Ehegattenerbrecht: Rechte und Ansprüche des überlebenden Ehegatten

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Sorgen Sie für eine maßgeschneiderte Absicherung in jeder Lebenssituation — Ihr Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen die Lösungen, die Ihren Partner optimal absichern und Ihre finanzielle Sicherheit nachhaltig gewährleisten.

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Das Ehegattenerbrecht
Sicherheit und Schutz für Ihren Partner bei der Vermögensnachfolge

Entdecken Sie die Vorteile des Ehegattenerbrechts bei der Vermögensnachfolge und schaffen Sie eine solide finanzielle Grundlage für die Zukunft Ihres Partners. Mit dem Ehegattenerbrecht erhalten Sie die Gewissheit, dass Ihr Partner im Falle Ihres Ablebens angemessen abgesichert ist und Zugang zu Ihrem Vermögen hat. Durch maßgeschneiderte Regelungen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bietet Ihnen das Ehegattenerbrecht die Chance, 

Ihren Partner vor finanziellen Unsicherheiten zu schützen und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Vertrauen Sie uns als erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, um Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihre individuelle Situation optimal berücksichtigt.

Ehegattenerbrecht — Angebot

Wir verstehen, dass Ihre persönliche Situation einzigartig ist und eine individuelle Absicherung erfordert. Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen einen umfassenden Überblick über das Ehegattenerbrecht zu verschaffen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllen.

Das Ehegattenerbrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Vermögensnachfolge, denn es ermöglicht Ihnen, Ihren Partner bestmöglich abzusichern und finanzielle Stabilität für die Zukunft zu gewährleisten. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen in- und auswendig und gehen einen Schritt weiter, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Rechte nutzen können.

Unsere individuelle Beratung ermöglicht es uns, Ihre persönlichen Wünsche und Ziele zu verstehen und darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und Ihren Partner bestmöglich abzusichern.

Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihnen zuhören und Ihre Anliegen ernst nehmen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und sich mit einem umfassenden Verständnis des Ehegattenerbrechts ausgestattet wissen. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Sicherheit zu geben, um kluge Entscheidungen zu treffen und Ihr Vermögen in besten Händen zu wissen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse im Rahmen des Ehegattenerbrechts. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen eine vertrauensvolle Partnerschaft zu bieten.

Wir verstehen, dass es Ihnen wichtig ist, Ihre persönlichen und finanziellen Belange gemeinsam mit Ihrem Partner zu regeln. Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorteile eines gemeinschaftlichen Testaments zu geben und Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung zur Seite zu stehen.

Ein gemeinschaftliches Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensnachfolge gezielt zu planen und Ihren Partner bestmöglich abzusichern. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und wissen um die Feinheiten, um Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich umzusetzen.

Unsere maßgeschneiderte Beratung ermöglicht es uns, Ihre persönlichen Vorstellungen und Ziele zu verstehen und darauf aufbauend ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, das Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr gemeinschaftliches Testament Ihren Vorstellungen entspricht und rechtlich wirksam ist.

Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen und Ihre persönlichen Wünsche in den Mittelpunkt stellen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und mit einem umfassenden Verständnis über die Vorteile eines gemeinschaftlichen Testaments ausgestattet sind. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Sicherheit zu geben, um kluge Entscheidungen zu treffen und Ihre Vermögensnachfolge bestmöglich zu gestalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen eine vertrauensvolle Partnerschaft zu bieten.

Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, Ihr Erbe zu sichern und Ihre Rechte als Ehegatte zu wahren. Mit unserer umfassenden Fachkenntnis und unserer engagierten Unterstützung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen eine rechtssichere und erfolgsorientierte Lösung zu bieten.

Das Pflichtteilsrecht des Ehegatten spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermögensnachfolge. Es sichert Ihnen als Ehegatte einen angemessenen Teil des Nachlasses, auch wenn Sie nicht als Alleinerbe eingesetzt sind. Wir kennen die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein.

Unsere individuelle Beratung ermöglicht es uns, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche zu verstehen und auf dieser Basis eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu analysieren und die bestmögliche Strategie für Sie zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einem gerechten Pflichtteil zu verhelfen.

Als erfahrene Experten im Erbrecht wissen wir, dass jeder Fall einzigartig ist. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Ziele zu erreichen. Mit unserer fachlichen Kompetenz und unserer engagierten Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen effektiv vertreten und Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

Wir verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten rund um das Pflichtteilsrecht des Ehegatten komplex sein können. Deshalb legen wir großen Wert darauf, Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und Ihnen alle erforderlichen Informationen zu geben, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Unsere transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Lösung.

