Die Vergütung unserer Tätigkeit
Wir beraten und vertreten Sie in dem Rechtsgebiet, auf das wir uns spezialisiert haben dem Erbrecht und Höferecht, Sie erhalten somit eine umfassende und hochqualifizierte Dienstleistung. Im Rahmen der Mandatserteilung vereinbaren wir grundsätzlich ein Honorarvereinbarung mit unseren Mandanten.

Am Anfang steht das Erstgespräch
Beratung im Erstgespräch
Wir weisen zunächst höflichst darauf hin, dass wir mündliche Beratungen am Telefon nicht erteilen können. Dies schließt auch vermeintliche „kleine“ Rechtsfragen ein. Zu einer genauen Einschätzung sind meist weitere Informationen und Unterlagen nötig, deren Prüfung im Rahmen eines gesonderten, abzurechnenden Mandats erfolgen kann.
In der Regel haben Sie die Möglichkeit, uns im Rahmen eines Erstgespräches Ihren Fall zu schildern. Das Erstgespräch rechnen wir dabei nach § 34 RVG mit 190,– Euro zzgl. USt ab. Im Rahmen des Erstgesprächs nehmen wir uns ausreichend Zeit um Ihren Fall ausreichend zu erörtern. Des Weiteren zeigen wir Ihnen auf, welche weiteren Möglichkeiten bestehen und wie wir Ihnen hierbei behilflich sein können.

Rechtliche Beratung und Vertretung
Weitergehende Rechtsberatung
Für die weitergehende anwaltliche Tätigkeit – Beratungstätigkeit, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit – vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung. Wir rechnen hierbei nach tatsächlich angefallen Stunden ab, wobei mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG als vereinbart gilt. Der Stundensatz liegt zurzeit bei 280,00 Euro zzgl. Auslagen und USt., dieser spiegelt dabei die Bedeutung und den Umfang der jeweiligen Tätigkeit wieder.
Im Bereich des Erbrechts hat man es mit sehr umfangreichen und rechtlich komplexen Sachverhalten zu tun. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine Vergütungsvereinbarung. Es wird somit gewährleistet, dass im Rahmen der Sachbearbeitung eine transparente Abrechnung der Tätigkeit erfolgen kann.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Umfassend Beraten
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. beratend zur Seite und übernimmt die rechtliche Vertretung im Erbverfahren vor allen Nachlassgerichten.

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