Familienvermögen in der Stiftung – Schutz, Nachfolge und steuerliche Vorteile
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht
Wer ein großes Familienvermögen aufgebaut hat, steht vor der Herausforderung, es über Generationen zu bewahren. Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder umfangreichen Wertpapierdepots drohen bei der klassischen Erbfolge Zersplitterung, Pflichtteilsstreitigkeiten und hohe Steuerlasten. Die Familienstiftung bietet hier eine exklusive Lösung: Sie entzieht das Vermögen der Erbfolge, sichert es langfristig und kann zugleich steuerliche Vorteile bringen.
Ohne besondere Vorkehrungen wird Vermögen bei jedem Erbfall neu verteilt. Unternehmen geraten dadurch in Gefahr, Immobilien müssen verkauft werden, und Familien geraten in langwierige Pflichtteilsprozesse. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, riskiert den Verlust von Stabilität und Werten.
Die Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts. Anders als beim Testament wird nicht der Nachlass verteilt, sondern das Vermögen dauerhaft in die Stiftung übertragen. Die Stiftung hat keine Eigentümer, sondern verwirklicht dauerhaft den in der Satzung festgelegten Zweck. Typisch sind die Versorgung der Familie und die Erhaltung des Familienvermögens. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB (§§ 80 ff.) sowie in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen.
Die Stiftung ist ein exklusives Nachfolgeinstrument – aber auch komplex. Sie eignet sich besonders für Familien mit erheblichem Vermögen, die dauerhafte Stabilität und Schutz vor Streit suchen. Wer diesen Weg geht, sollte eine maßgeschneiderte Satzung entwickeln und steuerliche sowie rechtliche Expertise einbinden.
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