Umfang des Auskunftsanspruchs im Pflichtteilsrecht
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Erbrecht
Wer enterbt wurde oder weniger als den gesetzlichen Erbteil erhält, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Um diesen berechnen zu können, benötigen Pflichtteilsberechtigte genaue Informationen über den Nachlass. Doch wie weit reicht der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB? Was müssen Erben offenlegen – und wo liegen die Grenzen?
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Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch (§ 2303 BGB). Seine Höhe hängt unmittelbar vom Wert des Nachlasses ab. Ohne umfassende Informationen über Vermögen, Schulden und Zuwendungen des Erblassers können Pflichtteilsberechtigte ihr Recht nicht beziffern. Deshalb gewährt das Gesetz ihnen starke Auskunftsrechte.
Nach § 2314 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben Anspruch auf:
Pflichtteilsberechtigte sollten ihr Auskunftsrecht konsequent einfordern, um den vollen Anspruch durchzusetzen. Erben wiederum vermeiden langwierige Prozesse, wenn sie frühzeitig vollständige und transparente Angaben machen.
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