Rund ums Erbrecht und Höferecht

Rechts­fra­gen aus dem Erbrecht und Höfer­echt ein­fach dargestellt und erk­lärt — Ihr Frachan­walt für Erbrecht.

w
Gesprächstermin

Vere­in­baren Sie einen ersten Gesprächstermin!

Telefon

+49 431 / 979 969 94

E‑Mail

info@btknoll-rechtsanwalt.de

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsanspruch des Ehegatten

Der enterbte Ehe­gat­te hat einen Anspruch auf einen Pflicht­teil, daneben ste­ht ihm in der Regel ein Anspruch auf Zugewin­naus­gle­ich zu. Der geset­zliche Erbe hat als Ehe­gat­ten daneben die Möglichkeit den sog. kleinen Erbteil gel­tend zu machen. mehr

Bankauskunft des Pflichtteilsberechtigten

Der Auskun­ft­sanspruch des Pflicht­teils­berechtigten beste­ht auss­chließlich gegenüber dem Erben. Auskun­ft­sansprüche gegenüber Drit­ten und somit auch gegen die Bank des Erblass­es beste­ht nach deutschem Recht ger­ade nicht. In der Regel beste­ht nicht ein­mal der Anspruch auf Vor­lage von Bankauszü­gen gegenüber dem Erben. mehr

Umfang des Auskunftsanspruchs beim Pflichtteil

Das Gesetz ver­schafft dem Pflicht­teils­berechtigten mit § 2314 BGB einen umfassenden Auskun­ft­sanspruch gegenüber den Erben. Die Erben sind verpflichtet, dem Pflicht­teils­berechtigten über den Bestand des Nach­lass­es Auskun­ft zu erteilen. Sie haben die für den Erb­fall rel­e­van­ten Ver­mö­gen­spo­si­tio­nen offen­zule­gen. mehr

Pflichtteilsanspruch im landwirtschaftlichen Erbrecht

Sind der Hofeigen­tümer und seine Hofer­ben und weichen­den Erben nicht in der Lage, eine inter­essens­gerechte Lösung zu find­en, bleibt es dem Hofeigen­tümer als Erblass­er unbenom­men, einige Abkömm­linge zu enter­ben und sie auf diese Weise auf den Pflicht­teil zu beschränken. mehr

Testament

Das Testament — Der letzte Wille des Erblassers

Das Tes­ta­ment ist neben dem Erb­ver­trag eine Form der let­ztwilli­gen Ver­fü­gung. Durch die Errich­tung eines Tes­ta­ments kann man zu Lebzeit­en bes­tim­men, welche Ver­mö­genswerte aus Anlass des eige­nen Todes auf welche Per­so­n­en oder gar Insti­tu­tio­nen überge­hen sollen. mehr

Der Erbvertrag — Die vertragliche Erbeneinsetzung

Der Erb­ver­trag weist im Gegen­satz zum Tes­ta­ment eine erhe­bliche Bindungswirkung auf, wodurch die Testier­frei­heit eingeschränkt wird. Der Erb­ver­trag wird dabei vom Erblass­er höch­st­per­sön­lich, unter gle­ichzeit­iger Anwe­sen­heit aller Beteiligten, vor einem Notar geschlossen. Let­ztlich dient der Erb­ver­trag ins­beson­dere dazu, dem Bedacht­en eine sichere Recht­spo­si­tion zu geben, dies spielt ins­beson­dere bei möglichen Unternehmensfort­führun­gen eine Rolle. mehr

Berliner Testament

Von einem Berlin­er Tes­ta­ment spricht man, wenn die Ehe­gat­ten sich gegen­seit­ig als Erben ein­set­zen und einen Drit­ten zum Erben des Längstleben­den bes­tim­men. Das Berlin­er Tes­ta­ment ken­nt dabei zwei Gestal­tungsmöglichkeit­en, das sog. Tren­nung­sprinzip und das Ein­heit­sprinzip. mehr

