalt­shon­o­raren fest.

Zeit­er­fas­sung: Der Anwalt erfasst die tat­säch­lich aufgewen­dete Arbeit­szeit für den Fall. Dies umfasst alle Tätigkeit­en, die im Zusam­men­hang mit der gerichtlichen Auseinan­der­set­zung ste­hen, wie Recherche, Schriftverkehr, Vor­bere­itung von Doku­menten, Gericht­ster­mine und Verhandlungen.

Aus­la­gen und Gebühren: Neben dem Stun­den­hono­rar kön­nen dem Man­dan­ten Aus­la­gen und Gebühren in Rech­nung gestellt wer­den. Dazu gehören Gericht­skosten, Über­set­zungs­ge­bühren, Kosten für Sachver­ständi­gengutacht­en und andere notwendi­ge Ausgaben.

Hon­o­rarvere­in­barung: Die Hon­o­rarvere­in­barung zwis­chen Anwalt und Man­dant sollte die genauen Kon­di­tio­nen der Hon­o­rarabrech­nung fes­tle­gen. Dies umfasst den Stun­den­satz, die Berech­nung von Aus­la­gen und Gebühren sowie Zahlungsmodalitäten.

Abrech­nungszyk­lus: Der Anwalt stellt dem Man­dan­ten in der Regel regelmäßig, etwa monatlich oder quar­tal­sweise, eine Abrech­nung über die erbracht­en Dien­stleis­tun­gen und ange­fal­l­enen Kosten aus.

Kosten­fest­set­zung durch das Gericht: In eini­gen Fällen kann es notwendig sein, dass das Gericht die Anwalts­ge­bühren fest­set­zt, ins­beson­dere wenn es Uneinigkeit­en zwis­chen den Parteien über die Abrech­nung gibt.

Rech­nung und Bezahlung: Der Man­dant erhält eine detail­lierte Rech­nung vom Anwalt, auf der alle erbracht­en Dien­stleis­tun­gen und Kosten aufge­führt sind. Die Bezahlung erfol­gt entsprechend der vere­in­barten Zahlungsmodalitäten.

Kostenüber­nahme durch die unter­legene Partei: In eini­gen Fällen kann die unter­legene Partei gemäß dem Kosten­er­stat­tung­sprinzip dazu verpflichtet sein, die Anwalt­skosten der obsiegen­den Partei zu erstatten.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die Abrech­nung der anwaltlichen Dien­stleis­tun­gen im Erbrecht von Fall zu Fall unter­schiedlich sein kann, abhängig von der Kom­plex­ität des Falls, der Anzahl der Arbeitsstun­den, den Aus­la­gen und Gebühren sowie den Vere­in­barun­gen zwis­chen Anwalt und Man­dant. Man­dan­ten soll­ten immer eine klare und schriftliche Hon­o­rarvere­in­barung mit ihrem Anwalt tre­f­fen, um Missver­ständ­nisse zu ver­mei­den und die Trans­parenz bei den Kosten sicherzustellen.

Gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben zur Berechnung des Anwaltshonorars im Erbrecht?

Ja, in Deutsch­land gibt es geset­zliche Vor­gaben zur Berech­nung des Anwalt­shon­o­rars im Erbrecht. Die maßge­bliche Grund­lage hier­für bildet das Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz (RVG), das die Gebühren­regelun­gen für anwaltliche Tätigkeit­en fes­tlegt. Für anwaltliche Dien­stleis­tun­gen im Erbrecht gel­ten die all­ge­meinen Bes­tim­mungen des RVG.

Die wichtig­sten Punk­te bezüglich der Berech­nung des Anwalt­shon­o­rars im Erbrecht nach dem RVG sind:

Stun­den­sätze: Das RVG legt Stun­den­sätze für ver­schiedene Tätigkeit­en fest. Anwälte kön­nen ihre Dien­stleis­tun­gen grund­sät­zlich auf Basis dieser Stun­den­sätze abrech­nen. Der genaue Stun­den­satz kann je nach Erfahrung und Fachken­nt­nis­sen des Anwalts variieren.

