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Ehegattenerbrecht: Rechte und Ansprüche des überlebenden Ehegatten

Sor­gen Sie für eine maßgeschnei­derte Absicherung in jed­er Lebenssi­t­u­a­tion — Ihr Fachan­walt für Erbrecht bietet Ihnen die Lösun­gen, die Ihren Part­ner opti­mal absich­ern und Ihre finanzielle Sicher­heit nach­haltig gewährleisten.

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Das Ehegattenerbrecht
Sicherheit und Schutz für Ihren Partner bei der Vermögensnachfolge

Ent­deck­en Sie die Vorteile des Ehe­gat­tener­brechts bei der Ver­mö­gen­snach­folge und schaf­fen Sie eine solide finanzielle Grund­lage für die Zukun­ft Ihres Part­ners. Mit dem Ehe­gat­tener­brecht erhal­ten Sie die Gewis­sheit, dass Ihr Part­ner im Falle Ihres Ablebens angemessen abgesichert ist und Zugang zu Ihrem Ver­mö­gen hat. Durch maßgeschnei­derte Regelun­gen und indi­vidu­elle Gestal­tungsmöglichkeit­en bietet Ihnen das Ehe­gat­tener­brecht die Chance, 

Ihren Part­ner vor finanziellen Unsicher­heit­en zu schützen und langfristige finanzielle Sta­bil­ität zu gewährleis­ten. Ver­trauen Sie uns als erfahre­nen Fachan­walt für Erbrecht, um Ihre per­sön­lichen Bedürfnisse und Wün­sche zu berück­sichti­gen und eine maßgeschnei­derte Lösung zu entwick­eln, die Ihre indi­vidu­elle Sit­u­a­tion opti­mal berücksichtigt.

Ehegattenerbrecht — Angebot

Das Ehegattenerbrecht

Wir ver­ste­hen, dass Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion einzi­gar­tig ist und eine indi­vidu­elle Absicherung erfordert. Mit unser­er Fachkom­pe­tenz und Erfahrung ste­hen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen einen umfassenden Überblick über das Ehe­gat­tener­brecht zu ver­schaf­fen und maßgeschnei­derte Lösun­gen zu entwick­eln, die Ihre spez­i­fis­chen Bedürfnisse erfüllen.

Das Ehe­gat­tener­brecht spielt eine zen­trale Rolle bei der Ver­mö­gen­snach­folge, denn es ermöglicht Ihnen, Ihren Part­ner best­möglich abzu­sich­ern und finanzielle Sta­bil­ität für die Zukun­ft zu gewährleis­ten. Wir ken­nen die geset­zlichen Bes­tim­mungen in- und auswendig und gehen einen Schritt weit­er, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zuste­hen­den Rechte nutzen können.

Unsere indi­vidu­elle Beratung ermöglicht es uns, Ihre per­sön­lichen Wün­sche und Ziele zu ver­ste­hen und darauf auf­bauend eine maßgeschnei­derte Strate­gie zu entwick­eln. Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess und unter­stützen Sie dabei, Ihr Ver­mö­gen nach Ihren Vorstel­lun­gen zu gestal­ten und Ihren Part­ner best­möglich abzusichern.

Bei uns kön­nen Sie sich darauf ver­lassen, dass wir Ihnen zuhören und Ihre Anliegen ernst nehmen. Wir leg­en großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufge­hoben fühlen und sich mit einem umfassenden Ver­ständ­nis des Ehe­gat­tener­brechts aus­ges­tat­tet wis­sen. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Sicher­heit zu geben, um kluge Entschei­dun­gen zu tre­f­fen und Ihr Ver­mö­gen in besten Hän­den zu wissen.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Gemein­sam find­en wir die besten Lösun­gen für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse im Rah­men des Ehe­gat­tener­brechts. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleit­en und Ihnen eine ver­trauensvolle Part­ner­schaft zu bieten.

Gemeinschaftliches Testament

Wir ver­ste­hen, dass es Ihnen wichtig ist, Ihre per­sön­lichen und finanziellen Belange gemein­sam mit Ihrem Part­ner zu regeln. Mit unser­er Fachkom­pe­tenz und Erfahrung ste­hen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorteile eines gemein­schaftlichen Tes­ta­ments zu geben und Ihnen bei der rechtssicheren Gestal­tung zur Seite zu stehen.

Ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ver­mö­gen­snach­folge gezielt zu pla­nen und Ihren Part­ner best­möglich abzu­sich­ern. Wir ken­nen die geset­zlichen Bes­tim­mungen und wis­sen um die Fein­heit­en, um Ihre indi­vidu­ellen Wün­sche und Bedürfnisse best­möglich umzusetzen.

Unsere maßgeschnei­derte Beratung ermöglicht es uns, Ihre per­sön­lichen Vorstel­lun­gen und Ziele zu ver­ste­hen und darauf auf­bauend ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment zu erstellen, das Ihren indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen gerecht wird. Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess und ste­hen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment Ihren Vorstel­lun­gen entspricht und rechtlich wirk­sam ist.

Bei uns kön­nen Sie sich darauf ver­lassen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen und Ihre per­sön­lichen Wün­sche in den Mit­telpunkt stellen. Wir leg­en großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufge­hoben fühlen und mit einem umfassenden Ver­ständ­nis über die Vorteile eines gemein­schaftlichen Tes­ta­ments aus­ges­tat­tet sind. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Sicher­heit zu geben, um kluge Entschei­dun­gen zu tre­f­fen und Ihre Ver­mö­gen­snach­folge best­möglich zu gestalten.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Gemein­sam find­en wir die besten Lösun­gen für Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse im Rah­men eines gemein­schaftlichen Tes­ta­ments. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleit­en und Ihnen eine ver­trauensvolle Part­ner­schaft zu bieten.

Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Wir wis­sen, wie wichtig es für Sie ist, Ihr Erbe zu sich­ern und Ihre Rechte als Ehe­gat­te zu wahren. Mit unser­er umfassenden Fachken­nt­nis und unser­er engagierten Unter­stützung ste­hen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen eine rechtssichere und erfol­gsori­en­tierte Lösung zu bieten.

Das Pflicht­teil­srecht des Ehe­gat­ten spielt eine entschei­dende Rolle bei der Ver­mö­gen­snach­folge. Es sichert Ihnen als Ehe­gat­te einen angemesse­nen Teil des Nach­lass­es, auch wenn Sie nicht als Alleinerbe einge­set­zt sind. Wir ken­nen die kom­plex­en rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und set­zen uns mit Lei­den­schaft für Ihre Inter­essen ein.

Unsere indi­vidu­elle Beratung ermöglicht es uns, Ihre per­sön­lichen Bedürfnisse und Ansprüche zu ver­ste­hen und auf dieser Basis eine maßgeschnei­derte Lösung zu entwick­eln. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Sit­u­a­tion zu analysieren und die best­mögliche Strate­gie für Sie zu erar­beit­en. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einem gerecht­en Pflicht­teil zu verhelfen.

Als erfahrene Experten im Erbrecht wis­sen wir, dass jed­er Fall einzi­gar­tig ist. Wir hören Ihnen aufmerk­sam zu, stellen gezielte Fra­gen und arbeit­en eng mit Ihnen zusam­men, um Ihre Ziele zu erre­ichen. Mit unser­er fach­lichen Kom­pe­tenz und unser­er engagierten Unter­stützung kön­nen Sie sich darauf ver­lassen, dass wir Ihre Inter­essen effek­tiv vertreten und Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Sit­u­a­tion zu machen.

Wir ver­ste­hen, dass rechtliche Angele­gen­heit­en rund um das Pflicht­teil­srecht des Ehe­gat­ten kom­plex sein kön­nen. Deshalb leg­en wir großen Wert darauf, Ihnen kom­plexe Sachver­halte ver­ständlich zu erk­lären und Ihnen alle erforder­lichen Infor­ma­tio­nen zu geben, damit Sie fundierte Entschei­dun­gen tre­f­fen kön­nen. Unsere trans­par­ente und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit bildet die Grund­lage für eine erfol­gre­iche Lösung.

