Die strategische Vermögensübertragung mit Testament: Sichern Sie Ihre Nachfolgeplanung

Mit einem maßgeschnei­derten Tes­ta­ment schaf­fen Sie Rechtssicher­heit und sor­gen für eine gezielte Vermögensnachfolge.

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht Kiel
Testament und Erbvertrag — effektive Gestaltung!

Sich­ern Sie die finanzielle Sta­bil­ität Ihrer Fam­i­lie und schaf­fen Sie klare Ver­hält­nisse für die Ver­mö­gen­snach­folge durch eine maßgeschnei­derte Tes­ta­mentser­stel­lung oder einen soli­den Erb­ver­trag. Unsere erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht begleit­en Sie bei jedem Schritt, um Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche und Vorstel­lun­gen opti­mal umzusetzen 

und Stre­it­igkeit­en unter den Erben zu ver­mei­den. Ver­trauen Sie auf unsere Kom­pe­tenz und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um Ihre langfristige Sicher­heit und den Schutz Ihres Ver­mö­gens zu gewährleisten.

Testament und Erbvertrag

Einzeltestament

Sor­gen Sie mit einem indi­vidu­ell gestal­teten Einzel­tes­ta­ment für absolute Klarheit und Sicher­heit bei der Ver­mö­gen­snach­folge. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht begleit­et Sie kom­pe­tent und ein­fühlsam auf dem Weg, Ihre per­sön­lichen Wün­sche und Vorstel­lun­gen für die Verteilung Ihres Nach­lass­es juris­tisch fundiert umzuset­zen. Ein maßgeschnei­dertes Einzel­tes­ta­ment bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ver­mö­genswerte gezielt zu verteilen und Ihre Lieb­sten abzusichern.

Durch die klare und ein­deutige For­mulierung Ihres let­zten Wil­lens stellen Sie sich­er, dass Ihr Nach­lass nach Ihren Vorstel­lun­gen geregelt wird. Unser Fachan­walt berät Sie umfassend zu den ver­schiede­nen Gestal­tungsmöglichkeit­en und erar­beit­et gemein­sam mit Ihnen eine indi­vidu­elle Tes­ta­mentslö­sung, die Ihre per­sön­lichen Bedürfnisse und die Inter­essen Ihrer Erben berücksichtigt.

Mit einem sorgfältig erstell­ten Einzel­tes­ta­ment min­imieren Sie das Risiko von Stre­it­igkeit­en unter den Erben und schützen Ihr Ver­mö­gen vor uner­wün­scht­en Zugrif­f­en. Unser Fachan­walt für Erbrecht ste­ht Ihnen während des gesamten Prozess­es zur Seite und stellt sich­er, dass Ihr Tes­ta­ment den rechtlichen Anforderun­gen entspricht und rechtssich­er for­muliert ist.

Ver­trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Exper­tise im Bere­ich der Tes­ta­mentser­stel­lung. Vere­in­baren Sie noch heute einen per­sön­lichen Beratung­ster­min und lassen Sie sich von unserem Fachan­walt für Erbrecht indi­vidu­ell und ver­ständlich über die Möglichkeit­en eines Einzel­tes­ta­ments informieren. Gemein­sam schaf­fen wir die Basis für eine geregelte und har­monis­che Ver­mö­gen­snach­folge, die Ihren per­sön­lichen Werten und Zie­len entspricht. Machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Kon­takt zu uns auf.

Gemeinschaftliches Testament / Ehegattentestament

Gemein­sam pla­nen, gemein­sam vor­sor­gen – mit einem gemein­schaftlichen Tes­ta­ment für Ehe­gat­ten schaf­fen Sie eine rechtssichere Grund­lage für eine geregelte und har­monis­che Ver­mö­gen­snach­folge. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht ste­ht Ihnen dabei zur Seite und unter­stützt Sie ein­fühlsam und kom­pe­tent bei der Erstel­lung eines maßgeschnei­derten gemein­schaftlichen Testaments.

