Enterbung Pflichtteil

Rechtsansprüche und Durchsetzungsmethoden

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Pflichtteilsprobleme bei der Enterbung

In der Auseinandersetzung mit dem Erbrecht spielt die Frage nach dem Pflichtteil eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Enterbung geht. Als Kanzlei Knoll möchten wir Ihnen einen Überblick über diese Thematik bieten. Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige auch im Falle einer Enterbung nicht gänzlich leer ausgehen. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich verankerte Mindestbeteiligung am Nachlass eines Verstorbenen.

Das Pflichtteilsrecht greift, wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließt. Dies kann eine emotionale und komplexe Situation für die Betroffenen darstellen. In unserer Praxis begegnen wir häufig Fragen zur Durchsetzung dieser Ansprüche. Hierbei ist es wichtig, klare und unmissverständliche Beratung zu bieten, um den Pflichtteil effektiv zu sichern und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Wichtigste im Überblick

Grundlagen des Pflichtteilsrechts

Im Erbfall stellt das Pflichtteilsrecht sicher, dass nahe Angehörige des Erblassers einen Mindestanteil des Nachlasses erhalten, selbst wenn sie testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geregelte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen des Verstorbenen zusteht. Pflichtteilsberechtigte sind in der Regel Kinder und Ehepartner, also Erben 1. Ordnung, sowie die Eltern des Erblassers, wenn keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind (Erben 2. Ordnung). Enkel als Erben 2. Ordnung rücken nur nach, wenn ihre Eltern (als Erben 1. Ordnung) vorverstorben sind oder auf den Pflichtteil verzichten. Andere Verwandte oder Erben 3. Ordnung haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Pflichtteilsquote, welche die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.

Gesetzliche Regelungen

Der Anspruch auf den Pflichtteil und die Pflichtteilsquote sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1924 bis 1936 und speziell § 2303 BGB geregelt. Selbst wenn der Erblasser eine Person mittels eines Testaments enterbt hat, besteht dieser Anspruch weiterhin. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte dessen, was dem Berechtigten gemäß der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Dieser Anspruch kann nur unter besonderen, im § 2333 BGB aufgelisteten Bedingungen entzogen werden. Alleinerben oder auch andere Erben haben daher zu beachten, dass pflichtteilsberechtigte Personen ihren Mindestanteil am Erbe geltend machen können.

Enterbung: Gründe und rechtliche Grundlagen

Die Enterbung und deren rechtliche Grundlagen sind komplexe Themen im Erbrecht, bei denen wir Ihnen Orientierung verschaffen möchten.

Was ist Enterbung

Enterbung ist der Ausschluss einer Person von der gesetzlichen Erbfolge durch den Erblasser. Dies erfolgt üblicherweise durch eine testamentarische Verfügung, das sogenannte Negativtestament. Die Intention dahinter ist, dass der Erblasser bestimmte Personen, zumeist nahe Angehörige, von seinem Nachlass ausschließen möchte.

Rechtliche Gründe für Enterbung

Ein Erblasser kann Angehörige vollständige enterben, ohne im Testament oder Erbvertrag Gründe dafür nennen zu müssen. Jedoch bleiben gewisse Rechte der enterbten Personen bestehen, insbesondere der Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was der Erbe laut gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte. Nach § 2333 BGB können nahe Angehörige von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wenn ein schweres Fehlverhalten ihnen gegenüber nachweisbar ist. Hierunter fällt beispielsweise körperliche oder psychische Gewalt gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen.

Auswirkungen der Enterbung auf den Pflichtteil

Im Erbrecht ist der Pflichtteil ein wichtiges Element, um nahe Angehörige abzusichern. Auch bei der Enterbung haben Pflichtteilsberechtigte Ansprüche auf einen Teil des Vermögens.

Wird eine Person durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, spricht man von Enterbung. In Deutschland ist es jedoch durch den Pflichtteilsanspruch möglich, dass bestimmte Angehörige wie Kinder oder der Ehepartner einen Teil des Nachlasses erhalten. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies schützt die finanziellen Interessen nahestehender Familienmitglieder.

  • Pflichtteilsberechtigte: Berechtigt sind der Ehepartner, die Kinder und, falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Erblassers.
  • Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil errechnet sich aus dem Wert des Reinvermögens zum Todeszeitpunkt des Erblassers.

Rechte der Pflichtteilsberechtigten

Die gesetzlichen Rechte von Pflichtteilsberechtigten stehen auch bei einer Enterbung fest. Sie gewährleisten, dass nahe Angehörige des Erblassers trotzdem einen Mindestanteil des Nachlasses erhalten.

Erläuterung der Rechte

Pflichtteilsanspruch: Nach § 2303 BGB haben Abkömmlinge, Eltern und der Ehepartner eines Verstorbenen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem Berechtigten ohne Testament zustünde.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen, kann sich dadurch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben, dieser ist jedoch zeitlich begrenzt.

Auskunftsansprüche: Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses, um den eigenen Pflichtteilsanspruch berechnen zu können.

Verjährung: Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung.