Ver­fahrenswert: Für die Berech­nung der Anwalts­ge­bühren im Erbrecht ist oft der Ver­fahrenswert entschei­dend. Der Ver­fahrenswert ist der geschätzte Wert der Angele­gen­heit und bee­in­flusst die Höhe der Gebühren. Je höher der Ver­fahrenswert, desto höher die poten­ziellen Anwaltsgebühren.

Gebühre­narten: Das RVG unter­schei­det zwis­chen ver­schiede­nen Gebühre­narten, darunter die Grundge­bühr, die Ver­fahrens­ge­bühr, die Ter­mins­ge­bühr und weit­ere. Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit kön­nen ver­schiedene Gebühren anfallen.

Erst­ber­atung: Das RVG sieht auch eine beson­dere Gebühr für die Erst­ber­atung vor. Diese Gebühr beträgt in der Regel 190 Euro zzgl. Umsatzs­teuer (Stand: 2021).

Vergü­tungsvere­in­barun­gen: In vie­len Fällen ist es möglich, dass Anwalt und Man­dant eine indi­vidu­elle Hon­o­rarvere­in­barung tre­f­fen, die von den RVG-Vor­gaben abwe­icht. Solche Vere­in­barun­gen soll­ten schriftlich getrof­fen werden.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die konkrete Höhe der Anwalts­ge­bühren im Erbrecht stark von den indi­vidu­ellen Umstän­den des Falls abhängt. Da das RVG zahlre­iche Regelun­gen und Aus­nah­men enthält, ist es rat­sam, die Hon­o­rarvere­in­barun­gen und ‑kon­di­tio­nen immer klar und schriftlich zu klären, um Missver­ständ­nisse zu vermeiden.

Kann ein Anwalt im Erbrecht auch Pauschalhonorare anbieten, und wie werden diese normalerweise berechnet?

Ja, ein Anwalt im Erbrecht kann Pauschal­hono­rare anbi­eten. Pauschal­hono­rare sind eine alter­na­tive Abrech­nungsmeth­ode zu den stun­den­satzbasierten Gebühren gemäß dem Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz (RVG). Bei Pauschal­hono­raren wird im Voraus eine feste Gebühr für die gesamte anwaltliche Dien­stleis­tung vere­in­bart, unab­hängig von der tat­säch­lich aufgewen­de­ten Zeit. Dies bietet Man­dan­ten Kos­ten­trans­parenz und ‑sicher­heit, da sie von Anfang an wis­sen, welche Kosten sie erwarten.

Die Berech­nung eines Pauschal­hono­rars im Erbrecht kann auf ver­schiedene Arten erfolgen:

Pauschal­hono­rar für bes­timmte Dien­stleis­tun­gen: Der Anwalt und der Man­dant vere­in­baren im Voraus einen fes­ten Betrag für eine bes­timmte Dien­stleis­tung oder Beratung, wie z. B. die Erstel­lung eines Tes­ta­ments, die Beratung zur Nach­fol­ge­pla­nung oder die Prü­fung von erbrechtlichen Doku­menten. Die Höhe des Pauschal­hono­rars hängt oft von der Kom­plex­ität des Falls ab.

Pauschal­hono­rar für bes­timmte Phasen: In kom­plex­eren erbrechtlichen Angele­gen­heit­en kann ein Pauschal­hono­rar für ver­schiedene Phasen des Falls vere­in­bart wer­den, wie z. B. die außerg­erichtliche Beratung, die Ver­hand­lun­gen mit anderen Erben oder Pflicht­teils­berechtigten und die gerichtliche Vertre­tung. Jede Phase wird sep­a­rat bewertet.

Pauschal­hono­rar für Gesamt­paket: In eini­gen Fällen bieten Anwälte im Erbrecht ein Gesamt­paket an, das alle erbrechtlichen Dien­stleis­tun­gen von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertre­tung abdeckt. Dieses Pauschal­hono­rar kann sich nach dem Gesam­taufwand und der Kom­plex­ität der Angele­gen­heit richten.