Vertrauen Sie unserer Expertise und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche im Rahmen des Pflichtteilsrechts des Ehegatten erfolgreich durchzusetzen und Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten. Überlassen Sie nichts dem Zufall – wir sind für Sie da, um Ihnen eine vertrauensvolle und effektive Unterstützung zu bieten.

Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, eine angemessene Versorgung und Absicherung im Erbfall zu gewährleisten. Mit unserer umfassenden Fachexpertise und unserer engagierten Unterstützung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen eine rechtssichere und erfolgsorientierte Lösung zu bieten.

Das Voraus des Ehegatten spielt eine zentrale Rolle bei der Vermögensnachfolge. Es gewährleistet Ihnen als Ehegatten ein vorrangiges Recht auf bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass, um Ihre Existenz und Lebenssituation auch nach dem Verlust Ihres Partners abzusichern. Wir kennen die rechtlichen Feinheiten und setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein.

Unsere maßgeschneiderte Beratung ermöglicht es uns, Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und darauf aufbauend eine optimale Lösung zu entwickeln. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu analysieren und die bestmögliche Strategie für Sie zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Ihnen einen gerechten Voraus zu sichern.

Als erfahrene Experten im Erbrecht wissen wir, dass jeder Fall einzigartig ist. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Ziele zu erreichen. Mit unserer fachlichen Kompetenz und unserer engagierten Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen effektiv vertreten und Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

Wir sind uns bewusst, dass rechtliche Angelegenheiten rund um das Voraus des Ehegatten komplex sein können. Daher ist es uns wichtig, Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Unsere transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Lösung.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche im Rahmen des Voraus des Ehegatten erfolgreich durchzusetzen und Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten. Überlassen Sie nichts dem Zufall – wir sind für Sie da, um Ihnen eine vertrauensvolle und effektive Unterstützung zu bieten.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Das Ehegattenerbrecht gibt Ihnen als Ehepartner das Recht, am Nachlass des Verstorbenen angemessen beteiligt zu werden. Wir klären Sie umfassend über Ihre erbrechtlichen Ansprüche auf und setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen geschützt werden. Jede Familie hat einzigartige Umstände und individuelle Bedürfnisse. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre erbrechtliche Absicherung zu entwickeln.

Die Sicherheit Ihres Ehepartners liegt uns am Herzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um von unserer Expertise im Ehegattenerbrecht zu profitieren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Ehepartner gut versorgt ist und Sie sich auf eine sorgenfreie Zukunft konzentrieren können. Vertrauen Sie auf uns, um Ihre Familieninteressen bestmöglich zu wahren!

Antworten auf Fragen zum Ehegattenerbrech

Der sogenannte “Voraus des Ehegatten” ist ein wichtiger rechtlicher Anspruch, der den überlebenden Ehegatten im Rahmen der Vermögensnachfolge schützt. Dieses Recht gewährt dem Ehepartner das Vorrecht auf bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass des verstorbenen Partners.

Der Voraus des Ehegatten umfasst in der Regel Gegenstände des Haushalts und der persönlichen Lebensführung, wie zum Beispiel Möbel, Hausrat, Fahrzeuge und persönliche Gebrauchsgegenstände. Das Ziel ist es, dem überlebenden Ehegatten die Fortführung seines Lebensstandards und die Absicherung seiner Existenz zu ermöglichen.

Als Fachanwalt für Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche im Rahmen des Voraus des Ehegatten geltend zu machen. Wir prüfen sorgfältig den Nachlass und setzen uns für Ihre Rechte ein, damit Sie die Ihnen zustehenden Vermögensgegenstände erhalten. Unsere Erfahrung und Expertise ermöglichen es uns, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und eine faire Lösung zu erzielen.

Wenn Sie Fragen zum Voraus des Ehegatten haben oder eine individuelle Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir setzen uns engagiert für Ihre rechtlichen Belange ein und begleiten Sie professionell durch den Prozess der Vermögensnachfolge, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden.

Der überlebende Ehegatte hat im Rahmen des Ehegattenerbrechts verschiedene Rechte, die je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes variieren können. Zu den typischen Rechten gehören:

  1. Gesetzliches Erbrecht: Der überlebende Ehegatte hat in vielen Ländern ein gesetzliches Erbrecht, das ihn zum Erben des verstorbenen Ehepartners macht. Dies bedeutet, dass er einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses hat.

  2. Voraus: Der überlebende Ehegatte kann einen sogenannten Voraus beanspruchen. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, der ihm vorab aus dem Nachlass zusteht, unabhängig von seiner Erbquote.

  3. Zugewinnausgleich: Sofern der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf einen Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass er einen finanziellen Ausgleich für den während der Ehezeit erzielten Vermögenszuwachs erhält.

  4. Wohnrecht: Der überlebende Ehegatte kann unter bestimmten Umständen ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen Immobilie beanspruchen. Dies ermöglicht ihm, nach dem Tod des Ehepartners dort weiterhin zu wohnen.