Geltendmachung des Pflichtteils

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann eingeklagt werden, falls eine Einigung außergerichtlich nicht möglich ist. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist hierbei sinnvoll.

  • Anfechtung: Sollten testamentarische Verfügungen bestehen, die die Gesetzliche Erbfolge ändern, so können diese unter Umständen mit Hilfe eines Anwalts oder Notars angefochten werden.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verstehen und zu wahren.

Unser Beratungsangebot

Wir verstehen, dass Erbrecht eine sensible Materie darstellt, welche eine versierte und empathische Rechtsberatung erfordert. Wir sind spezialisiert auf Testamentsgestaltung, einschließlich des Berliner Testaments und des Ehegattentestaments, und beraten Mandanten kompetent in Fällen von Enterbung und Ansprüchen auf den Pflichtteil.

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Erstellung und Überprüfung von Testamenten: Wir verhelfen Ihnen zu Klarheit bei der Erstellung eines rechtskräftigen Testaments, das Ihre letzten Wünsche respektiert.
  • Beratung zu Pflichtteilsansprüchen: Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, falls Sie als naher Angehöriger enterbt wurden, und helfen Ihnen, Ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.
  • Vertretung vor Gericht: Sollten juristische Auseinandersetzungen erforderlich sein, vertreten wir Sie vor Gericht, um Ihr Erbe zu sichern.

Als Fachanwalt für Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite, erklären komplexe Rechtslagen in verständlicher Sprache und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erfahren Sie, wie wir Sie bei Ihrem Fall unterstützen können.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Unsere Kanzlei ist auf die Entwicklung maßgeschneiderter Vermögensnachfolgestrategien spezialisiert. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung einer individuellen Lösung für die Zukunft ihres Vermögens.

Vermögensnachfolge ist ein komplexes Thema, das zahlreiche rechtliche Aspekte berührt. Wir nehmen nicht nur Ihre persönlichen Vorstellungen ernst, sondern berücksichtigen auch die steuerlichen und erbrechtlichen Rahmenbedingungen.

Unser Ziel ist es, einen nahtlosen Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation sicherzustellen und gleichzeitig Ihre finanziellen Interessen zu schützen. 

Häufig gestellte Fragen

Ein Kind wegen Kontaktabbruchs den Pflichtteil zu entziehen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Für den Pflichtteilsentzug müssen gesetzlich anerkannte Gründe vorliegen, der bloße Kontaktabbruch zählt nicht dazu. Ein Kind hat in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes.

Bei grobem Undank kann eine Enterbung erfolgen, die dann auch den Pflichtteil entfallen lässt. Dies muss jedoch durch ein Gericht festgestellt werden, da es sich um einen schwerwiegenden Grund für eine Enterbung handelt.

Der Pflichtteil berechnet sich als die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ist im Testament ein Alleinerbe bestimmt, haben nahe Verwandte trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil, der sich nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt.

Einen Erben komplett vom Pflichtteil ausschließen zu können, setzt das Vorliegen schwerer Verfehlungen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige voraus. Solch ein Ausschluss muss gerichtlich bestätigt werden und erfolgt nicht automatisch.

 
 
Ich habe ihn beauftragt, meinen Pflichtteilanspruch durchzusetzen. Er hat dies sehr erfolgreich getan und ich habe mein Recht erhalten. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit
Luka Khokhar
Luka Khokhar
2024-02-12
Ich habe mich an Herrn Knoll gewandt, um ein Testament zu erstellen. Er hat mich sehr kompetent und ausführlich beraten und mir alle Möglichkeiten aufgezeigt. Ich bin mit der Beratung sehr zufrieden und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Christine Meier
Christine Meier
2024-01-04
Super freundlicher Anwalt, sehr nahbar, verständliche Kommunikation. Hat mir gut geholfen. Dankeschön!
Kim
Kim
2022-09-22
Man wird über die Rechtslage sehr gut aufgeklärt und fühlt sich sehr willkommen. Top!
Bernd Hartmann
Bernd Hartmann
2021-01-23
Herr Knoll braucht wenig Zeit um die ganze Situation zu verstehen und beste Hilfe zu leisten. Ein sehr guter Anwalt!
Martin Zecker
Martin Zecker
2021-01-22
Ich kann keine negativen Punkte aufweisen, was man sucht, findet man hier zu 100%. Immer wieder gerne!
Maria Wolter
Maria Wolter
2021-01-22
Ich möchte mich auf diese Weise bedanken. Herr Knoll ist äußerst sympathisch und auch sehr professionell. Volle 5 Sterne!
Gustav Schwarz
Gustav Schwarz
2021-01-21
Äußerst kompetente, sympathische, ausführliche und verständliche Beratung! Auch auf Rückfragen ist Herr Knoll detailliert eingegangen und hat sich genug Zeit für die Beantwortung gelassen. Ich kann ihn zu 100% empfehlen!
Stefan Nolte
Stefan Nolte
2019-07-04
Sehr kompetent, freundlich und empfehlenswert 🙂
Corina Cruse
Corina Cruse
2019-06-18