Ver­trauen Sie unser­er Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Wir ste­hen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche im Rah­men des Pflicht­teil­srechts des Ehe­gat­ten erfol­gre­ich durchzuset­zen und Ihre Ver­mö­gen­snach­folge opti­mal zu gestal­ten. Über­lassen Sie nichts dem Zufall – wir sind für Sie da, um Ihnen eine ver­trauensvolle und effek­tive Unter­stützung zu bieten.

Voraus des Ehegatten

Wir wis­sen, wie wichtig es für Sie ist, eine angemessene Ver­sorgung und Absicherung im Erb­fall zu gewährleis­ten. Mit unser­er umfassenden Fach­ex­per­tise und unser­er engagierten Unter­stützung ste­hen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen eine rechtssichere und erfol­gsori­en­tierte Lösung zu bieten.

Das Voraus des Ehe­gat­ten spielt eine zen­trale Rolle bei der Ver­mö­gen­snach­folge. Es gewährleis­tet Ihnen als Ehe­gat­ten ein vor­rangiges Recht auf bes­timmte Ver­mö­gens­ge­gen­stände aus dem Nach­lass, um Ihre Exis­tenz und Lebenssi­t­u­a­tion auch nach dem Ver­lust Ihres Part­ners abzu­sich­ern. Wir ken­nen die rechtlichen Fein­heit­en und set­zen uns lei­den­schaftlich für Ihre Inter­essen ein.

Unsere maßgeschnei­derte Beratung ermöglicht es uns, Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse und Wün­sche zu ver­ste­hen und darauf auf­bauend eine opti­male Lösung zu entwick­eln. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Sit­u­a­tion zu analysieren und die best­mögliche Strate­gie für Sie zu erar­beit­en. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Ihnen einen gerecht­en Voraus zu sichern.

Als erfahrene Experten im Erbrecht wis­sen wir, dass jed­er Fall einzi­gar­tig ist. Wir hören Ihnen aufmerk­sam zu, stellen gezielte Fra­gen und arbeit­en eng mit Ihnen zusam­men, um Ihre Ziele zu erre­ichen. Mit unser­er fach­lichen Kom­pe­tenz und unser­er engagierten Unter­stützung kön­nen Sie sich darauf ver­lassen, dass wir Ihre Inter­essen effek­tiv vertreten und Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Sit­u­a­tion zu machen.

Wir sind uns bewusst, dass rechtliche Angele­gen­heit­en rund um das Voraus des Ehe­gat­ten kom­plex sein kön­nen. Daher ist es uns wichtig, Ihnen kom­plexe Sachver­halte ver­ständlich zu erk­lären und Ihnen alle erforder­lichen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stellen, damit Sie fundierte Entschei­dun­gen tre­f­fen kön­nen. Unsere trans­par­ente und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit bildet die Grund­lage für eine erfol­gre­iche Lösung.

Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min. Wir ste­hen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche im Rah­men des Voraus des Ehe­gat­ten erfol­gre­ich durchzuset­zen und Ihre Ver­mö­gen­snach­folge opti­mal zu gestal­ten. Über­lassen Sie nichts dem Zufall – wir sind für Sie da, um Ihnen eine ver­trauensvolle und effek­tive Unter­stützung zu bieten.

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Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Das Ehe­gat­tener­brecht gibt Ihnen als Ehep­art­ner das Recht, am Nach­lass des Ver­stor­be­nen angemessen beteiligt zu wer­den. Wir klären Sie umfassend über Ihre erbrechtlichen Ansprüche auf und set­zen uns dafür ein, dass Ihre Inter­essen geschützt wer­den. Jede Fam­i­lie hat einzi­gar­tige Umstände und indi­vidu­elle Bedürfnisse. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion zu ver­ste­hen und eine maßgeschnei­derte Lösung für Ihre erbrechtliche Absicherung zu entwickeln.

Die Sicher­heit Ihres Ehep­art­ners liegt uns am Herzen. Vere­in­baren Sie noch heute einen Beratung­ster­min, um von unser­er Exper­tise im Ehe­gat­tener­brecht zu prof­i­tieren. Gemein­sam sor­gen wir dafür, dass Ihr Ehep­art­ner gut ver­sorgt ist und Sie sich auf eine sor­gen­freie Zukun­ft konzen­tri­eren kön­nen. Ver­trauen Sie auf uns, um Ihre Fam­i­lien­in­ter­essen best­möglich zu wahren!