Das gemein­schaftliche Tes­ta­ment bietet Ihnen und Ihrem Part­ner die Möglichkeit, Ihre gemein­samen Ver­mö­genswerte und Nach­lass­regelun­gen genau nach Ihren Vorstel­lun­gen zu gestal­ten. Unser Fachan­walt für Erbrecht erläutert Ihnen aus­führlich die ver­schiede­nen Gestal­tungsmöglichkeit­en und berät Sie umfassend zu den rechtlichen Aspek­ten eines gemein­schaftlichen Testaments.

Durch die klare und ein­deutige For­mulierung Ihrer gemein­samen Wil­lenserk­lärung schaf­fen Sie Trans­parenz und ver­hin­dern poten­zielle Kon­flik­te unter den Erben. Unser Fachan­walt für Erbrecht sorgt dafür, dass Ihr gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment den geset­zlichen Anforderun­gen entspricht und alle rel­e­van­ten Aspek­te wie Ver­mö­gen­saufteilung, Vor­sorgevoll­macht­en und Ver­fü­gun­gen für den Erb­fall umfasst.

Mit einem maßgeschnei­derten gemein­schaftlichen Tes­ta­ment schützen Sie nicht nur Ihren Part­ner, son­dern auch Ihre gemein­samen Inter­essen und Werte. Unser Fachan­walt für Erbrecht begleit­et Sie per­sön­lich und ein­fühlsam durch den gesamten Prozess der Tes­ta­mentser­stel­lung und sorgt dafür, dass Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Vorstel­lun­gen berück­sichtigt werden.

Ver­trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Exper­tise im Bere­ich der gemein­schaftlichen Tes­ta­mente für Ehe­gat­ten. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und lassen Sie sich von unserem Fachan­walt für Erbrecht umfassend informieren. Gemein­sam schaf­fen wir die Basis für eine geregelte und har­monis­che Ver­mö­gen­snach­folge, die Ihren Wün­schen und Bedürfnis­sen entspricht. Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und nehmen Sie den ersten Schritt zu ein­er sicheren Zukunft.

Behindertentestament

Sich­ern Sie die Zukun­ft Ihres behin­derten Ange­höri­gen – mit einem indi­vidu­ell gestal­teten Behin­der­ten­tes­ta­ment schaf­fen Sie die Basis für eine umfassende Ver­sorgung und Absicherung. Unser spezial­isiert­er Fachan­walt für Erbrecht unter­stützt Sie dabei ein­fühlsam und kom­pe­tent bei der Erstel­lung eines maßgeschnei­derten Behindertentestaments.

Ein Behin­der­ten­tes­ta­ment bietet Ihnen die Möglichkeit, die finanzielle Ver­sorgung, Betreu­ung und Unter­stützung Ihres behin­derten Ange­höri­gen auch über Ihren eige­nen Tod hin­aus sicherzustellen. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht berät Sie aus­führlich zu den rechtlichen und steuer­lichen Aspek­ten eines Behin­der­ten­tes­ta­ments und unter­stützt Sie bei der Wahl der opti­malen Gestaltungsform.

Durch eine klare und präzise Regelung im Behin­der­ten­tes­ta­ment schützen Sie das Erbe Ihres behin­derten Ange­höri­gen vor möglichen Ein­schränkun­gen und gewährleis­ten eine bedarf­s­gerechte Ver­sorgung. Unser Fachan­walt für Erbrecht ken­nt die spez­i­fis­chen Anforderun­gen und geset­zlichen Vor­gaben im Zusam­men­hang mit einem Behin­der­ten­tes­ta­ment und sorgt dafür, dass Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche und Vorstel­lun­gen umge­set­zt werden.

Wir ver­ste­hen die beson­deren Bedürfnisse und Her­aus­forderun­gen, die mit einem Behin­der­ten­tes­ta­ment ein­herge­hen. Unser Fachan­walt für Erbrecht begleit­et Sie ein­fühlsam und kom­pe­tent durch den gesamten Prozess der Tes­ta­mentser­stel­lung und ste­ht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre per­sön­lichen Umstände und die Bedürfnisse Ihres behin­derten Ange­höri­gen genau zu ver­ste­hen und indi­vidu­elle Lösun­gen zu entwickeln.