Das gemeinschaftliche Testament

Beim gemein­schaftlichen Tes­ta­ment reicht es aus, wenn das Tes­ta­ment von einem Ehe­gat­ten hand­schriftlich ver­fasst wird und der andere Ehe­gat­te die gemein­schaftliche Erk­lärung mitun­terze­ich­net. Der­ar­tige Tes­ta­mente sind duch eine beschränk­te Bindungswirkung gekennze­ich­net, welche mit dem Tod des erstver­ster­ben­den Ehe­gat­ten ein­tritt und auf die wech­sel­bezüglichen Ver­fü­gun­gen beschränkt ist. mehr

Wirksamkeitsanforderungen eines Nachtrages

Ein unrichtiger Nach­trag ist nichtig und kann auch zur Nichtigkeit des vor­mals wirk­sam errichteten Tes­ta­ments nach § 2085 BGB führen. In let­zter Kon­se­quenz fol­gt daraus, dass die geset­zliche Erb­folge zur Anwen­dung kommt. Es ist daher die Inanspruch­nahme ein­er anwaltlichen Beratung sowohl bei der Tes­ta­mentser­rich­tung als auch bei ein­er Änderung zu empfehlen. Aber auch der­jenige, der durch eine Ver­fü­gung von Todes wegen von Erb­folge aus­geschlossen und nicht tes­ta­men­tarisch als Erbe einge­set­zt wor­den ist, sollte einen Anwalt auf­suchen, um die Wirk­samkeit des Tes­ta­mentes prüfen zu lassen. mehr

Persönliche Verhältnisse: Alter des Erblassers

Die Gestal­tung des eige­nen Tes­ta­ments ist meist von der jew­eili­gen Lebenssi­t­u­a­tion abhängig. So spielt ins­beson­dere das Alter des Erblassers eine Rolle oder vielmehr der Lebens­ab­schnitt in dem er sich befind­et. So hat ein Erblass­er eines fort­geschrit­te­nen Alters ein anderes Inter­esse als ein junger ggf. kinder­los­er Erblass­er. mehr

Höferecht

Die Hoferbfolge nach der Höfeordnung

Nach der Höfe­ord­nung erbt nur ein Erbe den Hof. Den sog. weichen­den Erben ste­ht nur eine Hofabfind­ung zu. Durch die geset­zliche Regelung soll ver­hin­dert wer­den, dass land­wirtschaftliche Betriebe zer­split­tert wer­den. Maßge­blich ist dafür, dass ein Hof im Sinne der Höfe­ord­nung vor­liegt und der poten­zielle Hoferbe wirtschafts­fähig ist. mehr

Bauland als Hofabfindung für die weichenden Erben

Den Hof – so ist es in den meis­ten Land­wirts­fam­i­lien – erbt eines der Kinder allein. Sollen Brud­er oder Schwest­er als Aus­gle­ich ein Bau­grund­stück erhal­ten, ruft das schnell den Fiskus auf den Plan. Steuer­lich inter­es­sant sind dann Gestal­tun­gen wie Verkauf oder eine Erb­bau­recht­slö­sung. mehr

Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuches

Obwohl ein Hofver­merk im Grund­buch vorhan­den ist, kann die Hofeigen­schaft ent­fall­en sein. Dies hat zur Folge, dass trotz einge­tra­ge­nen Hofver­merks die Höfe­ord­nung keine Anwen­dung mehr find­et. Dabei erfordert die Entschei­dung ob die Hofeigen­schaft wege­fall­en ist, grund­sät­zlich eine Gesamtwürdi­gung aller Umstände. mehr

Verzicht auf Hofabfindungsansprüche

In Hofüber­las­sungsverträ­gen find­en sich oft­mals Klauseln, in denen ein weichen­der Erbe erk­lärt, er sei vom elter­lichen Ver­mö­gen völ­lig abge­fun­den und habe keine Erb- und Pflicht­teil­sansprüche mehr zu stellen. Es sind auch Kon­stel­la­tio­nen denkbar, in denen die weichen­den Erben auf Abfind­ungsansprüche verzicht­en, um die Wirtschafts­fähigkeit des Hofes nicht zu gefährden. mehr

