Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs

Der sog. Hofver­merk ist eine wieder­leg­bare Ver­mu­tung der Hofeigen­schaft, die jedoch außer­halb des Grund­buchs ent­fall­en sein kann. 

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Wegfall der Hofeigenschaft

Löschung des Hofvermeks

Der Hofeigen­tümer hat grund­sät­zlich die Möglichkeit trotz der vor­liegen­den Voraus­set­zun­gen der Hofeigen­schaft den Hofver­merk aus dem Grund­buch löschen zu lassen und somit die Hofeigen­schaft ent­fall­en zu lassen. 

Dies ist in der Regel zu empfehlen, wenn kein wirtschafts­fähiger Hoferbe vor­liegt und im Vor­felde rechtliche Stre­it­igkeit­en ver­mieden wer­den sollen. Der Betrieb vererbt sich somit nicht nach der Höfe­ord­nung, son­dern nach den all­ge­meinen Bes­tim­mungen des BGB. 

Die Löschung des Hofver­merks hat auss­chließlich erbrechtliche Auswirkun­gen. Aus steuer­lichen Grün­den hat die Löschung des Hofver­merks keine Auswirkungen. 

Wegfall der Hofeigenschaft

Der Hofver­merk ist grund­sät­zlich wieder­leg­bar. Somit kann die Hofeigen­schaft, trotz vorhan­dem Hofver­merk ent­fall­en sein. In der Regel ent­fällt die Hofeigen­schaft, wenn die land­wirtschaftliche Nutzung endgültig eingestellt wurde. 

Dies wird in der Prax­is angenom­men, wenn die land­wirtschaftlichen Flächen seit län­gere Zeit ver­pachtet sind und/oder kein Inven­tar mehr vorhan­den ist. 

Auch kann eine fehlende Hof­stelle ein Anhalt­spunkt sein. Dies ist auch dann in der Regel anzunehmen, wenn die Hofge­bäude einen erhe­blichen Inves­tizion­sstau aufweist, der ein Wieder­anspan­nen unwahrschein­lich macht. 

Daneben kön­nen weit­ere Indizien gegen eine Hofeigen­schaft i.S.d. Höfe­ord­nung sprechen. 

Wirtschaftsfähigkeit

Zu Beacht­en ist, dass das Land­wirtschafts­gericht im Rah­men der Genehmi­gung eines Hofüber­las­sungsver­trages neben der Hofeigen­schaft auch immer die Wirtschafts­fähigkeit des Hofübernehmers prüft. 

Liegt diese nicht vor, so kann auch aus diesem Grunde eine Über­tra­gung bzw. Vererbung nach der Höfe­ord­nung entfallen. 

Feststellungsverfahren

Der Weg­fall der Hofeigen­schaft kann durch eine berechtigte Per­son im Rah­men eines Fest­stel­lungsver­fahrens vor dem Land­wirtschafts­gericht fest­gestellt werden.

Dabei ist zu bBeacht­en, dass das LAnd­wirtschafts­gericht bezüglich der Frage der Hofeigen­schaft auss­chließlich zuständig ist. So sind die ordentlichen Gerichte an die Entschei­dung des Land­wirtschafts­gericht gebunden. 

Wiederanspannen des Betriebes

Ungeachtet des Ent­falls der Hofeigen­schaft, kann es im Einzelfall zu einem Wieder­anspan­nen des land­wirtschaftlichen Betriebes kom­men. Hier ist nicht sel­ten auf den Willen des Hoferblassers abzustellen. Es ist mithin danach zu Fra­gen, ob der Hoferblass­er davon aus­ge­gan­gen ist, dass von seinem Betrieb nie wieder Land­wirtschaft aus­geübt wird oder nicht. 

In der Prax­is ist dabei zudem immer nach dem Bewirtschaf­tungskonzept zu fra­gen. Ein Wieder­anspan­nen des Betiebes erfordert in der Regel nicht uner­he­bliche wirtschaftliche Anstren­gun­gen. Dabei müssen die Mit­tel des Wieder­anspan­nens aus den Mit­teln des Betriebes getra­gen wer­den. Der Betrieb muss mithin die Mit­tel selb­st erwirtschaften können. 

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Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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Antworten auf Fra­gen aus dem Höferecht

Wann ist ein Hof ein Hof Wen i.S.d. Höfeordnung?

Eine Besitzung, die einen Wirtschaftswert von weniger als 10.000 Euro, min­destens jedoch von 5.000 Euro hat, wird Hof, wenn der Eigen­tümer erk­lärt, daß sie Hof sein soll, und wenn der Hofver­merk im Grund­buch einge­tra­gen wird.

Wann entfällt die Hofeigenschaft?

Für den ent­fall der Hofeigen­schaft sind mehrere Indizien erforder­lich, aus denen sich let­zlich ergibt, dass die land­wirtschaftliche Nutzung endgültig eingestellt wurde. 

Emanuel Friedrichs
Emanuel Friedrichs 
2022-06-23
Herr Knoll hat eine super Fachkom­pe­tenz, die er auszus­pie­len weiß!
Manfred Weber
Man­fred Weber 
2022-06-22
Bei Her­rn Knoll genießt man einen ein­wand­freien Ser­vice, ist stets über die aktuelle Sach­lage informiert, und es wird keine Zeit unnötig ver­plem­pert. Ich bin sehr zufrieden.
Mira Roth
Mira Roth 
2022-06-21
Herr Knoll ist super empathisch und besitzt viel Ein­füh­lungsver­mö­gen, er ist ein Men­sch den man in schwieri­gen Zeit­en an sein­er Seite braucht! Würde ich jed­erzeit wieder empfehlen.
Sophia Hartmann
Sophia Hartmann 
2022-06-16
Herr Knoll wurde mir von ein­er guten Bekan­nten emp­fohlen, auch mir hat er bei mein­er Sache sehr gut geholfen. Vie­len Dank!
Sarah Liebermann
Sarah Liebermann 
2022-06-15
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Mile­na Huber 
2022-06-14
Ich hätte anfangs nicht gedacht dass es zu solchen Stre­it­igkeit­en nach einem Trauer­fall kom­men kann, aber Herr Knoll hat mich dabei bestens berat­en und unter­stützt. Er war mir eine Riesen­hil­fe, vie­len Dank für alles!
Peter Kienert
Peter Kienert 
2022-06-10
Dankeschön für die kom­pe­tente Beratung, ich fand vor allen Din­gen gut, dass sich so schnell geküm­mert wurde! Freue mich auf die weit­ere Zusammenarbeit.
Jana Krause
Jana Krause 
2022-06-09
Ich kann diesen Anwalt nur empfehlen, hat alles bestens geklappt und ist für mich pos­i­tiv aus­ge­gan­gen. Empfehle ich gerne weiter.
Mario Schönfeldt
Mario Schönfeldt 
2022-05-29
Vie­len Dank für die pos­i­tive kom­pe­tente Beratung, und den prophezeit­en Aus­gang. Ich bin sehr zufrieden!
Tabea Büthe
Tabea Büthe 
2022-05-26
Sehr gute tele­fonis­che Erre­ich­barkeit, und alles ging zügig von­stat­ten. Herr Knoll ist sehr nett. Es ist alles per­fekt gelaufen!
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