Familienvermögen in der Stiftung

Die selb­ständi­ge Fam­i­lien­s­tiftung ist mitler­weile rechtlich anerkan­nt, die nicht gemein­nützi­gen Zweck­en, son­dern dem langfristi­gen Zusam­men­halt des Fam­i­lien­ver­mö­gens und der Ver­sorgung von Fam­i­lien­mit­gliedern über mehrere Gen­er­a­tio­nen hin­weg dient, ist eine Vari­ante zur Gestal­tung der Über­tra­gung von Pri­vatver­mö­gen aber auch von Unternehmen und Unternehmensanteilen. 

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Die Grün­dung ein­er Fam­i­lien­s­tiftung ist in der Regel Bestandteil im Rah­men  ein­er umfassenden Nach­fol­gelö­sung: Ver­mö­gen­snach­fol­gen – sowohl im Bere­ich der pri­vat­en Ver­mö­gen­snach­folge als auch im Unternehmens­bere­ich – lassen sich meist mit Hil­fe ein­er Stiftungs­grün­dung umset­zen. Als Lösung der Unternehmen­snach­folge dienen Fam­i­lien­s­tiftun­gen dazu, das Unternehmen des Stifters fortzuführen oder aber – häu­figer – die Anteile am Unternehmen zu hal­ten. In diesen Fällen spricht man auch von ein­er Unternehmenss­tiftung. Gle­ichzeit­ig sind die Fam­i­lien­ange­höri­gen des Unternehmers, bspw. durch regelmäßige Auss­chüt­tun­gen, ver­sorgt. So bleibt das Unternehmen auch über den Tod des Stifters erhal­ten und die Des­ti­natäre sind gle­ich­wohl finanziell abgesichert.

Auch die pri­vate Ver­mö­gen­snach­folge auf die näch­sten Gen­er­a­tio­nen, also die Über­gabe von Ver­mö­genswerten, die keine maßge­bliche Beteili­gung an einem Unternehmen betr­e­f­fen (z.B. Aktien, Fonds, son­stige Depotwerte, Bargeld, Immo­bilien­ver­mö­gen etc.), lässt sich mit Fam­i­lien­s­tiftungslö­sun­gen bew­erk­stel­li­gen. Fam­i­lien­s­tiftun­gen sind auch in diesen pri­vat­en Fällen attrak­tiv, weil sie die Gewähr dafür bieten, dass das Ver­mö­gen im Erb­fall nicht zer­split­tert, son­dern langfristig als Ein­heit in der Fam­i­lien­s­tiftung erhal­ten bleibt. Zudem kön­nen sich steuer­liche Vorteile ergeben. 

Eine Lösung mit­tels Fam­i­lien­s­tiftung eignet sich ins­beson­dere für Eigen­tümer von Immo­bilien. Dies gilt vor allem für Immo­bilien, die der Steuerpflichtige nach ein­er 10-jähri­gen Behal­tenszeit steuer­frei veräußern kann. In diesen Fällen ist es z.B. möglich, das Immo­bilien­ver­mö­gen an eine Fam­i­lien­s­tiftung (steuer­frei) zu verkaufen. Der Stifter steigert dadurch seine Liq­uid­ität. Die Stiftung wiederum, die die Immo­bilien entwed­er mit Eigenkap­i­tal oder über Bankdar­lehen  finanziert, kann meist von höheren Abschrei­bun­gen prof­i­tieren und zahlt grund­sät­zlich nur 15,825% Kör­per­schaft­s­teuer inkl. Sol­i­dar­ität­szuschlag auf die vere­in­nahmten Mieten.

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