Pflichtteilsanspruch im landwirtschaftlichen Erbrecht

Sind der Hofeigen­tümer und seine Hofer­ben und weichen­den Erben nicht in der Lage, eine inter­essens­gerechte Lösung zu find­en, bleibt es dem Hofeigen­tümer als Erblass­er unbenom­men, einige Abkömm­linge zu enter­ben und sie auf diese Weise auf den Pflicht­teil zu beschränken. mehr

Nachabfindungsanspruch im Höferecht

Der Nach­abfind­ungsanspruch nach § 13 HöfeO kommt immer dann zum Tra­gen, wenn der Hof­nach­fol­ger inner­halb ein­er bes­timmten Zeitspan­nen zumeist land­wirtschaftliche Flächen aus dem ursprünglichen land­wirtschaftlichen Betrieb veräußert. Aber auch bei der Veräußerung von Hofin­ven­tar bzw. ‑zube­hör oder der nicht land­wirtschaftlichen Nutzung kann dem weichen­den Erben ein Nach­abfind­ungsanspruch zuste­hen. Wir berat­en Sie bei der Durch­set­zung dieser Ansprüche oder zeigen Ihnen Wege auf, dies im Vor­feld eines Hofüber­las­sungsver­frag inter­essents­gerecht zu regeln. mehr

Steuerrecht

Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

Bere­its zu Lebzeit­en beste­ht in Fam­i­lien die Absicht, Ver­mö­gen frühzeit­ig auf die nach­fol­gende Gen­er­a­tion zu über­tra­gen. Dabei soll die über­tra­gende Gen­er­a­tion — in der Regel die Eltern — wirtschaftlich abgesichert wer­den. Dies wird in der­ar­ti­gen Kon­stel­la­tio­nen meist durch die Vere­in­barung eines Nießbrauchrechts erre­icht. mehr

Erbschaftssteuerfreies Familienheim in sechs Monaten 

Eine Befreiung von der Erb­schaftss­teuer für ein selb­st­genutztes Fam­i­lien­heim ist in der Regel nur möglich, wenn die Selb­st­nutzung bin­nen sechs Monat­en nach dem Eigen­tum­ser­werb seit­ens des erbrechtlichen Bedacht­en tat­säch­lich erfol­gt. mehr

Bewertungsmaßstab für das Grundvermögen

Bew­er­tungs­maßstab für das Grund­ver­mö­gen ist danach der gemeine Wert. Der Wert unbe­bauter Grund­stücke ist wie nach bish­er gel­ten­dem Recht nach der Fläche und den jew­eils aktuellen Boden­richtwerten zu ermit­teln. Der bish­er gel­tende 20 % ige Abschlag ent­fällt. Die Bew­er­tung bebauter Grund­stücke erfol­gt nach dem Ver­gle­ich­swertver­fahren, dem Ertragswertver­fahren oder dem Sach­w­ertver­fahren. mehr

Familienvermögen in der Stiftung

Die selb­ständi­ge Fam­i­lien­s­tiftung ist mitler­weile rechtlich anerkan­nt, die nicht gemein­nützi­gen Zweck­en, son­dern dem langfristi­gen Zusam­men­halt des Fam­i­lien­ver­mö­gens und der Ver­sorgung von Fam­i­lien­mit­gliedern über mehrere Gen­er­a­tio­nen hin­weg dient, ist eine Vari­ante zur Gestal­tung der Über­tra­gung von Pri­vatver­mö­gen aber auch von Unternehmen und Unternehmen­san­teilen. mehr

Rufen Sie uns einfach an oder schicken eine E‑Mail
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei
w
Lassen Sie sich umfassend von uns beraten

Ihr Ansprech­part­ner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir sind eine auss­chließlich aufs Erbrecht spezial­isierte und tätige Recht­san­walt­skan­zlei. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt im land­wirtschaftlichen Erbrecht. Wir berat­en Sie bei Fra­gen aus dem Erbrecht umfassend und ausführlich. 

Im Rah­men der anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie sowohl in außerg­erichtlichen Angele­gen­heit­en, als auch in gerichtlichen Ver­fahren. Nehmen Sie Kon­takt zu Ihrem Fachan­walt für Erbrecht auf und vere­in­baren ein erstes Beratungsgespräch.