Ver­trauen Sie auf unsere Fachkom­pe­tenz und langjährige Erfahrung im Bere­ich der Behin­der­ten­tes­ta­mente. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min und lassen Sie sich von unserem Fachan­walt für Erbrecht umfassend informieren. Gemein­sam schaf­fen wir die Grund­lage für eine sichere Zukun­ft Ihres behin­derten Ange­höri­gen. Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und nehmen Sie den ersten Schritt zu ein­er umfassenden Ver­sorgung und Absicherung.

Erbvertrag

Sich­ern Sie Ihr Erbe und schaf­fen Sie klare Ver­hält­nisse für Ihre Nachkom­men – mit einem maßgeschnei­derten Erb­ver­trag gewährleis­ten Sie eine rei­bungslose und gerechte Ver­mö­gen­snach­folge. Unser spezial­isiert­er Fachan­walt für Erbrecht unter­stützt Sie dabei ein­fühlsam und kom­pe­tent bei der Gestal­tung und Umset­zung eines indi­vidu­ellen Erbvertrags.

Ein Erb­ver­trag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ver­mö­genswerte nach Ihren Vorstel­lun­gen zu verteilen und indi­vidu­elle Regelun­gen zu tre­f­fen. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht berät Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeit­en und Gestal­tung­sop­tio­nen eines Erb­ver­trags und begleit­et Sie bei der ver­trauensvollen Kom­mu­nika­tion und Vere­in­barung mit Ihren Erben.

Durch einen sorgfältig aus­gear­beit­eten Erb­ver­trag schaf­fen Sie Klarheit und Sicher­heit für Ihre Nachkom­men. Unser Fachan­walt für Erbrecht unter­stützt Sie dabei, Ihre per­sön­lichen Wün­sche und Vorstel­lun­gen rechtlich bindend festzuhal­ten und mögliche Kon­flik­te unter den Erben zu ver­mei­den. Wir leg­en großen Wert auf eine ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit und set­zen Ihre indi­vidu­ellen Ziele und Bedürfnisse in den Fokus.

Mit unser­er langjähri­gen Erfahrung und Fachkom­pe­tenz im Bere­ich der Erb­verträge bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Betreu­ung. Unser Fachan­walt für Erbrecht ken­nt die rechtlichen Fall­stricke und unter­stützt Sie dabei, steuer­liche Aspek­te sowie mögliche Pflicht­teil­sansprüche im Blick zu behal­ten. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion zu ver­ste­hen und eine maßgeschnei­derte Lösung für Ihre Ver­mö­gen­snach­folge zu erarbeiten.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Unser Fachan­walt für Erbrecht ste­ht Ihnen zur Seite und begleit­et Sie pro­fes­sionell und ein­fühlsam bei der Gestal­tung und Umset­zung Ihres Erb­ver­trags. Wir geben Ihnen die Gewis­sheit, dass Ihr Erbe in den richti­gen Hän­den liegt und Ihre Wün­sche respek­tiert wer­den. Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und schaf­fen Sie klare Ver­hält­nisse für Ihre Nachkommen.

Testamentsvollstreckung

Pro­fes­sionelle Tes­ta­ments­gestal­tung für eine sichere und rei­bungslose Ver­mö­gen­snach­folge — Ihr Fachan­walt für Erbrecht unter­stützt Sie dabei, Ihren let­zten Willen rechtssich­er zu for­mulieren und Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche umzusetzen.

Bei der Gestal­tung eines Tes­ta­ments ist eine fundierte juris­tis­che Beratung uner­lässlich, um mögliche Kon­flik­te unter den Erben zu ver­mei­den und Ihre Vorstel­lun­gen genau zu doku­men­tieren. Unser erfahren­er Fachan­walt für Erbrecht begleit­et Sie durch den gesamten Prozess und erar­beit­et gemein­sam mit Ihnen eine maßgeschnei­derte Lösung, die Ihren per­sön­lichen Bedürfnis­sen und Zie­len gerecht wird.

Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre indi­vidu­ellen Ver­mö­gensver­hält­nisse und famil­iären Struk­turen zu analysieren und auf dieser Basis ein Tes­ta­ment zu erstellen, das Ihre Inter­essen best­möglich berück­sichtigt. Unser Fachan­walt für Erbrecht ken­nt die rechtlichen Fein­heit­en und sorgt dafür, dass Ihr Tes­ta­ment den gel­tenden geset­zlichen Anforderun­gen entspricht.

Mit unser­er Unter­stützung kön­nen Sie sich­er sein, dass Ihre tes­ta­men­tarischen Anord­nun­gen klar for­muliert sind und Ihren Willen präzise wider­spiegeln. Wir berat­en Sie umfassend zu The­men wie der Erbein­set­zung, Ver­mächt­nis­sen, Pflicht­teil­sregelun­gen und vielem mehr.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Unser Fachan­walt für Erbrecht ste­ht Ihnen mit Fach­wis­sen und Erfahrung zur Seite und hil­ft Ihnen dabei, ein Tes­ta­ment zu erstellen, das Ihren Vorstel­lun­gen entspricht und eine sichere Ver­mö­gen­snach­folge gewährleis­tet. Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt und sich­ern Sie sich eine pro­fes­sionelle Unter­stützung bei Ihrer Testamentsgestaltung.

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Lassen Sie sich umfassend von uns beraten

Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir wis­sen, wie wichtig es ist, dass Ihr Ver­mö­gen und Ihre per­sön­lichen Angele­gen­heit­en nach Ihrem Ableben in den richti­gen Hän­den liegen. Unsere erfahre­nen Anwälte unter­stützen Sie dabei, Ihre Vorstel­lun­gen zu klären und den opti­malen Weg für Ihre Nach­lass­regelung zu finden.

Jed­er Men­sch hat einzi­gar­tige Umstände und per­sön­liche Ziele. Mit unser­er ein­fühlsamen Beratung entwick­eln wir eine maßgeschnei­derte tes­ta­men­tarische Gestal­tung, die Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse wider­spiegelt. Von der Ver­mächt­nis­regelung bis zur Erbein­set­zung — wir ste­hen Ihnen zur Seite, um Ihren let­zten Willen in die Tat umzusetzen.

Ihre Zukun­ft und die Ihrer Lieben liegt uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise in der Tes­ta­mentser­stel­lung zu profitieren. 

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Antworten auf Fra­gen zum Tes­ta­ment und Erbvertrag

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und Testament?

Ein Erb­ver­trag und ein Tes­ta­ment sind bei­de Instru­mente der Nach­lass­regelung, jedoch gibt es einige wesentliche Unter­schiede zwis­chen den beiden:

  1. Form: Ein Tes­ta­ment kann eigen­händig geschrieben, notariell beurkun­det oder mündlich abgegeben wer­den. Ein Erb­ver­trag hinge­gen erfordert zwin­gend die notarielle Beurkundung.

  2. Bindungswirkung: Ein Tes­ta­ment kann vom Erblass­er jed­erzeit geän­dert oder wider­rufen wer­den, solange er geschäfts­fähig ist. Ein Erb­ver­trag hinge­gen ist bindend und kann nur mit Zus­tim­mung aller Ver­tragsparteien oder durch gerichtliche Entschei­dung geän­dert oder aufge­hoben werden.

  3. Ver­fü­gungs­beschränkun­gen: Ein Tes­ta­ment ermöglicht eine freie Gestal­tung des Nach­lass­es und bietet dem Erblass­er größere Flex­i­bil­ität bei der Bes­tim­mung der Erben und der Verteilung des Ver­mö­gens. Bei einem Erb­ver­trag sind die Ver­tragsparteien jedoch in der Regel stärk­er gebun­den und kön­nen bes­timmte Ver­fü­gun­gen nur gemein­sam tre­f­fen oder ändern.

