Berliner Testament – Chancen und Risiken für Ehepaare
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht
Das Berliner Testament gehört zu den beliebtesten erbrechtlichen Gestaltungen in Deutschland. Ehepaare sichern sich damit gegenseitig ab und stellen sicher, dass der überlebende Partner finanziell geschützt ist. Doch hinter dieser scheinbar einfachen Lösung verbergen sich rechtliche Fallstricke, steuerliche Risiken und Streitpotenzial mit den Kindern.
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Viele Ehepaare haben das gleiche Ziel: Der überlebende Partner soll abgesichert werden und das Vermögen später an die Kinder übergehen. Das Berliner Testament, geregelt in §§ 2265 ff. BGB, macht genau das möglich. Es setzt den überlebenden Ehegatten zunächst als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben.
Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten. Es basiert auf der sogenannten Wechselbezüglichkeit: Beide Ehepartner treffen bindende Verfügungen, die nach dem Tod eines Partners nicht mehr einseitig geändert werden können (§ 2270 BGB). Diese Bindungswirkung gibt Sicherheit, kann aber auch zur Fessel werden, wenn sich die Lebensumstände ändern.
Das Berliner Testament ist eine wirksame Lösung, aber nur dann optimal, wenn es maßgeschneidert an die individuelle Familien- und Vermögenssituation angepasst wird. Standardformulierungen aus dem Internet oder Muster aus dem Bekanntenkreis bergen erhebliche Risiken.
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