Schenkung zu Lebzeiten an nur ein Kind – Rechtliche Aspekte & Tipps
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht
Eine gezielte Schenkung zu Lebzeiten an nur ein Kind kann sinnvoll sein – etwa zur Finanzierung des Eigenheims oder zur Unterstützung bei unternehmerischen Vorhaben. Doch steuerliche Fragen sowie das Pflichtteilsrecht der übrigen Kinder machen eine rechtssichere Planung unverzichtbar. Welche rechtlichen Fallstricke bestehen und wie lässt sich Konfliktpotenzial reduzieren?
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Eltern möchten oft ein Kind gezielt unterstützen – sei es beim Immobilienerwerb, bei der Finanzierung einer Existenzgründung oder in anderen besonderen Lebensumständen. Diese Maßnahmen erfolgen häufig bewusst nicht über das gesamte Vermögen verteilt, sondern punktuell. Dennoch dürfen die Ansprüche der übrigen Kinder nicht vernachlässigt werden.
Die Schenkung ist im BGB (§§ 516 ff.) geregelt. Eine wirksame Schenkung setzt Schenkungsabsicht, Bestimmung des Gegenstands und Annahme voraus. Bei einem Grundstück bedarf es oftmals einer notariellen Beurkundung, insbesondere für die Wirksamkeit.
Auch wenn Eltern ein Kind bevorzugen, steht den anderen Kindern ein Pflichtteil zu (§ 2303 BGB). Zusätzlich haben sie Anspruch auf Pflichtteilsergänzung, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod Schenkungen erfolgten (§ 2325 BGB). Das sogenannte Abschmelzungsmodell berücksichtigt den zeitlichen Abstand (z. B. 100 % im ersten Jahr, 10 % im 10. Jahr)
Der Schenkende kann alle 10 Jahre Freibeträge bis zu 400.000 € pro Kind nutzen – steuerlich attraktiv, sofern richtig strukturiert.
| Maßnahme | Wirkung / Schutzwirkung |
|---|
| Schenkungsvertrag (schriftlich, idealerweise notariell) | Sichert Rechtsbestandigkeit |
| Rückforderungsvorbehalt | Schenker bleibt im Bedarfsfall handlungsfähig |
| Anrechnungsbestimmung auf Pflichtteil | Schützt vor späteren Forderungen der Geschwistern |
| Frühzeitige Information der Familie | Minimiert Konfliktpotenzial |
| Steueroptimierung & Schenkungstaffelung | Hebt Freibeträge optimal |
Schenkungen zu Lebzeiten an ein Kind sind möglich und oft sinnvoll – aber nur, wenn sie präzise dokumentiert, rechtlich abgesichert und im familiären Kontext transparent gestaltet sind. Nutzen Sie Schenkungsverträge, Pflichtteilsanrechnungen und Freibetragsfenster, um den Familienfrieden zu wahren und steuerliche Chancen zu nutzen.
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