  4. Pflicht­teil­sanspruch: Ein Erb­ver­trag kann dazu dienen, den Pflicht­teil­sanspruch bes­timmter Per­so­n­en auszuschließen oder einzuschränken. Beim Tes­ta­ment beste­ht grund­sät­zlich ein geset­zlich­er Pflicht­teil­sanspruch, der nur in bes­timmten Aus­nah­me­fällen ent­zo­gen wer­den kann.

  5. Ver­tragscharak­ter: Ein Erb­ver­trag ist ein rechts­gültiger Ver­trag zwis­chen den Ver­tragsparteien und unter­liegt den all­ge­meinen Regeln des Ver­tragsrechts. Ein Tes­ta­ment hinge­gen ist eher eine ein­seit­ige Wil­lenserk­lärung des Erblassers.

Es ist wichtig, dass Sie sich von einem erfahre­nen Fachan­walt für Erbrecht berat­en lassen, um die Unter­schiede zu ver­ste­hen und die richtige Entschei­dung für Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion zu treffen.

Welche rechtlichen Regelungen sollten bei der Gestaltung eines Testaments beachtet werden?

Bei der Gestal­tung eines Tes­ta­ments soll­ten fol­gende rechtlichen Regelun­gen beachtet werden:

  1. Erb­folge: Das Tes­ta­ment sollte klar und ein­deutig fes­tle­gen, wer als Erbe einge­set­zt wird und in welchem Umfang das Ver­mö­gen aufgeteilt wird. Es kön­nen bes­timmte Erben, wie Ehep­art­ner, Kinder oder auch gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen bedacht werden.

  2. Pflicht­teil­sansprüche: In eini­gen Recht­sor­d­nun­gen haben nahe Ver­wandte, wie Kinder oder Ehep­art­ner, Anspruch auf einen Pflicht­teil am Nach­lass. Dieser Anspruch kann durch ein Tes­ta­ment eingeschränkt oder aus­geschlossen wer­den. Es ist wichtig, die geset­zlichen Regelun­gen zum Pflicht­teil­srecht zu berücksichtigen.

  3. Ver­fü­gun­gen von Todes wegen: Neben der Erb­folge kön­nen im Tes­ta­ment auch Ver­fü­gun­gen von Todes wegen getrof­fen wer­den, wie die Bes­tim­mung eines Tes­ta­mentsvoll­streck­ers, Vor­mund­schaft­sregelun­gen für min­der­jährige Kinder oder die Benen­nung eines Nachlassverwalters.

  4. Aktu­al­ität und Wider­ruf­s­möglichkeit­en: Es ist rat­sam, das Tes­ta­ment regelmäßig zu über­prüfen und bei Bedarf anzu­passen, ins­beson­dere bei Verän­derun­gen in der Fam­i­lien­si­t­u­a­tion, wie Heirat, Schei­dung, Geburt von Kindern oder dem Tod eines Erben. Das Tes­ta­ment kann jed­erzeit wider­rufen oder durch ein neues Tes­ta­ment erset­zt werden.

Es ist rat­sam, sich bei der Gestal­tung eines Tes­ta­ments von einem Fachan­walt für Erbrecht berat­en zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rel­e­van­ten rechtlichen Regelun­gen beachtet wer­den und das Tes­ta­ment den indi­vidu­ellen Wün­schen und Bedürfnis­sen entspricht.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament und welche Vorteile bietet es?

Ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment ist ein Tes­ta­ment, das von Ehe­gat­ten oder einge­tra­ge­nen Lebenspart­nern gemein­sam ver­fasst wird. Es enthält die let­ztwilli­gen Ver­fü­gun­gen bei­der Part­ner in einem Doku­ment. Hier sind einige Vorteile eines gemein­schaftlichen Testaments:

  1. Gemein­same Regelun­gen: Ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment ermöglicht es den Part­nern, ihre let­ztwilli­gen Ver­fü­gun­gen gemein­sam festzule­gen. Dadurch kön­nen sie ihre Erb­folge aufeinan­der abstim­men und ihren Nach­lass nach ihren indi­vidu­ellen Wün­schen gestalten.