Indi­vidu­elle Vere­in­barun­gen: Die Höhe eines Pauschal­hono­rars kann von Fall zu Fall indi­vidu­ell ver­han­delt wer­den, abhängig von den spez­i­fis­chen Anforderun­gen des Man­dan­ten und des Falls.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass Pauschal­hono­rare im Erbrecht von den geset­zlichen Gebühren gemäß dem RVG abwe­ichen kön­nen. Die Vere­in­barung eines Pauschal­hono­rars sollte schriftlich fest­ge­hal­ten wer­den, um die Vere­in­barun­gen und Kon­di­tio­nen klar zu doku­men­tieren. Man­dan­ten soll­ten auch sich­er­stellen, dass die vere­in­barten Leis­tun­gen und Dien­stleis­tun­gen im Pauschal­hono­rar enthal­ten sind und alle rel­e­van­ten Aspek­te der erbrechtlichen Angele­gen­heit abdeck­en. Es ist rat­sam, vor der Vere­in­barung eines Pauschal­hono­rars mit dem Anwalt alle Details zu klären und sich über mögliche zusät­zliche Kosten oder Gebühren zu informieren.

Welche Rolle spielt die Komplexität eines erbrechtlichen Falls bei der Festlegung des Honorars?

Die Kom­plex­ität eines erbrechtlichen Falls spielt eine entschei­dende Rolle bei der Fes­tle­gung des Hon­o­rars eines Anwalts im Erbrecht. Je kom­plex­er ein Fall ist, desto mehr Aufwand und Fachken­nt­nisse erfordert er in der Regel, was sich auf die Höhe des Hon­o­rars auswirken kann. Hier sind einige Fak­toren, die die Kom­plex­ität eines erbrechtlichen Falls bee­in­flussen und die Hon­o­rar­berech­nung bee­in­flussen können:

Anzahl der Erben und Pflicht­teils­berechtigten: Wenn es viele Erben oder Pflicht­teils­berechtigte gibt, kann dies die Angele­gen­heit kom­plex­er machen, da Inter­essen und Ansprüche abges­timmt wer­den müssen.

Stre­it­igkeit­en und Kon­flik­te: Wenn es Stre­it­igkeit­en oder Kon­flik­te zwis­chen den Erben oder Pflicht­teils­berechtigten gibt, erhöht sich die Kom­plex­ität des Falls erhe­blich. Die Lösung von Kon­flik­ten erfordert zusät­zlichen Aufwand.

Umfang des Nach­lass­es: Ein großer oder vielfältiger Nach­lass kann die Angele­gen­heit kom­plex­er machen, da ver­schiedene Ver­mö­genswerte und Verbindlichkeit­en berück­sichtigt wer­den müssen.

Tes­ta­mentsan­fech­tung: Wenn es Stre­it­igkeit­en über die Gültigkeit eines Tes­ta­ments gibt und es ange­focht­en wird, erhöht sich die Kom­plex­ität des Falls.

Inter­na­tionale Aspek­te: Wenn es inter­na­tionale Aspek­te gibt, wie z. B. aus­ländis­che Ver­mö­genswerte oder Erben im Aus­land, kann dies die Angele­gen­heit kom­plex­er machen, da inter­na­tionales Erbrecht berück­sichtigt wer­den muss.

Steuern und Steuer­pla­nung: Die steuer­lichen Aspek­te eines erbrechtlichen Falls kön­nen die Kom­plex­ität erhöhen, ins­beson­dere wenn kom­plexe Steuer­pla­nung erforder­lich ist.

Ver­mis­chte rechtliche Fra­gen: Wenn im erbrechtlichen Fall andere Rechts­fra­gen auftreten, wie z. B. Immo­bilien­recht, Gesellschaft­srecht oder Fam­i­lien­recht, wird die Angele­gen­heit komplexer.

Die Kom­plex­ität eines Falls bee­in­flusst nicht nur die Hon­o­rarhöhe, son­dern auch den Zeitaufwand, den der Anwalt investieren muss, sowie die erforder­lichen Fachken­nt­nisse und Ressourcen. Anwälte kön­nen die Kom­plex­ität eines Falls bei der Hon­o­rarvere­in­barung berück­sichti­gen und eine angemessene Gebühr basierend auf diesen Fak­toren festlegen.

Welche Leistungen sind normalerweise in den Anwaltsgebühren im Erbrecht enthalten, und welche können zusätzliche Kosten verursachen?