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Antworten auf Fra­gen zum Ehegattenerbrech

Was beinhaltet der sog. Voraus des Ehegatten?

Der soge­nan­nte “Voraus des Ehe­gat­ten” ist ein wichtiger rechtlich­er Anspruch, der den über­leben­den Ehe­gat­ten im Rah­men der Ver­mö­gen­snach­folge schützt. Dieses Recht gewährt dem Ehep­art­ner das Vor­recht auf bes­timmte Ver­mö­gens­ge­gen­stände aus dem Nach­lass des ver­stor­be­nen Partners.

Der Voraus des Ehe­gat­ten umfasst in der Regel Gegen­stände des Haushalts und der per­sön­lichen Lebens­führung, wie zum Beispiel Möbel, Haus­rat, Fahrzeuge und per­sön­liche Gebrauchs­ge­gen­stände. Das Ziel ist es, dem über­leben­den Ehe­gat­ten die Fort­führung seines Lebens­stan­dards und die Absicherung sein­er Exis­tenz zu ermöglichen.

Als Fachan­walt für Erbrecht unter­stützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche im Rah­men des Voraus des Ehe­gat­ten gel­tend zu machen. Wir prüfen sorgfältig den Nach­lass und set­zen uns für Ihre Rechte ein, damit Sie die Ihnen zuste­hen­den Ver­mö­gens­ge­gen­stände erhal­ten. Unsere Erfahrung und Exper­tise ermöglichen es uns, Ihre Inter­essen effek­tiv zu vertreten und eine faire Lösung zu erzielen.

Wenn Sie Fra­gen zum Voraus des Ehe­gat­ten haben oder eine indi­vidu­elle Beratung benöti­gen, ste­hen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um einen Beratung­ster­min zu vere­in­baren. Wir set­zen uns engagiert für Ihre rechtlichen Belange ein und begleit­en Sie pro­fes­sionell durch den Prozess der Ver­mö­gen­snach­folge, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden.

Welche Rechte hat der überlebende Ehegatte im Rahmen des Ehegattenerbrechts?

Der über­lebende Ehe­gat­te hat im Rah­men des Ehe­gat­tener­brechts ver­schiedene Rechte, die je nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen des jew­eili­gen Lan­des vari­ieren kön­nen. Zu den typ­is­chen Recht­en gehören:

  1. Geset­zlich­es Erbrecht: Der über­lebende Ehe­gat­te hat in vie­len Län­dern ein geset­zlich­es Erbrecht, das ihn zum Erben des ver­stor­be­nen Ehep­art­ners macht. Dies bedeutet, dass er einen Anspruch auf einen bes­timmten Anteil des Nach­lass­es hat.

  2. Voraus: Der über­lebende Ehe­gat­te kann einen soge­nan­nten Voraus beanspruchen. Dabei han­delt es sich um einen bes­timmten Geld­be­trag oder Sach­w­ert, der ihm vor­ab aus dem Nach­lass zuste­ht, unab­hängig von sein­er Erbquote.

  3. Zugewin­naus­gle­ich: Sofern der geset­zliche Güter­stand der Zugewin­nge­mein­schaft gilt, hat der über­lebende Ehe­gat­te Anspruch auf einen Zugewin­naus­gle­ich. Dies bedeutet, dass er einen finanziellen Aus­gle­ich für den während der Ehezeit erziel­ten Ver­mö­gen­szuwachs erhält.

  4. Wohn­recht: Der über­lebende Ehe­gat­te kann unter bes­timmten Umstän­den ein lebenslanges Wohn­recht in der gemein­samen Immo­bilie beanspruchen. Dies ermöglicht ihm, nach dem Tod des Ehep­art­ners dort weit­er­hin zu wohnen.