  2. Vere­in­fachte Abwick­lung: Im Todes­fall eines Part­ners wird das gemein­schaftliche Tes­ta­ment direkt wirk­sam, da die Ver­fü­gun­gen bei­der Part­ner bere­its enthal­ten sind. Dies kann die Abwick­lung des Nach­lass­es erle­ichtern und mögliche Unsicher­heit­en oder Kon­flik­te vermeiden.

  3. Absicherung des über­leben­den Part­ners: Durch ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment kön­nen die Part­ner sich­er­stellen, dass der über­lebende Part­ner angemessen abgesichert ist. Sie kön­nen ihn beispiel­sweise als Alleiner­ben ein­set­zen oder ihm einen Ver­mächt­nisan­teil zusprechen.

  4. Erb­schaft­s­teuer­liche Vorteile: Ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment kann auch dazu dienen, erb­schaft­s­teuer­liche Vorteile zu nutzen. Durch geschick­te tes­ta­men­tarische Regelun­gen, wie beispiel­sweise die Aus­nutzung von Frei­be­trä­gen oder Steuerk­lassen, kann die Steuer­be­las­tung ver­ringert werden.

  5. Klarheit und Rechtssicher­heit: Ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment bietet Klarheit und Rechtssicher­heit, da die let­ztwilli­gen Ver­fü­gun­gen bei­der Part­ner in einem Doku­ment niedergelegt sind. Es min­imiert die Wahrschein­lichkeit von Ausle­gung­sprob­le­men oder Stre­it­igkeit­en unter den Erben.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment in der Regel nur von bei­den Part­nern gemein­sam wider­rufen oder geän­dert wer­den kann. Daher sollte die Entschei­dung zur Erstel­lung eines gemein­schaftlichen Tes­ta­ments gut durch­dacht und im Ein­klang mit den indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen und Wün­schen der Part­ner erfol­gen. Eine fachkundi­ge Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht ist empfehlenswert, um die rechtlichen Aspek­te und Möglichkeit­en eines gemein­schaftlichen Tes­ta­ments voll­ständig zu ver­ste­hen und opti­mal zu nutzen.

Wie kann man sicherstellen, dass das Testament im Todesfall gefunden wird?

Um sicherzustellen, dass das Tes­ta­ment im Todes­fall gefun­den wird, gibt es ver­schiedene Maß­nah­men, die ergrif­f­en wer­den können:

  1. Hin­ter­legung beim Nach­lass­gericht: Eine Möglichkeit beste­ht darin, das Tes­ta­ment beim örtlich zuständi­gen Nach­lass­gericht zu hin­ter­legen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Tes­ta­ment im Todes­fall gefun­den und eröffnet wird. Das Gericht führt ein Reg­is­ter über hin­ter­legte Tes­ta­mente und informiert die Erben im Todesfall.

  2. Beauf­tra­gung eines Notars: Ein Tes­ta­ment kann bei einem Notar errichtet und dort ver­wahrt wer­den. Der Notar übern­immt die sichere Auf­be­wahrung und informiert im Todes­fall die Erben über das Vorhan­den­sein des Tes­ta­ments. Diese Option bietet zusät­zliche Sicher­heit und Vertraulichkeit.

  3. Infor­ma­tion der nah­este­hen­den Per­so­n­en: Es ist rat­sam, nah­este­hende Per­so­n­en wie den Ehep­art­ner, die Kinder oder andere Ver­trauensper­so­n­en über das Vorhan­den­sein des Tes­ta­ments zu informieren. So kön­nen diese im Todes­fall gezielt nach dem Tes­ta­ment suchen und die entsprechen­den Schritte einleiten.

