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Steuerfreies selbstgenutztes Familienheim – Was Sie wissen müssen

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht

Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, möchte häufig, dass diese Immobilie im Erbfall möglichst steuerfrei an die Familie weitergegeben wird.
Viele wissen jedoch nicht: Das Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen tatsächlich komplett steuerfrei vererbt oder verschenkt werden. Die Voraussetzungen sind jedoch klar geregelt – und ein Fehler kann teuer werden.

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Wie funktioniert die Steuerbefreiung beim Familienheim?

Die Erbschaftsteuer fällt normalerweise an, wenn Vermögen – auch Immobilien – vererbt oder verschenkt wird. Doch das selbstgenutzte Familienheim ist eine Ausnahme:
§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt die Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen.

1. Wer kann das steuerfreie Familienheim erben?

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder (unter Einschränkungen)

2. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Damit die Immobilie steuerfrei übertragen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Für Ehepartner:

  • Die Immobilie muss vom Erblasser bis zum Tod selbst genutzt worden sein
  • Der überlebende Ehegatte muss die Immobilie nach dem Erbfall selbst nutzen
  • Keine Wohnflächenbegrenzung – auch große Immobilien sind steuerfrei
  • Nutzung muss mindestens 10 Jahre bestehen bleiben

Für Kinder:

  • Zusätzlich gilt: Die Immobilie darf nicht größer als 200 m² Wohnfläche sein
    → Überschreitungen werden anteilig besteuert
  • Auch hier gilt: 10-jährige Selbstnutzungspflicht

3. Was passiert bei vorzeitiger Aufgabe der Selbstnutzung?

Wer innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall aus dem Familienheim auszieht, verliert rückwirkend die Steuerbefreiung – außer, es liegen zwingende Gründe (z. B. Pflegebedürftigkeit) vor.

4. Auch bei Schenkung möglich

Das Modell gilt nicht nur im Erbfall, sondern auch bei lebzeitiger Schenkung an Ehepartner – sofern die Immobilie weiterhin selbst genutzt wird. Hier kann es sinnvoll sein, rechtzeitig mit einer professionellen Gestaltung zu beginnen.

Fazit

Das steuerfreie Familienheim ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Vermögen innerhalb der Familie zu erhalten – ohne steuerliche Belastung. Entscheidend ist aber die genaue Prüfung der Nutzungsdauer, Wohnfläche und der Form der Übertragung. Schon kleine Fehler können zur Steuerpflicht führen.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Was genau ist mit „steuerfreiem Familienheim“ gemeint?

Das „steuerfreie Familienheim“ ist eine gesetzliche Ausnahme im Erbschaftsteuerrecht. Es ermöglicht Ehepartnern oder Kindern, ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung steuerfrei zu erben oder geschenkt zu bekommen – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten für Ehepartner?

Der überlebende Ehepartner muss die Immobilie nach dem Erbfall selbst zu Wohnzwecken nutzen – und dies mindestens 10 Jahre lang. Zudem muss sie bereits vom verstorbenen Partner selbst bewohnt worden sein.

Gibt es eine Größenbeschränkung für die Immobilie?

Für Ehegatten gibt es keine Begrenzung. Kinder hingegen können nur dann steuerfrei erben, wenn die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung 200 m² nicht überschreitet. Übersteigt die Fläche diesen Wert, wird der überzählige Teil anteilig besteuert.

Was passiert, wenn ich früher ausziehe?

Wenn der Erbe oder Beschenkte die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nicht mehr selbst nutzt, entfällt rückwirkend die Steuerbefreiung. Eine Ausnahme besteht nur bei zwingenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

Kann ich das Familienheim auch steuerfrei verschenken – nicht nur vererben?

Ja – bei Schenkungen an den Ehepartner ist das möglich, solange die Immobilie auch weiterhin selbst genutzt wird. Für Kinder gilt die Steuerbefreiung bei Schenkungen nicht, nur im Erbfall.

Welche Alternativen gibt es zum Berliner Testament in Patchwork-Familien?

Muss das Haus im Inland liegen, um steuerfrei zu bleiben?

Was sollte ich unbedingt beachten, bevor ich das Haus übertrage?

Lassen Sie die Voraussetzungen vorab juristisch prüfen. Häufig führen kleine Fehler – z. B. eine zu große Wohnfläche oder ein Auszug vor Ablauf der 10 Jahre – dazu, dass die Steuerbefreiung verloren geht. Eine gute Gestaltung kann das verhindern.
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