  5. Pflicht­teil: Falls der ver­stor­bene Ehep­art­ner den über­leben­den Ehe­gat­ten in seinem Tes­ta­ment enterbt hat, kann dieser unter Umstän­den den Pflicht­teil gel­tend machen. Der Pflicht­teil ist ein geset­zlich garantiert­er Min­destanteil am Nachlass.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die genauen Rechte des über­leben­den Ehe­gat­ten im Ehe­gat­tener­brecht von den indi­vidu­ellen Umstän­den, ein­schließlich des jew­eili­gen nationalen Erbrechts, abhängen.

Wie wirkt sich das Ehegattenerbrecht auf die Vermögensnachfolge aus?

Das Ehe­gat­tener­brecht spielt eine wesentliche Rolle bei der Ver­mö­gen­snach­folge. Es gewährleis­tet dem über­leben­den Ehe­gat­ten bes­timmte Rechte und Ansprüche am Nach­lass des ver­stor­be­nen Ehep­art­ners. Diese Auswirkun­gen kön­nen wie fol­gt sein:

  1. Erbquote: Der über­lebende Ehe­gat­te hat in der Regel einen geset­zlichen Anspruch auf einen Anteil des Nach­lass­es. Die genaue Erbquote vari­iert je nach dem anwend­baren Erbrecht und kann von Land zu Land unter­schiedlich sein. In eini­gen Recht­sor­d­nun­gen erhält der Ehe­gat­te beispiel­sweise die Hälfte des Nach­lass­es, während in anderen Fällen eine Quotenerb­folge gilt.

  2. Voraus: Der über­lebende Ehe­gat­te hat unter Umstän­den einen Anspruch auf den soge­nan­nten Voraus. Dabei han­delt es sich um einen bes­timmten Geld­be­trag oder Sach­w­ert, der dem Ehe­gat­ten vor­ab aus dem Nach­lass zuste­ht. Der Voraus soll sich­er­stellen, dass der Ehe­gat­te angemessen ver­sorgt ist, auch wenn er nicht die gesamte Erbquote erhält.

  3. Pflicht­teil: Wenn der ver­stor­bene Ehep­art­ner den über­leben­den Ehe­gat­ten in seinem Tes­ta­ment enterbt hat, kann dieser den Pflicht­teil beanspruchen. Der Pflicht­teil ist ein geset­zlich garantiert­er Min­destanteil am Nach­lass, der dem Ehe­gat­ten zuste­ht, unab­hängig von den tes­ta­men­tarischen Verfügungen.

  4. Wohn­recht: In eini­gen Fällen kann der über­lebende Ehe­gat­te ein lebenslanges Wohn­recht in der gemein­samen Immo­bilie erhal­ten. Dies ermöglicht es ihm, nach dem Tod des Ehep­art­ners in der Immo­bilie zu wohnen, selb­st wenn er nicht Eigen­tümer ist.

Das Ehe­gat­tener­brecht sorgt dafür, dass der über­lebende Ehe­gat­te angemessen berück­sichtigt wird und finanziell abgesichert ist. Es spielt eine entschei­dende Rolle bei der gerecht­en Verteilung des Nach­lass­es und gewährleis­tet, dass der Ehe­gat­te nicht unver­sorgt bleibt.

Welche Bedeutung hat das Ehegattenerbrecht im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht?

Das Ehe­gat­tener­brecht hat eine große Bedeu­tung im Rah­men des geset­zlichen Erbrechts. Es gewährt dem über­leben­den Ehe­gat­ten spez­i­fis­che Rechte und Ansprüche, um ihn im Falle des Todes des Ehep­art­ners angemessen abzu­sich­ern. Im Einzel­nen hat das Ehe­gat­tener­brecht fol­gende Bedeutung:

  1. Erb­folge: Das Ehe­gat­tener­brecht bes­timmt die Posi­tion des über­leben­den Ehe­gat­ten in der Erb­folge. In vie­len Recht­sor­d­nun­gen wird dem Ehe­gat­ten eine priv­i­legierte Stel­lung eingeräumt, wodurch er automa­tisch zu einem Erben wird. Dies bedeutet, dass der Ehe­gat­te neben anderen geset­zlichen Erben Anspruch auf einen Anteil des Nach­lass­es hat.

