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Familienvermögen in der Stiftung

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht u. Fachanwalt für Erbrecht

Die selbständige Familienstiftung ist mitlerweile rechtlich anerkannt, die nicht gemeinnützigen Zwecken, sondern dem langfristigen Zusammenhalt des Familienvermögens und der Versorgung von Familienmitgliedern über mehrere Generationen hinweg dient, ist eine Variante zur Gestaltung der Übertragung von Privatvermögen aber auch von Unternehmen und Unternehmensanteilen. 

Familienstiftung als Gestaltung

Die Gründung einer Familienstiftung ist in der Regel Bestandteil im Rahmen  einer umfassenden Nachfolgelösung: Vermögensnachfolgen – sowohl im Bereich der privaten Vermögensnachfolge als auch im Unternehmensbereich – lassen sich meist mit Hilfe einer Stiftungsgründung umsetzen. Als Lösung der Unternehmensnachfolge dienen Familienstiftungen dazu, das Unternehmen des Stifters fortzuführen oder aber – häufiger – die Anteile am Unternehmen zu halten. In diesen Fällen spricht man auch von einer Unternehmensstiftung. Gleichzeitig sind die Familienangehörigen des Unternehmers, bspw. durch regelmäßige Ausschüttungen, versorgt. So bleibt das Unternehmen auch über den Tod des Stifters erhalten und die Destinatäre sind gleichwohl finanziell abgesichert.

Auch die private Vermögensnachfolge auf die nächsten Generationen, also die Übergabe von Vermögenswerten, die keine maßgebliche Beteiligung an einem Unternehmen betreffen (z.B. Aktien, Fonds, sonstige Depotwerte, Bargeld, Immobilienvermögen etc.), lässt sich mit Familienstiftungslösungen bewerkstelligen. Familienstiftungen sind auch in diesen privaten Fällen attraktiv, weil sie die Gewähr dafür bieten, dass das Vermögen im Erbfall nicht zersplittert, sondern langfristig als Einheit in der Familienstiftung erhalten bleibt. Zudem können sich steuerliche Vorteile ergeben. 

Eine Lösung mittels Familienstiftung eignet sich insbesondere für Eigentümer von Immobilien. Dies gilt vor allem für Immobilien, die der Steuerpflichtige nach einer 10-jährigen Behaltenszeit steuerfrei veräußern kann. In diesen Fällen ist es z.B. möglich, das Immobilienvermögen an eine Familienstiftung (steuerfrei) zu verkaufen. Der Stifter steigert dadurch seine Liquidität. Die Stiftung wiederum, die die Immobilien entweder mit Eigenkapital oder über Bankdarlehen  finanziert, kann meist von höheren Abschreibungen profitieren und zahlt grundsätzlich nur 15,825% Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag auf die vereinnahmten Mieten.

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