Bewertung bebauter Grundstücke im Erb- und Pflichtteilsrecht
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht
Bebaute Grundstücke gehören in vielen Nachlässen zum wertvollsten Vermögensbestandteil. Gerade bei Immobilien stellt sich nach einem Erbfall die entscheidende Frage: Wie wird der Wert ermittelt – und welche Folgen hat dies für Pflichtteil und Erbschaftsteuer? Fehler bei der Bewertung führen schnell zu Streitigkeiten und erheblichen finanziellen Nachteilen.
Nutzen Sie unseren Immobilienwert-Check Erbschaft und erfahren Sie, ob Ihre Nachlassplanung den tatsächlichen Grundstückswert korrekt berücksichtigt.
Nach einem Erbfall entscheidet die Bewertung bebauter Grundstücke über:
Da Immobilien häufig einen Großteil des Nachlassvermögens ausmachen, ist eine präzise Wertermittlung unverzichtbar. Schon geringe Abweichungen können hohe finanzielle Auswirkungen haben.
Die Bewertung bebauter Grundstücke richtet sich in erster Linie nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Für steuerliche Zwecke gilt grundsätzlich der gemeine Wert (= Verkehrswert), also der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre (§ 9 BewG).
Für Pflichtteilsansprüche ist nach § 2311 BGB ebenfalls der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Wertgutachten von Sachverständigen sind hier regelmäßig entscheidend.
Die Bewertung bebauter Grundstücke ist komplex und entscheidend für Pflichtteils- und Steuerfragen. Ehepaare, Unternehmer und Immobilieneigentümer sollten frühzeitig eine maßgeschneiderte Nachfolgeplanung entwickeln, um Streit und Steuerfallen zu vermeiden.
👉 Vereinbaren Sie eine Nachfolge-Klarheits-Session, um die Bewertung Ihrer Immobilien professionell prüfen zu lassen.
Sichern Sie den Wert Ihrer Immobilien ab und vermeiden Sie Erbstreitigkeiten: Vereinbaren Sie jetzt Ihre Nachfolge-Klarheits-Session mit unseren Experten.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie die Einwillligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