Antworten auf Fra­gen aus dem Erbrecht

Wann brauche ich einen Anwalt für Erbrecht?
Ein Fachan­walt für Erbrecht kann Ihnen bei der Ver­mö­gen­snach­folge helfen, damit Sie Ihr Ver­mö­gen steuers­parend vererben kön­nen. Aber auch, wenn Sie sich mit jeman­dem um Ihren Erban­teil stre­it­en oder Ihren Pflicht­teil gel­tend machen möcht­en, kann Ihnen ein Fachan­walt für Erbrecht hier­bei helfen — Erbrecht Rechtsanwalt. 
Was kostet eine Erstgespräch im Erbrecht? 

Nach § 34 RVG berech­nen wir für ein Erst­ge­spräch im Erbrecht 190,00 Euro zzgl. USt. ins­ge­samt also 226,10 Euro. Für ein Erst­ge­spräch kalkulieren wir in der Regel mit ein­er Stunde. Bei ein­fach gelagerten Fällen kann das Erst­ge­spräch auch schon ein­mal kürz­er sein, während es bei kom­plex­eren Angele­gen­heit­en auch mehr als eine Stunde betra­gen kann. Im Rah­men des Erst­ge­sprächs erhal­ten Sie eine erste Ein­schätzung Ihres Anliegens im Erbrecht. Fern­er zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeit­en auf. 

Erstatten REchtsschutzversicherungen die Kosten im Erbstreit?

Die meis­ten Rechtss­chutzver­sicherun­gen erstat­ten die Kosten für ein Erb­schaftsver­fahren nicht. In der Regel wer­den die Kosten für ein Erst­ge­spräch über­nom­men. Einige Rechtss­chutzver­sicherun­gen bieten auch eine Gebühren­beteili­gung an. Bitte klären Sie im Vor­felde mit Ihrer Rechtss­chutzver­sicherung welche Kosten diese bere­it ist zu übernehmen. 

Wer trägt die Kosten einer Erbauseinandersetzung?

Die Erben kön­nen die Kosten der Erbau­seinan­der­set­zung vom Nach­lass­wert abziehen. Das gilt für Kosten der Nach­lass­be­w­er­tung sowie Anwalts- und Gericht­skosten. Daher tra­gen im Prinzip die Erben selb­st die Kosten – schließlich gehört ihnen der Nachlass.

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
Ein kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner auch wenn es mal etwas schwieriger wird. Sehr zuver­läs­sig und seriös!
Milena Huber
Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
Rückruf erwünscht?

Sie wün­schen einen Rück­ruf? Ihr Fachan­walt für Erbrecht ruft Sie schnellst möglichst zurück!

Daten­schutz

3 + 8 =

Kon­takt

Tele­fon

+49 431 / 979 969 94

E‑Mail

info@btknoll-rechtsanwalt.de

Adresse

Dänis­che Straße 11
24103 Kiel

Bürozeit­en

Mo-Do: 08:30 Uhr — 17:30 Uhr
Fr: 08:30 Uhr — 14:30 Uhr
Sa-So: geschlossen 

Pflichtteilsrecht

Vermögensnachfolge

Ehegattenerbrecht

Auseinandersetzung

Selbstgenutztes Familienheim

Das gemeinschaftliche Testament  mehr

Erstberatung Erbausschlagung

Steuerliche Optimierung durch die Familienstiftung mehr

Erstberatung Erbrecht

Vorbehaltsnießbrauch als steuerliche Optimierung  mehr

Nachabfindung

Hofeigenschaft

Hofzugehörigkeit

Hofübergabe

Selbstgenutztes Familienheim

Verzicht auf auf die Hofabfindung mehr

Betriebspachtvertrag prüfen

Pflichtteilsansprüche im Höferecht mehr

Erstberatung Erbrecht

Bauland als Hofabfindung für weichende Erben  mehr

Büro Kiel

Büro Münster

Fachanwalt für Erbrecht Kiel

Unser Büro in der Innenstadt von Kiel  mehr

Fachanwalt für Erbrecht Münster

Unser Büro in Münster mehr