  2. Erbquote: Das Ehe­gat­tener­brecht legt fest, welchen Anteil des Nach­lass­es der über­lebende Ehe­gat­te erhal­ten soll. Die genaue Erbquote kann je nach dem anwend­baren Erbrecht vari­ieren. In eini­gen Fällen erhält der Ehe­gat­te beispiel­sweise die Hälfte des Nach­lass­es, während in anderen Recht­sor­d­nun­gen eine Quotenerb­folge gilt.

  3. Pflicht­teil: Das Ehe­gat­tener­brecht gewährt dem über­leben­den Ehe­gat­ten einen Anspruch auf den Pflicht­teil. Der Pflicht­teil ist ein geset­zlich garantiert­er Min­destanteil am Nach­lass, der dem Ehe­gat­ten zuste­ht, selb­st wenn er im Tes­ta­ment des Ver­stor­be­nen enterbt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass der Ehe­gat­te zumin­d­est einen gewis­sen Teil des Nach­lass­es erhält.

  4. Voraus: Das Ehe­gat­tener­brecht gewährt dem über­leben­den Ehe­gat­ten unter Umstän­den einen Anspruch auf den soge­nan­nten Voraus. Dabei han­delt es sich um einen bes­timmten Geld­be­trag oder Sach­w­ert, der dem Ehe­gat­ten vor­ab aus dem Nach­lass zuste­ht. Der Voraus dient dazu, den Ehe­gat­ten angemessen zu ver­sor­gen, ins­beson­dere wenn er nicht die gesamte Erbquote erhält.

Das Ehe­gat­tener­brecht im Hin­blick auf das geset­zliche Erbrecht stellt sich­er, dass der über­lebende Ehe­gat­te bei der Ver­mö­gen­snach­folge angemessen berück­sichtigt wird. Es gewährleis­tet eine faire Verteilung des Nach­lass­es und sorgt dafür, dass der Ehe­gat­te nicht unver­sorgt bleibt.

Gibt es Unterschiede im Ehegattenerbrecht bei verschiedenen Güterständen?

Ja, es gibt Unter­schiede im Ehe­gat­tener­brecht, die je nach dem Güter­stand der Ehep­art­ner vari­ieren kön­nen. Der Güter­stand regelt das Ver­mö­gensver­hält­nis zwis­chen den Ehep­art­nern während der Ehe und kann Auswirkun­gen auf das Erbrecht haben. Im Hin­blick auf das Ehe­gat­tener­brecht sind ins­beson­dere zwei Güter­stände rel­e­vant: die Zugewin­nge­mein­schaft und die Gütertrennung.

  1. Zugewin­nge­mein­schaft: In der Zugewin­nge­mein­schaft gilt grund­sät­zlich das geset­zliche Ehe­gat­tener­brecht. Das bedeutet, dass der über­lebende Ehe­gat­te neben anderen geset­zlichen Erben einen geset­zlichen Erbanspruch hat. Die konkrete Erbquote kann je nach dem anwend­baren Erbrecht vari­ieren. Es kann jedoch vorkom­men, dass der über­lebende Ehe­gat­te nicht die gesamte Erbquote erhält, son­dern auch die Kinder oder weit­ere Ver­wandte erb­berechtigt sind.

  2. Gütertren­nung: Bei der Gütertren­nung behält jed­er Ehep­art­ner sein eigenes Ver­mö­gen, und es find­et keine Ver­mö­gens­ge­mein­schaft statt. In diesem Fall gel­ten die geset­zlichen Regelun­gen des Ehe­gat­tener­brechts unmit­tel­bar. Der über­lebende Ehe­gat­te hat ein geset­zlich­es Erbrecht und kann Anspruch auf einen Anteil des Nach­lass­es haben. Auch hier kann die Erbquote je nach dem anwend­baren Erbrecht variieren.

Es ist jedoch wichtig zu beacht­en, dass die Ehep­art­ner die Möglichkeit haben, durch einen indi­vidu­ellen Erb­ver­trag oder ein gemein­schaftlich­es Tes­ta­ment von den geset­zlichen Regelun­gen abzuwe­ichen und ihre eige­nen erbrechtlichen Regelun­gen zu tre­f­fen. In solchen Fällen kön­nen die Unter­schiede im Ehe­gat­tener­brecht bei ver­schiede­nen Güter­stän­den durch entsprechende Vere­in­barun­gen mod­i­fiziert werden.