  4. Ver­wahrung an einem sicheren Ort: Das Tes­ta­ment kann auch zu Hause an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort auf­be­wahrt wer­den. Es ist wichtig, den Ort deut­lich zu kennze­ich­nen und die nah­este­hen­den Per­so­n­en darüber zu informieren. Dies kann beispiel­sweise durch einen Hin­weis im Nach­las­sor­d­ner oder einem Safe erfolgen.

  5. Tes­ta­ment beim eige­nen Anwalt hin­ter­legen: Eine weit­ere Möglichkeit beste­ht darin, das Tes­ta­ment bei einem Anwalt für Erbrecht zu hin­ter­legen. Der Anwalt kann das Tes­ta­ment sich­er ver­wahren und im Todes­fall die entsprechen­den Schritte einleiten.

Es ist wichtig, dass das Tes­ta­ment nicht nur sich­er auf­be­wahrt wird, son­dern auch leicht zugänglich ist. Die Erben soll­ten wis­sen, wo sie im Todes­fall danach suchen müssen. Zudem ist es empfehlenswert, das Tes­ta­ment regelmäßig zu über­prüfen und gegebe­nen­falls anzu­passen, ins­beson­dere bei Änderun­gen der per­sön­lichen oder famil­iären Umstände.

Welche Konsequenzen können sich ergeben, wenn kein Behindertentestament erstellt wird und eine behinderte Person erbt?

Wenn kein Behin­der­ten­tes­ta­ment erstellt wird und eine behin­derte Per­son erbt, kön­nen sich ver­schiedene Kon­se­quen­zen ergeben, die die finanzielle und per­sön­liche Sit­u­a­tion der betrof­fe­nen Per­son beeinflussen.

  1. Gefährdung der finanziellen Absicherung: Ohne tes­ta­men­tarische Regelun­gen beste­ht die Möglichkeit, dass das geerbte Ver­mö­gen die finanzielle Absicherung der behin­derten Per­son gefährdet. Je nach Höhe des Erbes kann es dazu führen, dass staatliche Leis­tun­gen wie Sozial­hil­fe, Grund­sicherung oder Behin­derten- und Pflegeleis­tun­gen gekürzt oder sog­ar gestrichen wer­den. Das geerbte Ver­mö­gen wird als Eigenkap­i­tal ange­se­hen und kann dazu führen, dass die behin­derte Per­son ihre Ansprüche auf Unter­stützung verliert.

  2. Ver­lust von staatlichen Leis­tun­gen: Die ererbten finanziellen Mit­tel kön­nen die indi­vidu­elle Bedürftigkeit der behin­derten Per­son verän­dern. Dies kann dazu führen, dass staatliche Unter­stützungsleis­tun­gen gekürzt oder ganz eingestellt wer­den. Diese Leis­tun­gen sind jedoch oft essen­ziell für die finanzielle Sicher­heit und die Bewäl­ti­gung des All­t­ags ein­er behin­derten Person.

  3. Unge­wollte Weit­er­gabe des Erbes: Wenn kein Behin­der­ten­tes­ta­ment vorhan­den ist, greift die geset­zliche Erb­folge. Dies bedeutet, dass das Erbe möglicher­weise an andere Erben weit­ergegeben wird, die nicht die Bedürfnisse und die finanzielle Sit­u­a­tion der behin­derten Per­son berück­sichti­gen. Dadurch beste­ht die Gefahr, dass das Erbe unge­wollt an Per­so­n­en gelangt, die keine aus­re­ichende Ver­ant­wor­tung für die Betreu­ung und Absicherung der behin­derten Per­son übernehmen können.