  5. Pflichtteil: Falls der verstorbene Ehepartner den überlebenden Ehegatten in seinem Testament enterbt hat, kann dieser unter Umständen den Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte des überlebenden Ehegatten im Ehegattenerbrecht von den individuellen Umständen, einschließlich des jeweiligen nationalen Erbrechts, abhängen.

Das Ehegattenerbrecht spielt eine wesentliche Rolle bei der Vermögensnachfolge. Es gewährleistet dem überlebenden Ehegatten bestimmte Rechte und Ansprüche am Nachlass des verstorbenen Ehepartners. Diese Auswirkungen können wie folgt sein:

  1. Erbquote: Der überlebende Ehegatte hat in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil des Nachlasses. Die genaue Erbquote variiert je nach dem anwendbaren Erbrecht und kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Rechtsordnungen erhält der Ehegatte beispielsweise die Hälfte des Nachlasses, während in anderen Fällen eine Quotenerbfolge gilt.

  2. Voraus: Der überlebende Ehegatte hat unter Umständen einen Anspruch auf den sogenannten Voraus. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, der dem Ehegatten vorab aus dem Nachlass zusteht. Der Voraus soll sicherstellen, dass der Ehegatte angemessen versorgt ist, auch wenn er nicht die gesamte Erbquote erhält.

  3. Pflichtteil: Wenn der verstorbene Ehepartner den überlebenden Ehegatten in seinem Testament enterbt hat, kann dieser den Pflichtteil beanspruchen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der dem Ehegatten zusteht, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen.

  4. Wohnrecht: In einigen Fällen kann der überlebende Ehegatte ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen Immobilie erhalten. Dies ermöglicht es ihm, nach dem Tod des Ehepartners in der Immobilie zu wohnen, selbst wenn er nicht Eigentümer ist.

Das Ehegattenerbrecht sorgt dafür, dass der überlebende Ehegatte angemessen berücksichtigt wird und finanziell abgesichert ist. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der gerechten Verteilung des Nachlasses und gewährleistet, dass der Ehegatte nicht unversorgt bleibt.

Das Ehegattenerbrecht hat eine große Bedeutung im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts. Es gewährt dem überlebenden Ehegatten spezifische Rechte und Ansprüche, um ihn im Falle des Todes des Ehepartners angemessen abzusichern. Im Einzelnen hat das Ehegattenerbrecht folgende Bedeutung:

  1. Erbfolge: Das Ehegattenerbrecht bestimmt die Position des überlebenden Ehegatten in der Erbfolge. In vielen Rechtsordnungen wird dem Ehegatten eine privilegierte Stellung eingeräumt, wodurch er automatisch zu einem Erben wird. Dies bedeutet, dass der Ehegatte neben anderen gesetzlichen Erben Anspruch auf einen Anteil des Nachlasses hat.

  2. Erbquote: Das Ehegattenerbrecht legt fest, welchen Anteil des Nachlasses der überlebende Ehegatte erhalten soll. Die genaue Erbquote kann je nach dem anwendbaren Erbrecht variieren. In einigen Fällen erhält der Ehegatte beispielsweise die Hälfte des Nachlasses, während in anderen Rechtsordnungen eine Quotenerbfolge gilt.

  3. Pflichtteil: Das Ehegattenerbrecht gewährt dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der dem Ehegatten zusteht, selbst wenn er im Testament des Verstorbenen enterbt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass der Ehegatte zumindest einen gewissen Teil des Nachlasses erhält.

  4. Voraus: Das Ehegattenerbrecht gewährt dem überlebenden Ehegatten unter Umständen einen Anspruch auf den sogenannten Voraus. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, der dem Ehegatten vorab aus dem Nachlass zusteht. Der Voraus dient dazu, den Ehegatten angemessen zu versorgen, insbesondere wenn er nicht die gesamte Erbquote erhält.

Das Ehegattenerbrecht im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte bei der Vermögensnachfolge angemessen berücksichtigt wird. Es gewährleistet eine faire Verteilung des Nachlasses und sorgt dafür, dass der Ehegatte nicht unversorgt bleibt.

Ja, es gibt Unterschiede im Ehegattenerbrecht, die je nach dem Güterstand der Ehepartner variieren können. Der Güterstand regelt das Vermögensverhältnis zwischen den Ehepartnern während der Ehe und kann Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Im Hinblick auf das Ehegattenerbrecht sind insbesondere zwei Güterstände relevant: die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung.