Im Erbrecht kön­nen die Leis­tun­gen, die in den Anwalts­ge­bühren enthal­ten sind, je nach den spez­i­fis­chen Anforderun­gen des Falls und der Vere­in­barung zwis­chen Anwalt und Man­dant vari­ieren. Hier sind einige der in der Regel enthal­te­nen Leistungen:

Beratung: Die anwaltliche Beratung ist in der Regel Teil der Anwalts­ge­bühren. Dies umfasst die Besprechung des Falls, die Analyse der rechtlichen Sit­u­a­tion und die Erar­beitung ein­er Strate­gie zur Lösung des erbrechtlichen Problems.

Recherche: Anwälte führen oft umfan­gre­iche Recherchen durch, um den Fall angemessen zu behan­deln. Dies kann die Unter­suchung von Doku­menten, die Prü­fung von Geset­zen und Vorschriften sowie die Analyse von Gericht­surteilen und Präze­den­zfällen umfassen.

Kom­mu­nika­tion: Anwälte kom­mu­nizieren regelmäßig mit ihren Man­dan­ten, um sie über den Stand des Falls auf dem Laufend­en zu hal­ten und ihre Fra­gen zu beant­worten. Diese Kom­mu­nika­tion, sei es per Tele­fon, E‑Mail oder per­sön­lich, ist nor­maler­weise in den Anwalts­ge­bühren enthalten.

Doku­menten­er­stel­lung: Anwälte erstellen oft die erforder­lichen rechtlichen Doku­mente, wie Tes­ta­mente, Erb­verträge oder Schrift­sätze für Gerichtsverfahren.

Vertre­tung vor Gericht: Wenn ein Fall vor Gericht geht, sind die Kosten für die gerichtliche Vertre­tung nor­maler­weise in den Anwalts­ge­bühren enthal­ten. Dies umfasst die Teil­nahme an Ver­hand­lun­gen, die Vor­lage von Argu­menten vor Gericht und die Vertre­tung der Inter­essen des Mandanten.

Es ist jedoch wichtig zu beacht­en, dass es bes­timmte Leis­tun­gen oder Aus­la­gen geben kann, die zusät­zliche Kosten verur­sachen kön­nen. Hier sind einige Beispiele:

Gericht­skosten: Die Gebühren für Gerichtsver­fahren, wie Gerichts­ge­bühren, kön­nen zusät­zlich zu den Anwalts­ge­bühren anfall­en und müssen vom Man­dan­ten getra­gen werden.

Notarkosten: Wenn notarielle Doku­mente erforder­lich sind, wie beispiel­sweise die Beurkun­dung eines Tes­ta­ments, fall­en sep­a­rate Notarkosten an.

Aus­la­gen: Anwälte kön­nen Aus­la­gen wie Kopi­er- und Ver­sand­kosten oder Gebühren für Expertengutacht­en in Rech­nung stellen. Diese wer­den nor­maler­weise dem Man­dan­ten in Rech­nung gestellt.

Reisekosten: Wenn der Anwalt für den Fall reisen muss, um vor Ort zu sein oder vor Gericht zu erscheinen, kön­nen Reisekosten anfallen.

Die genauen Kosten und Leis­tun­gen soll­ten in ein­er schriftlichen Vergü­tungsvere­in­barung zwis­chen Anwalt und Man­dant fest­gelegt werden.

Super fre­undlich­er Anwalt, sehr nah­bar, ver­ständliche Kom­mu­nika­tion. Hat mir gut geholfen. Dankeschön!
Kim
Kim 
22 Sep­tem­ber 2022
Man wird über die Recht­slage sehr gut aufgek­lärt und fühlt sich sehr willkom­men. Top!
Bernd Hartmann
Bernd Hartmann 
23 Jan­u­ar 2021
Ich kann keine neg­a­tiv­en Punk­te aufweisen, was man sucht, find­et man hier zu 100%. Immer wieder gerne!
Maria Wolter
Maria Wolter 
22 Jan­u­ar 2021
Herr Knoll braucht wenig Zeit um die ganze Sit­u­a­tion zu ver­ste­hen und beste Hil­fe zu leis­ten. Ein sehr guter Anwalt!
Martin Zecker
Mar­tin Zecker 
22 Jan­u­ar 2021
Ich möchte mich auf diese Weise bedanken. Herr Knoll ist äußerst sym­pa­thisch und auch sehr pro­fes­sionell. Volle 5 Sterne!
Gustav Schwarz
Gus­tav Schwarz 
21 Jan­u­ar 2021

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