Welche Auswirkungen hat das Ehegattenerbrecht auf andere Erben, wie beispielsweise Kinder oder andere Verwandte?

Das Ehe­gat­tener­brecht hat Auswirkun­gen auf andere Erben, wie Kinder oder andere Ver­wandte, da der über­lebende Ehe­gat­te grund­sät­zlich einen geset­zlichen Erbanspruch hat. Die konkreten Auswirkun­gen kön­nen jedoch je nach den Umstän­den und dem anwend­baren Erbrecht vari­ieren. Hier sind einige mögliche Szenarien:

  1. Zugewin­nge­mein­schaft: Wenn der Güter­stand der Zugewin­nge­mein­schaft beste­ht, erhält der über­lebende Ehe­gat­te neben den geset­zlichen Erben, zu denen auch die Kinder gehören, einen geset­zlichen Erbanspruch. Die Erbquote des Ehe­gat­ten kann von Land zu Land unter­schiedlich sein und hängt auch von der Anzahl der geset­zlichen Erben ab. In eini­gen Fällen kann es vorkom­men, dass der über­lebende Ehe­gat­te eine bes­timmte Erbquote erhält, während die Kinder oder andere Ver­wandte den restlichen Nach­las­san­teil erhalten.

  2. Tes­ta­men­tarische Regelun­gen: Wenn der Erblass­er ein Tes­ta­ment hin­ter­lassen hat, kann er darin vom geset­zlichen Erbrecht abwe­ichen und bes­timmte Ver­mö­genswerte dem Ehe­gat­ten oder anderen Erben zuweisen. Dies kann bedeuten, dass der Ehe­gat­te einen größeren Anteil des Nach­lass­es erhält als nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen vorge­se­hen ist.

  3. Pflicht­teil­srecht: Das Ehe­gat­tener­brecht kann auch das Pflicht­teil­srecht ander­er Erben, wie Kinder oder andere Ver­wandte, bee­in­flussen. Das Pflicht­teil­srecht gewährt bes­timmten Per­so­n­en einen Min­destanteil am Nach­lass, auch wenn sie durch ein Tes­ta­ment oder eine andere let­ztwillige Ver­fü­gung vom Erbe aus­geschlossen wur­den. Der über­lebende Ehe­gat­te hat in eini­gen Län­dern möglicher­weise Anspruch auf einen größeren Erbteil, was dazu führen kann, dass der Pflicht­teil ander­er Erben entsprechend ver­ringert wird.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die konkreten Auswirkun­gen des Ehe­gat­tener­brechts und deren Ver­hält­nis zu anderen Erben von ver­schiede­nen Fak­toren abhän­gen, wie zum Beispiel dem anwend­baren Erbrecht, dem Vorhan­den­sein eines Tes­ta­ments oder eines Erb­ver­trags und den indi­vidu­ellen Umstän­den des Falles.

Super fre­undlich­er Anwalt, sehr nah­bar, ver­ständliche Kom­mu­nika­tion. Hat mir gut geholfen. Dankeschön!
Kim
Kim 
22 Sep­tem­ber 2022
Man wird über die Recht­slage sehr gut aufgek­lärt und fühlt sich sehr willkom­men. Top!
Bernd Hartmann
Bernd Hartmann 
23 Jan­u­ar 2021
Ich kann keine neg­a­tiv­en Punk­te aufweisen, was man sucht, find­et man hier zu 100%. Immer wieder gerne!
Maria Wolter
Maria Wolter 
22 Jan­u­ar 2021
Herr Knoll braucht wenig Zeit um die ganze Sit­u­a­tion zu ver­ste­hen und beste Hil­fe zu leis­ten. Ein sehr guter Anwalt!
Martin Zecker
Mar­tin Zecker 
22 Jan­u­ar 2021
Ich möchte mich auf diese Weise bedanken. Herr Knoll ist äußerst sym­pa­thisch und auch sehr pro­fes­sionell. Volle 5 Sterne!
Gustav Schwarz
Gus­tav Schwarz 
21 Jan­u­ar 2021

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