  1. Zugewinngemeinschaft: In der Zugewinngemeinschaft gilt grundsätzlich das gesetzliche Ehegattenerbrecht. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte neben anderen gesetzlichen Erben einen gesetzlichen Erbanspruch hat. Die konkrete Erbquote kann je nach dem anwendbaren Erbrecht variieren. Es kann jedoch vorkommen, dass der überlebende Ehegatte nicht die gesamte Erbquote erhält, sondern auch die Kinder oder weitere Verwandte erbberechtigt sind.

  2. Gütertrennung: Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, und es findet keine Vermögensgemeinschaft statt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen des Ehegattenerbrechts unmittelbar. Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht und kann Anspruch auf einen Anteil des Nachlasses haben. Auch hier kann die Erbquote je nach dem anwendbaren Erbrecht variieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ehepartner die Möglichkeit haben, durch einen individuellen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und ihre eigenen erbrechtlichen Regelungen zu treffen. In solchen Fällen können die Unterschiede im Ehegattenerbrecht bei verschiedenen Güterständen durch entsprechende Vereinbarungen modifiziert werden.

Das Ehegattenerbrecht hat Auswirkungen auf andere Erben, wie Kinder oder andere Verwandte, da der überlebende Ehegatte grundsätzlich einen gesetzlichen Erbanspruch hat. Die konkreten Auswirkungen können jedoch je nach den Umständen und dem anwendbaren Erbrecht variieren. Hier sind einige mögliche Szenarien:

  1. Zugewinngemeinschaft: Wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, erhält der überlebende Ehegatte neben den gesetzlichen Erben, zu denen auch die Kinder gehören, einen gesetzlichen Erbanspruch. Die Erbquote des Ehegatten kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt auch von der Anzahl der gesetzlichen Erben ab. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der überlebende Ehegatte eine bestimmte Erbquote erhält, während die Kinder oder andere Verwandte den restlichen Nachlassanteil erhalten.

  2. Testamentarische Regelungen: Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, kann er darin vom gesetzlichen Erbrecht abweichen und bestimmte Vermögenswerte dem Ehegatten oder anderen Erben zuweisen. Dies kann bedeuten, dass der Ehegatte einen größeren Anteil des Nachlasses erhält als nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist.

  3. Pflichtteilsrecht: Das Ehegattenerbrecht kann auch das Pflichtteilsrecht anderer Erben, wie Kinder oder andere Verwandte, beeinflussen. Das Pflichtteilsrecht gewährt bestimmten Personen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie durch ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung vom Erbe ausgeschlossen wurden. Der überlebende Ehegatte hat in einigen Ländern möglicherweise Anspruch auf einen größeren Erbteil, was dazu führen kann, dass der Pflichtteil anderer Erben entsprechend verringert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Auswirkungen des Ehegattenerbrechts und deren Verhältnis zu anderen Erben von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem anwendbaren Erbrecht, dem Vorhandensein eines Testaments oder eines Erbvertrags und den individuellen Umständen des Falles.

Ich habe ihn beauftragt, meinen Pflichtteilanspruch durchzusetzen. Er hat dies sehr erfolgreich getan und ich habe mein Recht erhalten. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit
Luka Khokhar
Luka Khokhar
2024-02-12
Ich habe mich an Herrn Knoll gewandt, um ein Testament zu erstellen. Er hat mich sehr kompetent und ausführlich beraten und mir alle Möglichkeiten aufgezeigt. Ich bin mit der Beratung sehr zufrieden und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Christine Meier
Christine Meier
2024-01-04
Super freundlicher Anwalt, sehr nahbar, verständliche Kommunikation. Hat mir gut geholfen. Dankeschön!
Kim
Kim
2022-09-22
Man wird über die Rechtslage sehr gut aufgeklärt und fühlt sich sehr willkommen. Top!
Bernd Hartmann
Bernd Hartmann
2021-01-23
Herr Knoll braucht wenig Zeit um die ganze Situation zu verstehen und beste Hilfe zu leisten. Ein sehr guter Anwalt!
Martin Zecker
Martin Zecker
2021-01-22
Ich kann keine negativen Punkte aufweisen, was man sucht, findet man hier zu 100%. Immer wieder gerne!
Maria Wolter
Maria Wolter
2021-01-22
Ich möchte mich auf diese Weise bedanken. Herr Knoll ist äußerst sympathisch und auch sehr professionell. Volle 5 Sterne!
Gustav Schwarz
Gustav Schwarz
2021-01-21
Äußerst kompetente, sympathische, ausführliche und verständliche Beratung! Auch auf Rückfragen ist Herr Knoll detailliert eingegangen und hat sich genug Zeit für die Beantwortung gelassen. Ich kann ihn zu 100% empfehlen!
Stefan Nolte
Stefan Nolte
2019-07-04
Sehr kompetent, freundlich und empfehlenswert 🙂
Corina Cruse
Corina Cruse
2019-06-18