Um die finanzielle und per­sön­liche Sit­u­a­tion ein­er behin­derten Per­son best­möglich abzu­sich­ern, ist die Erstel­lung eines Behin­der­ten­tes­ta­ments von großer Bedeu­tung. Ein Behin­der­ten­tes­ta­ment ermöglicht es, indi­vidu­elle Regelun­gen zu tre­f­fen, die sich­er­stellen, dass das geerbte Ver­mö­gen zum Wohle der behin­derten Per­son ver­wen­det wird und gle­ichzeit­ig der Erhalt staatlich­er Leis­tun­gen gewährleis­tet wird. Durch die Berück­sich­ti­gung spez­i­fis­ch­er Bedürfnisse und die Benen­nung eines geeigneten Tes­ta­mentsvoll­streck­ers kann eine langfristige Absicherung und Betreu­ung der behin­derten Per­son gewährleis­tet werden.

Welche rechtlichen Aspekte sollten bei der Erstellung eines Behindertentestaments beachtet werden?

Bei der Erstel­lung eines Behin­der­ten­tes­ta­ments soll­ten ver­schiedene rechtliche Aspek­te beachtet wer­den, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und die finanzielle Absicherung der behin­derten Per­son best­möglich berück­sichtigt wer­den. Fol­gende Punk­te sind dabei beson­ders wichtig:

  1. Testier­fähigkeit: Es ist entschei­dend sicherzustellen, dass die behin­derte Per­son testier­fähig ist und die rechtlichen Voraus­set­zun­gen für die eigen­ständi­ge Errich­tung eines Tes­ta­ments erfüllt. Hier­bei müssen geistige Fähigkeit­en wie Urteilsver­mö­gen und Geschäfts­fähigkeit gegeben sein.

  2. Indi­vidu­elle Bedürfnisse: Jed­er behin­derte Men­sch hat indi­vidu­elle Bedürfnisse und Anforderun­gen. Bei der Tes­ta­mentser­stel­lung soll­ten diese spez­i­fis­chen Bedürfnisse berück­sichtigt wer­den, um sicherzustellen, dass das geerbte Ver­mö­gen entsprechend ver­wen­det wird. Dies kann beispiel­sweise die Finanzierung von medi­zinis­chen Behand­lun­gen, ther­a­peutis­chen Maß­nah­men oder bar­ri­ere­freiem Wohn­raum umfassen.

  3. Tes­ta­mentsvoll­streck­ung: Die Ernen­nung eines Tes­ta­mentsvoll­streck­ers kann sin­nvoll sein, um sicherzustellen, dass das geerbte Ver­mö­gen im Sinne der behin­derten Per­son ver­wal­tet und ver­wen­det wird. Ein Tes­ta­mentsvoll­streck­er übern­immt die Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung der tes­ta­men­tarischen Anord­nun­gen und gewährleis­tet die Ein­hal­tung der Vorgaben.

  4. Sozialleis­tun­gen und Ver­mö­genss­chutz: Ein wichtiger Aspekt bei der Tes­ta­mentser­stel­lung für behin­derte Per­so­n­en ist der Erhalt von staatlichen Unter­stützungsleis­tun­gen. Es gilt zu prüfen, wie das Tes­ta­ment gestal­tet wer­den kann, um den Ver­mö­genss­chutz und den Fortbe­stand der Sozialleis­tun­gen zu gewährleisten.

  5. Rechtliche Beratung: Auf­grund der Kom­plex­ität und Sen­si­bil­ität des The­mas ist eine rechtliche Beratung durch einen Fachan­walt für Erbrecht oder einen spezial­isierten Anwalt für Behin­der­ten­tes­ta­mente drin­gend zu empfehlen. Ein erfahren­er Anwalt kann dabei helfen, die indi­vidu­ellen rechtlichen Aspek­te zu klären, eine maßgeschnei­derte Lösung zu find­en und rechtliche Stolper­steine zu vermeiden.

Durch die Beach­tung dieser rechtlichen Aspek­te bei der Erstel­lung eines Behin­der­ten­tes­ta­ments kann eine sichere und langfristige Absicherung der behin­derten Per­son gewährleis­tet wer­den. Es ist rat­sam, frühzeit­ig rechtlichen Rat einzu­holen, um die best­möglichen Lösun­gen zu find­en und die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen opti­mal zu nutzen.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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